Muss ich 2 Tage von meinem Jahresurlaub für 24.12. und 31.12. abgeben?
Die Firma, für die meine Firma Gebäudereinigung ausübt arbeitet am 24.12. und 31.12 nicht. Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich für die Tage 2 Tage vom Jahresurlaub abgebe. Ich kenne andere Unternehmer, die für beiden Tage 1 Tag Urlaubsabtretung verlangen. Ist das rechtens? Kann ich nicht meinen Urlaub selbst bestimmen und auf die Entlohnung für diese Tage verzichten? Vielen Dank für aussagekräftige Antworten. Cora
3 Antworten
Bitte sieh in Deinem Arbeitsvertrag nach, in dem hierzu etwas steht. Ggf. besteht ein Tarifvertrag, in dem näheres geregelt ist.
Grundsätzlich sind der 24.12. und der 31.12. keine Feiertage in Deutschland, so dass hierfür Urlaub zu nehmen ist. Der Arbeitgeber hat Weisungsrecht und kann auch verlangen, dass an bestimmten Tagen Urlaub genommen wird. Betriebsurlaub ist in vielen Betrieben üblich, dann dürfen hierfür auch Urlaubstage abgezogen werden.
Wenn du unbezahlten Urlaub haben willst, ist das deine Entscheidung. Wenn Urlaub angerechnet wird, handelt es sich gem. Bundesurlaubsgesetz um jeweils einen Urlaubstag, wenn es ansonsten ein Arbeitstag gewesen wäre - auch dann, wenn es nur ein halber Arbeitstag hätte sein sollen.
Ergänzung: wenn du den Urlaub im alten Jahr nicht nimmst, obwohl du die Möglichkeit gehabt hättest, darf der Urlaub zum 31.12. verfallen. Es gibt keinen Übertragungsautomatismus, nur weil der ArbN den Urlaub nicht nehmen will. Im neuen Jahr hättest du auf die beiden Tage demnach ohnehin keinen Anspruch mehr.
Du musst klären, ob diese Tage für deine Branche als halbe oder ganze Arbeitstage gelten. Vielleicht findest du da was zu deinem Problem.
Du wirst m.E. schwer den "Zwangsurlaub" verweigern können, zumal gerade in dieser Zeit nicht leicht mit mangelndem Erholungswert argumentiert werden kann.