Krank am Brückentag - Urlaub gutgeschrieben?

2 Antworten

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Da ein kranker Arbeitnehmer keinen Urlaub "entgegennehmen" kann, darf der AG auch bei Betriebsferien/Brückentagen keine Urlaubstage abziehen, wenn der AN sich umgehend arbeitsunfähig meldet und rechtzeitig eine AU-Bescheinigung abgibt.

Anders wäre es, die freien Tage würden als Freizeitausgleich von Überstunden genommen. Hier würde der AG die Tage zwar bezahlen, darf aber auch die Stunden vom Zeitkonto abziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hexle2  12.01.2020, 18:53

Danke fürs Sternchen

Wenn du ordnungsgemäß Urlaub eingegeben hast und dieser auch genehmigt worden ist, bekommst du die Tage gutgeschrieben, wenn du für deine Krankheit eine ärztliche Bescheinigung hast. So sieht es das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 9 vor.

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__9.html

BauRichter77 
Beitragsersteller
 15.12.2019, 20:49

So ist es leider nicht ganz. Die Firma macht in den „Weihnachtsferien“ 2 Wochen Betriebsruhe. Darin die Tage, welche keine Feiertage sind Brückentage. Für diese werden uns Urlaubstage automatisch abgezogen.
Also wir stellen hierfür keinen Urlaubsantrag.

Altersweise  15.12.2019, 20:53
@BauRichter77

Auch während eines Betriebsurlaubs, für den dir Urlaubstage berechnet werden, gilt das Bundesurlaubsgesetz.