Darf mir der AG mein Urlaub verweigern, wenn kein anderer Azubi sonst anwesend ist?
Hallo zusammen,
wir sind 5 Azubis im Büro, drei im 3. Ausbildungsjahr (dazu zähle ich) und zwei sind jetzt im 1.
Die beiden neuen Azubis haben schon einen Urlaub im Zeitraum vom 26.-30.12 gebucht. Wir aus dem dritten Lehrjahr haben bereits in der 1. Woche des neues Jahres unseren Urlaub eingereicht.
Nun sollen wir untereinander ausmachen, wer keinen Urlaub nehmen darf. Aber darf uns der Urlaub wirklich verweigert werden, nur weil kein anderer Azubi anwesend ist? Schließlich sollten Azubis nicht vertreten werden müssen! Außerdem weiß ich von den Vorjahren, dass unsere Kunden selbst Betriebsferien haben und in der Zeit sowieso so gut wie nichts los ist.. - Ist das rechtens?
7 Antworten
Urlaub ist eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Wenn der Dienstgeber den Urlaub aus betrieblichen Gründen verweigert, so ist das rechtens.
Ich kenne das, dass wir im Team uns einigen müssen, wer z.B. Weihnachten oder Ostern oder Sommerferien arbeitet und wer auf Urlaub gehen kann. Es funktioniert bei uns sehr gut, denn wer Weihnachten arbeitet, hat Vorrang zu Ostern und kann nächstes Weihnachten auf Urlaub gehen. Das heißt, es funktioniert mit geben und nehmen, alle sind bedacht, dass jeder zu seinem Vorteil kommt und keiner einen Nachteil hat.
Kenne aber auch Teams, wenn sie sich nicht einigen können, dass gewürfelt oder gezogen wird, wer arbeiten muss. Aber jener, den es erwischt hat, darf im nächsten Jahr auf alle Fälle den Urlaub haben.
Könnt ihr euch nicht einmal alle zusammensetzen und darüber reden, vielleicht gibt es eine Einigung für euch alle, so dass jemand zurücktritt, dafür aber beim nächsten Mal bei der Urlaubseinteilung den Vorzug bekommt.
Das siehst du falsch (aus der Sicht des Arbeitgebers). Arbeitgeber verlassen sich darauf, dass Aubis das können, besonders wenn sie schon im 3. Jahr sind.
Natürlich kann ich das. Aber er kann mich doch nicht fest als vollständige Arbeitskraft einrechnen, die den Laden schmeißen muss, wenn sogar feste MA Urlaub haben.
Genehmigter Urlaub kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Wenn euer Urlaub also im Januar vom Chef bestätigt wurde, kann er jetzt keinen Rückzieher machen. Erst recht, kann er euch nicht dazu aufstacheln gegenseitig auf den Urlaub zu verzichten.
Das ist ein extrem schlechter Zug den euer Chef da gerade macht.
Deine Einstellung amüsiert mich. Der Chef stachelt niemanden dazu auf, auf den Urlaub zu verzichten. Er ist lediglich dagegen, dass alle gleichzeitig Urlaub machen (aus meiner Sicht verständlicherweise), und bietet an, dass sie sich selbst um eine Lösung des Problems bemühen, bevor er ein Machtwort spricht.
Oh und das Problem tritt jetzt Plötzlich mit einmal auf?
Er hat seit Januar Zeit gehabt mit seinen ersten 3 Azubis den Urlaub abzuklären da geht man davon aus, das das in Papier und Tüten ist und jetzt kommen 2 Nachzügler die sind da mit einzugliedern. Und das bekommt der Chef nicht hin?
Wobei bei 5 Azubis der Laden auch eine bestimmte Größe haben muß, da gehört Personalplanung zum Alltag, wenn nicht sogar eine Personalstelle existiert. Da überlässt man die Urlaubsplanung nicht 5 Frischlingen.
Es geht eben nicht ums Überleben, da sowieso zu der Zeit flaute ist und die festangestellten MA eigentlich ihren Verantwortungsbereich selbstständig abdecken müssen. Wenn gerade kein Azubi in der Abteilung ist, muss es doch auch laufen.
@berlina76: würdest Du mit Deinem Chef auch so reden? Dann wünsche ich Dir viel Glück für Deine berufliche Karriere!
Bei uns wir der Urlaub im September fürs nächste Jahr eingereicht, im Oktober finden Gespräche bei Überschneidungen statt, Ende Oktober wird der Urlaub bestätigt. Alle die danach eingestellt werden haben das nachsehen und werden mithilfe des Personalbüros individuell in den Urlaubsplan nach Personalbedarf eingefügt.
