Urlaubsanspruch nach Künigung nach dem 31.06 des Jahres?

3 Antworten

Wenn es im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag keine "Zwölftelregelung" gibt, hast Du Anspruch auf die kompletten 30 Urlaubstage.

Mit einer Zwölftelvereinbarung ist das mit den 20 Urlaubstagen korrekt, wenn sich das auf eine Fünf-Tage-Woche bezieht. Diese 20 Urlaubstage entsprechen 8/12 der 30 Urlaubstage und außerdem ist es der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub von vier Wochen, der sowieso gegeben werden muss.

Hast Du keine Zwölftelung im Arbeits, bzw. Tarifvertrag und nimmst die 30 Urlaubstage, bekommst Du allerdings beim neuen AG keinen Urlaub mehr, es sei denn, dort gibt es mehr als sechs Wochen Urlaub. Der § 6 Bundesurlaubsgesetz schließt Doppelansprüche aus.

Nimmst Du die 20 Urlaubstage, also 8/12 des Jahresurlaubs, hättest Du beim neuen AG auch noch Anspruch auf 4/12 des im Betrieb gewährten Urlaubs.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also beim neuen AG bekäme ich auch 30 Tage im Jahr. Für ein viertel Jahr also weitere 10 Tage? Das wäre ja toll ;-)

Aber wenn es keine Zwölftelregelung beim jetzigen Arbeitgeber gibt, dann kannst Du nicht 30 Tage beim alten Arbeitgeber und 10 Tage beim neuen Arbeitgeber einfordern!

FranksBruder 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 09:46

Wofür gibt es dann das Gesetz wenn ich es nicht anwenden kann?

Beim neuen AG hast Du anteilig Urlaub von dem, was er gewährt.

Und sonst:

https://www.rexx-systems.com/news/374-voller-urlaubsanspruch-nach-kuendigung.php

FranksBruder 
Beitragsersteller
 07.08.2018, 19:36

Also beim neuen AG bekäme ich auch 30 Tage im Jahr. Für ein viertel Jahr also weitere 10 Tage? Das wäre ja toll ;-)