Mitarbeiter Zwangsurlaub anweisen wegen Wasserschaden?
Hallo zusammen,
ist es rechtens das Mitarbeiter dienstlich angewiesen werden Urlaub zu nehmen da in einem "Laden" ein Wasserschaden ist?
Bei uns im Unternehmen so passiert, den Mitarbeitern wurden gesagt Sie müssen alle einen halben Tag Urlaub zu nehmen da in der Zeit ja kein Umsatz gemacht werden kann.
Also ich bin im Berufsleben seit 1990, so was habe ich noch nie gehört bzw. erlebt.
7 Antworten
ist es rechtens das Mitarbeiter dienstlich angewiesen werden Urlaub zu nehmen da in einem "Laden" ein Wasserschaden ist?
Schlicht und einfach: Nein!!
Es gibt eine klare gesetzliche Regelung in Zusammenhang mit dem sogenannten "Annahmeverzug", wenn der Arbeitgeber einer seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, den Arbeitnehmer zu beschäftigen, nicht nachkommt.
Das heißt, der Arbeitnehmer will arbeiten, der Arbeitgeber lässt ihn aber nicht arbeiten - dabei kommt es auch überhaupt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht arbeiten lassen will (er schickt ihn z.B. nach einem Streit gegen dessen Willen nach Hause) oder nicht arbeiten lassen kann (z.B. wegen eines Wasserschadens oder fehlender Zulieferteile).
Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls tragt.
Auf Deutsch: Der Arbeitnehmer ist so zu bezahlen, als hätte er "normal" gearbeitet, und muss die tatsächlich aber nicht gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit eigenen Ansprüchen (Überstunden, Lohn, Urlaub) verrechnen lassen.
Kurz: Der Arbeitgeber darf Dir für die nicht gearbeitete Zeit wegen des Wasserschadens keinen (halben) Urlaubstag berechnen, keine Überstunden anrechnen und keinen Lohn kürzen!
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz des Betriebs konkret gefährdet wäre.
Scheint mir ganz normal. Es gibt genügend unternehmen die bei beispielsweise über der Weihnachtszeit Betriebsurlaub haben und die Arbeitnehmer müssen sich in diesen Zeitraum Urlaub nehmen. Ob sie wollen oder nicht müssen sie es, sonst stehen sie eben täglich vor einer verschlossenen tür.
Wegen einen Wasserschaden deswegen sich einen halben tag urlaub zu nehmen ist ja nichts schlimmes. Nicht die Urlaubstage werden ja dadurch gesengt sondern das Überstundenkonto. Die paar stunden kommen ja schnell wieder rein
Das ist falsch!
Und der Fall hat auch nicht mit der Anordnung eines Betriebsurlaubs (sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind) zu tun!
Vermutlich kann der Arbeitgeber das schon - höhere Gewalt. Aber meines Erachtens ist das schon ziemlich kleinlich.
...und wieder was dazu gelernt. Danke!
Nein ! Das ist KEINE höhere Gewalt !
... und deshalb kann er das NICHT machen !
@ MancheAntwort:
Es spielt für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterzahlung des Lohns keine Rolle, ob es sich um "höhere" Gewalt oder um einen anderen Hinderungsgrund handelt, der nicht in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt.
Dein Arbeitgeber kann euch NICHT beurlauben, aber freistellen !
Es ist SEIN Unternehmerisches Risiko !
Er kann euch nicht in Zwangsurlaub schicken. Zumindest nicht ohne eure Zustimmung. Häätte er ein Betriebsunterbrechungsversicherung würde diese in solchen Fällen das Gehalt übernehmen.
Nein, das darf der Arbeitgeber nicht - gleichgültig, ob es sich um höhere Gewalt handelt oder nicht (siehe meine eigene Antwort)!