Urlaubsstornierung rechtens?
Hallo zusammen,
Am 01.07.21 habe ich, nach langer Suche, eine Reise über Check24 gebucht über den Reiseveranstalter Anex Tour. Geplanter und gebuchter Reisebeginn: 17.07.2021
Die Buchung wurde bestätigt, anschließend die Reise und die Rechnung. Das Geld wurde von der Kreditkarte abgebucht und Reiseunterlagen (Hotelvoucher und Flugtickets) wurden per E-Mail zugestellt.
Jetzt heute am 07.07.21 kommt plötzlich eine "kostenlose" Stornierung per E-Mail seitens Reiseveranstalter. Auf Nachfrage bei Check24 heißt es, dass sich der Reiseveranstalter auf Paragraph 119 BGB bezieht und es sich um einen Irrtum bzw. einen Preisfehler handelt.
Jetzt frage ich mich hätte das nicht viel früher auffallen müssen- wir sind jetzt 10 Tage vor Reisebeginn. Ein zusätzlicher Mietwagen wurde gebucht (so "kurzfristig" nicht kostenlos stornierbar), Urlaub genommen usw.
Alternative Reisen sind inzwischen auch teuerer oder ausgebucht wegen der Kurzfrisgkeit.
Muss ich die Stornierung so hinnehmen oder kann ich was dagegen unternehmen? Habe ich irgendwelche Rechtsansprüche?
Sehr ärgerlich und bedauerlich das Ganze. Käme die Stornierung von meiner Seite aus hätte ich 85% bezahlen müssen :)
Vielen Dank vorab!
3 Antworten
Das ist schwierig. Sowas kann nur ein Anwalt klären, es gab wohl Urteile in beide Richtungen. Kannst ja mal den Veranstalter mitteilen das du damit nicht einverstanden bist.
Vielleicht hilft das hier.
Google mal, gibt etliche Infos.
Hallo,
eine rechtssichere Einschätzung kann dir nur ein Anwalt (idealerweise für Reiserecht) geben, der die komplette Aktenlage kennt.
Auf den ersten Blick stimme ich peterobm zu, dass die Berufung auf 119 BGB nach der Schilderung zumindest sehr zweifelhaft scheint.
LG, Chris
Edit: Das Problem ist, das hilft dir - zumindest akut - nicht weiter. Anex wird die Buchung vermutlich nicht plötzlich reaktivieren und entstandene Schäden musst du wahrscheinlich auf dem Rechtsweg einfordern.
meine Einschätzung dazu: Buchung wurde bestätigt, Betrag eingezogen, E-Tickets und Vouches wurden ausgestellt und dir zugesandt.
für den Paragraph 119 BGB dürfte es bereits zu spät sein.