azubi recht auf urlaub in den ferien?
hi und zwar ne bekannte ist im 1. lehrjahr und hätte gern weihnachten in den ferien urlaub sie bekommt aber in gar keiner von den beiden ferienwochen urlaub. Hat sie das recht in den ferien zu nehmen? sie hat blockschule also wär auserhalb der ferien der urlaub nicht durch berufschule unterbrochen
8 Antworten
Sie hat das recht grundsätzlich dann Urlaub zu nehmen wenn keine BS ist. Aber aus betrieblichen Gründen, z.B. im Einzelhandel kann an Weihnachten, wegen des Jahresgeschäftes, eine Urlaubssperre verhängt werden...
Nope. Sie hat wie jeder andere anrecht auf ihren Urlaub, aber nicht zwangsläufig zu der Zeit, wo die Schulferien sind.
nee er hats schon richtig gesagt ;) weil wenn sie eben keine blockschule hat is es klar das sie nur in den ferien kann... aber eben weil se blockunterricht hat und auch außerhalb der schulferien nehmen könnte meint ich eben obs da a recht gibt ob azubis darauf bestehn können in den ferien zu nehmen
Vielleicht hilft das : http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html#Zeitpunkt und Länge des Urlaubs
Du hast aber laut Arbeitsrecht auf jeden Fall Anspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz).
@MeryemCan: Blockunterricht heißt, dass man mehrere Wochen am Stück Berufsschule hat. Da kann man nicht nur in den ferien Urlaub nehmen. Sondern man kann während der Zeit im betrieb auch Urlaub nehmen. Während der Schulzeit fände ich es dann etwas ungünstig. Man verpast wichtigen Unterrichtsstoff.
Ein Azubi soll sogar in der schulfreien Zeit Urlaub nehmen, da es sonst wegen der Berufsschule kein richtiger Urlaub sein kann.
Man kann aber aufgrund betrieblicher Gründe auch mal keinen Urlaub bekommen. Wenn sie im 1. LJ ist, ist sie wahrscheinlich noch in der Probezeit und da hat man kein Recht auf Urlaub.
Man hat in der Probezeit sehr wohl ein Recht auf anteiligen Urlaub.
Sie kann nur Urlaub nehmen, wenn sie der Arbeitgeber auch entbehren kann. In den Ferien werden natürlich die Eltern von schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsvergabe bevorzugt!
sie ist im büro und da gibt es keine eltern also ihre kollegen haben keine kinder
ein recht darauf hat sie nicht. der arbeitgeber muss aber bei der urlaubsplanung die wünsche des arbeitnehmers soweit wie möglich berücksichtigen.
falls andere kollegen ihren urlaub früher eingereicht haben oder bevorzugt werden weil sie im letzten jahr auf weihnachsturlaub verzichtet haben oder kinder haben z. b., müssen die kollegen leider verzichten.
du hast sie glaube nicht verstanden. sie meint ihre freundin hätte block untericht. und könne nur in den schulferien :)