Krank am Brückentag - Urlaub gutgeschrieben?
Guten Tag Leute,
habe mal ne allgemeine Frage. Wäre man über einen längeren Zeitraum krank, welcher Brückentage der Firma mit einschließt müsste man doch diese Abgezogenen Urlaubstage wieder gutschreiben oder etwa nicht.
Was wäre bei Firmen die beispielsweise 2 Wochen zu Weihnachten zu haben? Wäre hier überhaupt eine Gutschrift von Urlaubstagen möglich, da ja in der Zeit sowieso Betriebsruhe gilt.
Danke im Voraus für eure Antworten.
2 Antworten
Da ein kranker Arbeitnehmer keinen Urlaub "entgegennehmen" kann, darf der AG auch bei Betriebsferien/Brückentagen keine Urlaubstage abziehen, wenn der AN sich umgehend arbeitsunfähig meldet und rechtzeitig eine AU-Bescheinigung abgibt.
Anders wäre es, die freien Tage würden als Freizeitausgleich von Überstunden genommen. Hier würde der AG die Tage zwar bezahlen, darf aber auch die Stunden vom Zeitkonto abziehen.
Danke fürs Sternchen
Wenn du ordnungsgemäß Urlaub eingegeben hast und dieser auch genehmigt worden ist, bekommst du die Tage gutgeschrieben, wenn du für deine Krankheit eine ärztliche Bescheinigung hast. So sieht es das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 9 vor.
Auch während eines Betriebsurlaubs, für den dir Urlaubstage berechnet werden, gilt das Bundesurlaubsgesetz.
So ist es leider nicht ganz. Die Firma macht in den „Weihnachtsferien“ 2 Wochen Betriebsruhe. Darin die Tage, welche keine Feiertage sind Brückentage. Für diese werden uns Urlaubstage automatisch abgezogen.
Also wir stellen hierfür keinen Urlaubsantrag.