Was passiert wenn ich meinen gesamten Jahresurlaub aufeinmal nehme und dann mitten im Jahr kündige?

7 Antworten

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Wenn Dir der gesamte Jahresurlaub ab dem 01.01.2021 zur Verfügung steht, musst Du dann also bereits länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.

Du hast dann einen Rechtsanspruch darauf, Deinen gesamten Jahresurlaub - jedenfalls den gesetzlichen (für den zusätzlich gewährten kann es andere Regelungen geben) - zu nehmen (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit"), sofern nicht wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe eine Urlaubsverweigerung oder die Gewährung eines nur kürzeren Urlaubs (Urlaubsteilung) rechtfertigen; denn das BUrlG schreibt in § 7 "Zeitpunkt , Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 2 Satz 1 die Gewährung des zusammenhängenden (gesetzlichen) Urlaubs als "Normalfall" vor.

Wenn Du den gesamten Urlaub genommen hast, aber in der 1. Jahreshälfte ausscheidest, dann gilt:

Du hast zwar nur einen Teilurlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs (mindestens des gesetzlichen Urlaubs) für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses (BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1), der Arbeitgeber darf aber das Urlaubsentgelt - sofern es also bereits gezahlt worden ist - für den zu viel genommenen Urlaub nicht wieder zurückfordern (das gilt jedenfalls für den gesetzlichen Urlaub, für den zusätzlich gewährten dann, wenn nichts Anderes vereinbart wurde); so schreibt es das BUrlG vor in § 5 "Teilurlaub" Abs.3 mit Bezug auf Abs. 1 Buchst. c ; das Urlaubsentgelt ist nach dem Gesetz zu Beginn des Urlaubs zu zahlen, was in der betrieblichen Praxis allerdings in der Regel (gesetzwidrig) wohl nicht geschieht, weil es im Turnus der üblichen Entgeltzahlungen geleistet wird.

Hat der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt aber noch nicht gezahlt, darf es es für den zu viel genommenen Urlaub wieder zurückfordern; nicht beantworten kann ich die Frage, ob das auch dann gilt, wenn das Urlaubsentgelt rechtswidrig nicht vor dem Urlaub gezahlt wurde.

Familiengerd  26.10.2020, 15:52

Nachtrag:

Wenn der Arbeitgeber weiß, dass Du im April nicht mehr im Betrieb bist, muss der Dir selbstverständlich nur den Dir zeitanteilig zustehenden Teilurlaub gewähren.

der urlaub wird mit überstunden verrechnet

minusbestände gehen weg vom lohn

Familiengerd  26.10.2020, 15:50

Nein - im Fragefall jedenfalls dann nicht, wenn das Urlaubsentgelt für den zu viel genommenen Urlaub bereits gezahlt wurde (siehe dazu meine eigene Antwort).

Arbeitgeber sind nicht ganz blöd.

Die werden sich vermutlich Gedanken darüber machen, warum Du den kompletten Jahresurlaub in den ersten 2 Monaten nehmen willst.

Und vor allem, nur weil Du das willst, heißt das nicht, dass die das auch so genehmigen werden.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht werden die das schon ablehnen, denn ansonsten müsstest Du ja die restlichen 10 Monate ohne Urlaub durcharbeiten.

Im Übrigen:

Da Du jetzt schon weißt, dass Du aufhören willst, würde ich sogar davon sprechen, dass Du den AG vorsätzlich schädigen willst.

Du machst dich m. M. nach schadensersatzpflichtig, solltest Du das so erfolgreich durchziehen.

Solltest Du im Anschluss einen neuen AG haben, bist Du im Übrigen verpflichtet, diesen über den bereits erhaltenen Jahresurlaub aufzuklären. Oft fordert der neue AG eh eine Bescheinigung vom alten AG über den bereits erhaltenen Urlaub.

Quickwarrior1 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 14:14

Vielleicht hätte ich folgendes noch meiner Frage beifügen sollen:

  1. In meinem Betrieb ist es möglich mehrere Wochen, auch 4 Wochen am Stück Urlaub zu nehmen.
  2. Einen neuen Arbeitgeber wird es nicht geben, da ein Vollzeitstudium beginnend im April folgt.

