Arbeitslose (Arbeitslosengeld 1) - Urlaub vor Arbeitslosigkeit gebucht - Was tun?

5 Antworten

gehe bitte zu deinem Arbeitsvermitler und zeige dort an , daß du dich in deine (dir zustehende) Ortsabwesenheit begibst. Da gibt er (oder sie) dir einen Antrag, fülle den bitte aus, gib ihn ab und laß es dir bestätigen. Kommt die Ortsabwesenheit nämlich nachträglich raus, und sie kommt raus, dann zahlst du die gesamte Stütze zurück einschließlich der Krankenkasse, bis zur nächsten Persönlichen Vorsprache. und das wär kein Vergnügen. Fahr los. Viel Glück & schönen Urlaub. mfg,

DerHans  20.03.2013, 13:47

Die "Ortsabwesenheit" steht dem Leistungsempfänger IN ABSPRACHE mit dem Vermittler zu. Diesen einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist da keine gute Idee.

Du hast zwar Anspruch auf Ortsabwesenheit bis zu 3 Wochen im Jahr (KEIN URLAUB). Diese muss aber mit der Arbeitsagentur abgesprochen werden. Dass du bereits vorher gebucht hast, ist dein persönliches Pech. Wenn der Arbeitsvermittler der Meinung ist, dass er dich zu diesem Zeitpunkt in Arbeit oder eine Maßnahme vermitteln kann, geht das selbstverständlich vor. Dann musst du deinen Urlaub eben stornieren.

Einfach ohne Absprache verreisen, kann sehr teuer für dich werden. Dann käme nicht nur die Versagung der Leistung, sondern auch noch eine Anzeige wegen Sozialbetrug auf dich zu.

Ich würde einfach in Urlaub fahren, da sollen die sich nicht so blöd anstellen. Du kannst ja einen guten Freund oder Nachbar fragen, falls du Post vom Amt bekommst, damit der den Brief aufmacht und im schlimmsten Fall kann er dir ja Bescheid geben.

DerHans  20.03.2013, 13:48
Tolle Idee

. Der Nachbar wird dann auch den Termin (innerhalb von 24 Stunden) wahrnehmen

Auch Alg.1 und 2-Empfänger haben ein Recht auf Urlaub...Einfach ansagen,wann man Urlaub macht und gut ist....Die werden doch nicht deine Grundrechte beschneiden,und dich sperren...

VirtualSelf  20.03.2013, 13:20

Es gibt kein Grundrecht auf Urlaub in der Arbeitslosigkeit.

KIara008  20.03.2013, 13:25
@thomaszg2872

Drei Wochen Urlaub, während der sie nicht erreichbar sein müssen, stehen ihnen zwar zu, allerdings gelten hier besondere Regeln. Halten sich Bezieher von Leistungen nach Hartz IV nicht daran, drohen Leistungskürzungen.

Eine ordnungsgemäße Ab- und Rückmeldung bei der zuständigen Arbeitsagentur gehören bei einem Urlaub zu den ersten Pflichten. Sollte man sich nicht sofort zurückmelden, darf das Arbeitslosengeld für ein Vierteljahr um 20 Prozent gekürzt werden. Generell gibt es nur für die ersten drei Wochen Urlaub ALG II. Sind mehr als sechs Wochen geplant, werden die Leistungen für den gesamten Zeitraum eingestellt.

Quelle: http://www.hartz-iv.info/news/2007/05/21/alg-ii-empfaenger-duerfen-auch-urlaub-machen/

DerHans  20.03.2013, 13:50
@thomaszg2872

Die "Ortsabwesenheit" steht dem Leistungsempfänger IN ABSPRACHE mit dem Vermittler zu. Diesen einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist da keine gute Idee.

seozseoz 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 13:05

Doch dürfen Sie. Da ich gut vermittelbar bin und relativ bald der Urlaub ansteht, kann das arbeitsamt ja nicht davon ausgehen das der neue arbeitgeber mir direkt eine woche urlaub gibt. das ist das problem + das Sacharbeiter von mir ist ein A.....

KIara008  20.03.2013, 13:07
@seozseoz

Ich würd 2Wochen vor dem Urlaub ne Meldung zum AA machen...Was dein neuer AG,den du noch nichtmal hast,sagt,ist doch vorerst egal..Denn du hast ja keinen,und wenn,dann gehts dem AA nichts mehr an......

Grundsätzlich hast du im Leistungsbezug keine Urlaubsanspruch im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes; du hast Anspruch auf eine dreiwöchige Ortsabwesenheit, also eine Zeit, in der du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen musst. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit wird das Ganze sehr restriktiv gehandelt, da hier die Aussichten, einen neuen Job zu finden statistisch betrachtet relativ gut sind.
Ein gebuchter Urlaub kann allerdings dann als wichtiger Grund anerkannt werden, wenn du ihn nicht nur vor der Arbeitslosigkeit gebucht hast, sondern von dieser Arbeitslosigkeit nichts gewusst hast. Bei befristetem Arbeisvertrag oder bestehenden Kündigung wäre das eher problematisch.
Ganz dumme Idee ist es, ohne Zustimmung heimlich in den Urlaub zu fahren; nicht nur, dass du rückwirkend deinen Leistungaanspruch verlieren könntest, käme es raus, auch Sperrzeiten bzw. Sanktionen würden bei Meldeversäumnissen möglich sein.