Ich habe es bis heute(15 Jahre) nicht erlebt, das jemand von der Personalstelle kam und mich darum gebeten hat meinen Urlaub zu verschieben. Eventuell kam aus persönlichen Gründen mal ein Kollege und bat um tausch aber mehr nicht.
Normalerweise ist das nicht möglich – es sei denn, es geht fürs Unternehmen buchstäblich ums Überleben und nur einer, nämlich der Mitarbeiter mit dem abgezeichneten Urlaubsantrag, ist in der Lage, das Schlimmste zu verhindern. Engpässe, die etwa dadurch entstehen, dass der Chef es versäumt hat, sich rechtzeitig um eine Urlaubvertretung zu bemühen, sind hingegen unerheblich.
Quelle: Focus online
In dem Fall muß er aber auch alle Ausgaben übernehmen, die der AG für seinen Urlaub gemacht hat, gebuchte Reisen,Hotelkosten etc. das wird eventuell teuer.
Der Arbeitgeber ist an den Wunsch des
Mitarbeiters gebunden, er darf den Urlaub nur verweigern, wenn
zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Solche Gründe können sein: die Notwendigkeit, einen Auftrag fristgerecht zu erfüllen, personelle Engpässe in Saison- oder
Kampagnebetrieben, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen,
Jahresabschlussarbeiten, Betriebsferien oder krankheitsbedingte
personelle Ausfälle.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-04/faq-arbeitsrecht-urlaub
Weiteres zu Bevorzugung usw. findest Du im kompletten Artikel.
Dankeschön! An die Zentrale gehen und Besprechungszimmer aufräumen werte ich persönlich jetzt nicht als zwingenden Betrieblichen Grund - oder?
Aber darf uns der Urlaub wirklich verweigert werden, nur weil kein anderer Azubi anwesend ist?
Der Urlaub wird Dir nicht verweigert, Du kannst ihn ja zu einer anderen Zeit konsumieren. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, seinen Urlaub zu bestimmten Zeiten konsumieren zu dürfen. Und Betriebserfordernisse haben Vorrang.
Nicht, wenn der Urlaub im Januar schon genehmigt wurde.
WENN genehmigt. Nur eingereicht langt nicht.
@berlina76: Du hast mich nicht verstanden:
BETRIEBSERFORDERNISSE HABEN VORRANG VOR PRIVATEN INTERESSEN!!!
Hallo, danke für die Antwort. Der Urlaub ist noch nicht genehmigt worden. Dass die betriebserfordernisse vorgehen ist mir klar, aber wir sind schließlich Azubis und keine festangestellten Mitarbeiter. Ein Azubi muss ja eigentlich nicht vertreten werden.
Wieso vertreten? Seid Ihr nicht Azubis in der gleichen Abteilung? Wenn von 5 Verkäufern einer die Stellung hält, ist das auch keine Vertretung.
Nein, wir sind überall verteilt..
Den Urlaub verweigern kann er nicht. Sagen: es können nicht alle zur gleichen Zeit weg, das kann er schon.
Versucht es, untereinander zu klären. Schafft Ihr das nicht, wendet Euch an den AG.
Dessen Entscheidung gilt dann.
Und was genau heisdst denn bitte "Die beiden neuen Azubis haben schon einen Urlaub im Zeitraum vom 26.-30.12 gebucht."?
Man hat erst den Urlaub zu beantragen..w enn er genehmigt ist,dkann man buchen.
Hat da jemand ein akutes Lernbedürfis? Buchen und dann sagen "ich muss jetzt aber Urlaub haben"- den Zahn sollte man den neunen dann aber bald mal ziehen. Das ist arbeitsrechtlich nicht in Ordnung und unter Kollegen ne Sauerei.
Und..w enn Urlaub genehmigt wurde, kann er nicht mit der begründung gestriochen werden (einer muss hier bleiben"
Der Urlaub wurde schon vor dem Antritt der Ausbildung gebucht. Wir haben die beiden erst spät eingestellt, sie sind davon ausgegangen noch ein weiteres Jahr zur Schule zu gehen. :)
Verstehe ich - bei einem festangestellten MA. Aber Auszubildende sollten ja auch nur "lernen" und nicht ganze Aufgabenbereiche komplett übernehmen. Wenn wir weg sind, müssen die Abteilungen ja auch ohne uns laufen.