Urkunde Rettungshelfer zwingend nötig, um Bezeichnung tragen zu dürfen?

1 Antwort

Hallo Rollerfreake,
ich kann dir leider keine Garantie geben, aber ich würde sagen, dass du erst angehender Rettungssanitäter bist, da du erst "die Hälfte der Stunden Lehrrettungswache für den Rettungssanitäter" zusammen hast.

Bei PTAs ist es so, dass sie auch nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, erst als PTA arbeiten dürfen, wenn sie eine Urkunde besitzen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, kann es Probleme mit Aufsichtsräten geben.
Außerdem macht sich eine Urkunde immer gut in einem Lebenslauf, deshalb würde ich dir raten, dir auf jeden Fall eine ausstellen zu lassen.

Rollerfreake 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 16:29

Erstmal danke für deine Antwort. Ja, ich habe die Hälfte der Stunden Lehrrettungswachenpraktikum für den Rettungssanitäter, aber alle Stunden für den Rettungshelfer, somit ist die Rettungshelfer- Urkunde eigentlich nur noch eine reine Formalität, denn die Rettungshelfer Ausbildung habe ich eigentlich bereits abgeschlossen. Dennoch hast du recht, ich werde mir demnächst um sicher zu gehen eine Urkunde ausstellen lassen, wir leben schließlich in DE und hier ist bekanntlich einiges von Formalitäten abhängig😂. Grüße.