azubi recht auf urlaub in den ferien?

8 Antworten

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Sie hat das recht grundsätzlich dann Urlaub zu nehmen wenn keine BS ist. Aber aus betrieblichen Gründen, z.B. im Einzelhandel kann an Weihnachten, wegen des Jahresgeschäftes, eine Urlaubssperre verhängt werden...

Nope. Sie hat wie jeder andere anrecht auf ihren Urlaub, aber nicht zwangsläufig zu der Zeit, wo die Schulferien sind.

MeryemCan  25.11.2011, 14:11

du hast sie glaube nicht verstanden. sie meint ihre freundin hätte block untericht. und könne nur in den schulferien :)

Jenny1004 
Beitragsersteller
 25.11.2011, 14:13
@MeryemCan

nee er hats schon richtig gesagt ;) weil wenn sie eben keine blockschule hat is es klar das sie nur in den ferien kann... aber eben weil se blockunterricht hat und auch außerhalb der schulferien nehmen könnte meint ich eben obs da a recht gibt ob azubis darauf bestehn können in den ferien zu nehmen

Amoebe  25.11.2011, 14:21
@MeryemCan

@MeryemCan: Blockunterricht heißt, dass man mehrere Wochen am Stück Berufsschule hat. Da kann man nicht nur in den ferien Urlaub nehmen. Sondern man kann während der Zeit im betrieb auch Urlaub nehmen. Während der Schulzeit fände ich es dann etwas ungünstig. Man verpast wichtigen Unterrichtsstoff.

Ein Azubi soll sogar in der schulfreien Zeit Urlaub nehmen, da es sonst wegen der Berufsschule kein richtiger Urlaub sein kann.

Man kann aber aufgrund betrieblicher Gründe auch mal keinen Urlaub bekommen. Wenn sie im 1. LJ ist, ist sie wahrscheinlich noch in der Probezeit und da hat man kein Recht auf Urlaub.

ralosaviv  25.11.2011, 21:00

Man hat in der Probezeit sehr wohl ein Recht auf anteiligen Urlaub.

Sie kann nur Urlaub nehmen, wenn sie der Arbeitgeber auch entbehren kann. In den Ferien werden natürlich die Eltern von schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsvergabe bevorzugt!

Jenny1004 
Beitragsersteller
 25.11.2011, 14:11

sie ist im büro und da gibt es keine eltern also ihre kollegen haben keine kinder

ein recht darauf hat sie nicht. der arbeitgeber muss aber bei der urlaubsplanung die wünsche des arbeitnehmers soweit wie möglich berücksichtigen.

falls andere kollegen ihren urlaub früher eingereicht haben oder bevorzugt werden weil sie im letzten jahr auf weihnachsturlaub verzichtet haben oder kinder haben z. b., müssen die kollegen leider verzichten.