Was passiert wenn ich meinen gesamten Jahresurlaub aufeinmal nehme und dann mitten im Jahr kündige?
Hallo,
ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Dieser steht mir bei meinem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.2021 zur freien Verfügung.
Ich habe vor mein unbefristetes Arbeitsverhältnis 6 Wochen zum 1. Quartalsende (30.04.2021), also spätestens am 19.03.2021 zu beenden.
Was passiert jedoch, wenn ich meinen gesamtes Jahresurlaubsanspruch bereits im Januar / Februar verbraucht habe?
7 Antworten
Wenn Dir der gesamte Jahresurlaub ab dem 01.01.2021 zur Verfügung steht, musst Du dann also bereits länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
Du hast dann einen Rechtsanspruch darauf, Deinen gesamten Jahresurlaub - jedenfalls den gesetzlichen (für den zusätzlich gewährten kann es andere Regelungen geben) - zu nehmen (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit"), sofern nicht wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe eine Urlaubsverweigerung oder die Gewährung eines nur kürzeren Urlaubs (Urlaubsteilung) rechtfertigen; denn das BUrlG schreibt in § 7 "Zeitpunkt , Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 2 Satz 1 die Gewährung des zusammenhängenden (gesetzlichen) Urlaubs als "Normalfall" vor.
Wenn Du den gesamten Urlaub genommen hast, aber in der 1. Jahreshälfte ausscheidest, dann gilt:
Du hast zwar nur einen Teilurlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs (mindestens des gesetzlichen Urlaubs) für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses (BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1), der Arbeitgeber darf aber das Urlaubsentgelt - sofern es also bereits gezahlt worden ist - für den zu viel genommenen Urlaub nicht wieder zurückfordern (das gilt jedenfalls für den gesetzlichen Urlaub, für den zusätzlich gewährten dann, wenn nichts Anderes vereinbart wurde); so schreibt es das BUrlG vor in § 5 "Teilurlaub" Abs.3 mit Bezug auf Abs. 1 Buchst. c ; das Urlaubsentgelt ist nach dem Gesetz zu Beginn des Urlaubs zu zahlen, was in der betrieblichen Praxis allerdings in der Regel (gesetzwidrig) wohl nicht geschieht, weil es im Turnus der üblichen Entgeltzahlungen geleistet wird.
Hat der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt aber noch nicht gezahlt, darf es es für den zu viel genommenen Urlaub wieder zurückfordern; nicht beantworten kann ich die Frage, ob das auch dann gilt, wenn das Urlaubsentgelt rechtswidrig nicht vor dem Urlaub gezahlt wurde.
der urlaub wird mit überstunden verrechnet
minusbestände gehen weg vom lohn
Arbeitgeber sind nicht ganz blöd.
Die werden sich vermutlich Gedanken darüber machen, warum Du den kompletten Jahresurlaub in den ersten 2 Monaten nehmen willst.
Und vor allem, nur weil Du das willst, heißt das nicht, dass die das auch so genehmigen werden.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht werden die das schon ablehnen, denn ansonsten müsstest Du ja die restlichen 10 Monate ohne Urlaub durcharbeiten.
Im Übrigen:
Da Du jetzt schon weißt, dass Du aufhören willst, würde ich sogar davon sprechen, dass Du den AG vorsätzlich schädigen willst.
Du machst dich m. M. nach schadensersatzpflichtig, solltest Du das so erfolgreich durchziehen.
Solltest Du im Anschluss einen neuen AG haben, bist Du im Übrigen verpflichtet, diesen über den bereits erhaltenen Jahresurlaub aufzuklären. Oft fordert der neue AG eh eine Bescheinigung vom alten AG über den bereits erhaltenen Urlaub.
Ich bezweifle, dass Du in den ersten zwei Monaten 30 Tage Urlaub genehmigt bekommst.
"Ich habe vor mein unbefristetes Arbeitsverhältnis 6 Wochen zum 1. Quartalsende (30.04.2021)"
Quartalsende ist am 31.3.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/zuviel-urlaub-vor-der-kuendigung
Der Urlaub wird im Folgejob angerechnet.
Dem neuen Arbeitgeber musst du eine Bestätigung deiner bisherigen Urlaubstage geben.
Dann bekommst du im neuen Betrieb keine mehr.