Mutterschutz-Urlaubsanspruch-Betriebsferien ?
Hallo,
meine Frage betrifft den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes, wenn in diese Zeit Betriebsferien fallen.
Dass der "normale" Urlaubsanspruch besteht für bis acht Wochen nach dem Entbindungstermin, das habe ich gefunden. Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, wie es sich verhält, wenn in die Zeit des Mutterschutzes Betriebsferien fallen. Muss ich für diese Zeit quasi auch "Uralub nehmen", auch wenn ich gar nicht arbeiten darf? Muss ich von meinem Urlaubsanspruch diese Betriebsferientage abziehen?
Es wäre super, wenn mir jemand hierbei weiter helfen kann! Am besten auch einen Hinweis, wo ich dazu was nachlesen kann.
Vielen Dank!
1 Antwort
Während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung handelt es sich nicht um Urlaub. Sie haben 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung die Schutzfrist. Der Anspruch auf ihre Urlaubstage bleibt davon unberührt. Da ist es egal, ob in dieser Zeit Betriebsferien sind oder nicht.