Urlaub an Feiertagen in 4 Schicht wenn Betriebsurlaub ist?
Hallo zusammen
Mein Problem ist das ich an Ostern hätte Arbeiten müssen und das ist auch so ok.
Nun ist aus Betrieblichen Gründen Betriebsurlaub angesetzt worden und ich muss für die Feiertage Urlaub nehmen oder Stundenkonto belasten.
Meiner Meinung nach ist das doch so, das ich nun kein Urlaub bzw. Stundenkonto belaste sondern wie bei jedem anderen Mitarbeiter der 1,2 oder 3 Schichten hat der Feiertag mit Feiertagendgeld bezahlt wird.
Bedanke mich schon mal für Antworten
5 Antworten
Da keiner hier deinen Arbeitsvertrag kennt, kann auch keiner die Frage beantworten.
Viele Betriebe mit 4-Schicht-System arbeiten 24/7, auch an Feiertagen. Dafür gibt es dann meistens mehr Urlaub und/ oder kürzere Regelarbeitszeiten.
In deinem Fall würde das bedeuten, dass dir der "Ersatz"-Urlaubstag für einen "Zwangs"-Urlaubstag an einem Feiertag gestrichen wird.
Was völlig okay wäre.
Dazu kann ich sagen 4- Schicht mit 19 Schichten im Monat Samstag Nacht und Sonntag Früh entfall. Wir bekommen keinen ausgleichstag für Feiertage nur Sonn und Feiertags Zulage sowie 30 Tage Urlaub im Jahr
Mein Problem ist das ich an Ostern hätte Arbeiten müssen und das ist auch so ok.
"Mein Problem ist, dass ich an Ostern arbeiten muss. Was für mich okay ist.", würde der Satz richtig lauten, da Ostern noch kommt.
Feiertage sind mit dem normalen Arbeitszeit von 8 Stunden anzurechnen. Bei Betrieblichen Urlaub wird dir die Zeit vom Urlaub abgezogen, das ist nun mal so.
Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?
Feiertage werden, wie gesagt, mit 8 Stunden angerechnet. Ein normaler Arbeitstag eben.
Betriebsurlaube sind Pflicht und werden dir vom Urlaub abgezogen.
Wie viele Tage das genau in deinem Fall sind, kann ich dir so nicht sagen.
Jeder hat seine unterschiedliche Meinungen, aber das solltest Du mit Deinem Personalbüro klären....
Ein Betriebsurlaub kann nicht mal eben kurzfristig angekündigt werden:
Frühzeitig ankündigen
Betriebsferien dürfen zudem nur unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist angeordnet werden. Regelmäßig sollten sie vor Beginn des Urlaubsjahres mitgeteilt werden, damit sich die Arbeitnehmer darauf einrichten können.
Also - wann wurde dieser angekündigt?
Ansonsten - für gesetzliche Feiertage muss sicherlich kein Urlaub genommen werden, wenn ein Betrieb berechtigt Betriebsurlaub machen würd. Dafür hat der AG Lohnfortzahlung zu leisten.
Karfreitag und Ostermontag sind Feiertage die zu bezahlen sind !
Nur wenn weitere Tage Betriebsruhe ist , fallen dafür Urlaubstage an ; oder Mehrstundenguthaben .
das heißt also ich muss Urlaub nehmen. Somit habe ich ja nur 19 Tage Urlaub bei einem Anspruch von 30 Tagen im Jahr wenn ich die Feiertage gegenrechne