Höhe der Entschädigung bei 3 statt 4-Sterne Hotel?
Hallo,
habe gerade einen Urlaub hinter mir und dabei zwei Mängel gehabt:
1) das Hotel hatte nur 3 statt wie gebucht 4 Sterne
2) das WLAN funktionierte nicht.
Beide Mängel habe ich von der Reiseleitung vor Ort protokolliert bekommen (Mängelanzeige). Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie viel Prozent Entschädigung ich dafür fordern sollte. Hat da jemand einen groben Richtwert oder gar eigene Erfahrungswerte?
Ich habe in der Frankfurter Tabelle gelesen, dass das WLAN mit 5% Minderung kalkuliert werden kann - aber habe nichts zu dem ersten Mangel gefunden.
LG
3 Antworten
Hallo,
das Problem ist, dass es immer als Einzelfall betrachtet werden muss. Auch die Frankfurter Tabelle oder die Kemptner Reisemängeltabelle geben im Prinzip nur den Hinweis darauf, wie es bereits in Prozessen entschieden wurde.
Inwiefern dein Fall mit einem bereits verhandelten Fall als vergleichbar angesehen werden kann, kann man anhand der wenigen Infos nicht entscheiden.
Ist das Hotel zwar Landeskategorie einen Stern niedriger, in der Eigenbewertung des Reiseveranstalters aber als gleichwertig angesehen, wird das anders ausfallen, als wenn in beiden Fällen eine Kategorie niedriger ist. Worin unterscheidet sich hier die Sternevergabe (Service, Zimmergröße, Ausstattung...). Manche Hotels erhalten 3 Sterne, obwohl alles auf 5*-Niveau ist, außer der Zimmergröße.
Wie hoch der Anteil des Hotelpreises an der gesamten Reise ist, kann auch ein Faktor sein.
Ich finde in der Frankfurter zum Thema W-Lan nichts (vielleicht ist meine nicht ganz aktuell). Wo hast du das her?
Realistisch sehe ich hier den Rahmen von 10-15%. Die Frage ist, mit wie viel wärest du denn zufrieden? Fordere erstmal mindestens die Hälfte mehr.
LG, Chris
Habe nach kleinem hin und her nun 25% Entschädigung wegen der Sterne und 5% Entschädigung wegen des WLANs erhalten.
Wenn Du bei einem Pauschalreiseveranstalter einen Urlaub in einem 4-Sterne Hotel gebucht hast, steht Die eine Entschädigung zu wenn das Hotel nur 3-Sterne hatte. Massgeblich ist die Angabe auf der Reisebestätigung. Für die Höhe der Entschädigung gibt Dir die Frankfurter Tabelle einen guten Anhaltspunkt.
https://www.tabelle.info/frankfurter_tabelle.html
10% - 15% solltest Du fordern können. Das fehlende W-Lan dürfte zusätzlich nichts bringen.
Habe nach kleinem hin und her nun 25% Entschädigung wegen der Sterne und 5% Entschädigung wegen des WLANs erhalten.
10 %: 3-Sterne- statt 4- oder 5-Sterne-Hotel (AG Frankfurt / Main, Urteil vom 15.1.2004, 31 C 2352/03-83, RRa 2004 S. 73)
Glückwunsch!
Das Urteil ist ja auch von 2004. wer weiß, was es da an Details zu berücksichtigen galt.
Habe nach kleinem hin und her nun 25% Entschädigung wegen der Sterne und 5% Entschädigung wegen des WLANs erhalten. Die 10% aus deinem Fall sind irgendwie komisch, vor allem bei der größeren Differenz von nur 3 statt 5 Sternen.