Der Schadensersatz wird sich dann vermutlich bei der letzten Gehaltsabrechnung bemerkbar machen nehme ich an?

Ich meine in der THEORIE könnte man von Januar - Februar einen netten Urlaub machen und während des Urlaubs erst den Entschluss gefasst haben, zeitnah zu kündigen, da man während der Erholungsphase realisiert, dass einem der Job nicht gut tut. Ich möchte meinem Arbeitgeber nicht schaden, nicht falsch verstehen, aber ich möchte selbstverständlich auch keine Tage verschenken und auch gerne meine Rechte ausschöpfen.

Familiengerd  26.10.2020, 15:36
Die werden sich vermutlich Gedanken darüber machen, warum Du den kompletten Jahresurlaub in den ersten 2 Monaten nehmen willst.

Warum? Es gibt schließlich einen Rechtsanspruch (jedenfalls den gesetzlichen Urlaub betreffend), den gesamten Jahresurlaub bereits zu Jahresbeginn zu nehmen, sofern nicht zwingend betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Und vor allem, nur weil Du das willst, heißt das nicht, dass die das auch so genehmigen werden.

Auch hier besteht dieser Rechtsanspruch mit der genannten Einschränkung.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht werden die das schon ablehnen, denn ansonsten müsstest Du ja die restlichen 10 Monate ohne Urlaub durcharbeiten.

Diese "Fürsorgepflicht" gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Das Bundesurlaubsgesetz BUrlG schreibt schließlich auch vor, dass der (jedenfalls gesetzliche) Urlaub zusammenhängend zu nehmen/gewähren ist, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe eine Teilung rechtfertigen (Tarifvertraglich kann Anderes geregelt werden).

Du machst dich m. M. nach schadensersatzpflichtig, solltest Du das so erfolgreich durchziehen.

Was für eine "Schadensersatzpflicht"?? Eine Schadensersatzpflicht greift hier nicht! Dieser Fall ist gesetzlich dahingehend geregelt, dass der Arbeitgeber bereits gezahltes Urlaubsentgelt nicht zurückfordern darf, wenn der Arbeitnehmer nach mehr als 6-monatigem Arbeitsverhältnis in der 1. Jahreshälfte ausscheidet und bis dahin mehr als den zustehenden Teilurlaub genommen hat.

Oft fordert der neue AG eh eine Bescheinigung vom alten AG über den bereits erhaltenen Urlaub.

Der "alte" Arbeitgeber ist zum Ausstellen einer solchen Bescheinigung verpflichtet.

Ich bezweifle, dass Du in den ersten zwei Monaten 30 Tage Urlaub genehmigt bekommst.

"Ich habe vor mein unbefristetes Arbeitsverhältnis 6 Wochen zum 1. Quartalsende (30.04.2021)"

Quartalsende ist am 31.3.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/zuviel-urlaub-vor-der-kuendigung

Der Urlaub wird im Folgejob angerechnet.

Quickwarrior1 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 14:17

Vielleicht hätte ich folgendes noch meiner Frage beifügen sollen:

  1. In meinem Betrieb ist es möglich mehrere Wochen, auch 4 Wochen am Stück Urlaub zu nehmen.
  2. Einen neuen Arbeitgeber wird es nicht geben, da ein Vollzeitstudium beginnend im April folgt.

Der Schadensersatz wird sich dann vermutlich bei der letzten Gehaltsabrechnung bemerkbar machen nehme ich an?

Ich meine in der THEORIE könnte man von Januar - Februar einen netten Urlaub machen und während des Urlaubs erst den Entschluss gefasst haben, zeitnah zu kündigen, da man während der Erholungsphase realisiert, dass einem der Job nicht gut tut. Ich möchte meinem Arbeitgeber nicht schaden, nicht falsch verstehen, aber ich möchte selbstverständlich auch keine Tage verschenken und auch gerne meine Rechte ausschöpfen.

Dem neuen Arbeitgeber musst du eine Bestätigung deiner bisherigen Urlaubstage geben.

Dann bekommst du im neuen Betrieb keine mehr.

Quickwarrior1 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 14:25

Was passiert aber, wenn ich keinen neuen AG habe?

Plaritma  26.10.2020, 16:21
@Quickwarrior1

Sowieso frägt nicht jede Firma nach.