Arztbesuch während der Arbeitszeit?

6 Antworten

Durch Deine Arbeitszeit ist es ja kaum möglich, einen Arzt zu finden, der noch außerhalb dieser Arbeitszeit offen hat. Lasse Dir sonst eine Bestätigung des Arztes geben, dass Du dort warst und spreche vorher mit Deinem AG. Verwehren kann er Dir Arztbesuche ja auch nicht.

Zur Gewährung von Freizeit:

Das kommt - wie so oft - darauf an ...

Zwar sind grundsätzlich Arztbesuche zeitlich so zu organisieren, dass sie außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden können.

Ist das aber nicht möglich - weil eine notwendige Untersuchung nur während der Arbeitszeit vorgenommen werden kann oder aus praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit möglich ist -, dann hat der Arbeitgeber die dafür notwendige Zeit als Freizeit zu gewähren (sofern also die Untersuchung notwendig und nicht außerhalb der Arbeitszeit durchführbar ist).

Für eine Verspätung zur Arbeit wegen eines vorherigen Arztbesuches (der notwendig oder zeitlich nicht anders zu terminieren war) darfst Du nicht ermahnt oder gar abgemahnt werden, wenn Du Dich entsprechend vorher beim Arbeitgeber gemeldet hat.

(Liegt der Termin bei einem Gleitzeit-Arbeitszeitmodell im Gleitzeitbereich - also dem Bereich der Arbeitszeit, über den der Arbeitnehmer frei verfügen kann - , dann muss der Arbeitnehmer allerdings für einen entsprechenden Zeitausgleich sorgen.)

Eine andere Frage ist die der Bezahlung dieser Freizeit:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall die zu gewährende Freizeit auch bezahlen.

Allerdings darf diese gesetzliche Bestimmung abbedungen, ihre Anwendung vertraglich also ganz ausgeschlossen oder durch eigene Regelungen (Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ersetzt werden.

Kein Anspruch auf Bezahlung dieser Freizeit besteht also dann, wenn die Anwendung dieser Bestimmung ganz ausgeschlossen wurde oder die eigenen Regelungen keine bezahlte Freizeit für einen solchen Arzttermin vorsehen.

Familiengerd  07.06.2020, 16:06

Ergänzung:

Ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit medizinisch notwendig, dann besteht - unabhängig von der Anwendung des BGB § 616 - generell ein Anspruch auf Bezahlung dieser Zeit wie bei der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Im Zweifelsfall musst du einen Tag Urlaub opfern, wenn dir dein AG nicht entgegenkommt. Ich würde aber vorab mit ihm sprechen, ob es nicht doch eine andere AN-Freundlichere Lösung gibt.

Familiengerd  07.06.2020, 16:01

Für einen Arztbesuch, der notwendig ist und/oder aus zum z.B. praxisorganisatorischen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit vorgenommen werden kann, muss der Arbeitgeber Freizeit gewähren, der Arbeitgeber also keinen Tag Urlaub "opfern".

Die Frage der Bezahlung dieser Freizeit ist dann noch ein anderes Thema (siehe zur Erklärung meine eigene Antwort).

Wenn du einen Arzttermin hast, kannst du diesen ja rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber abstimmen, damit er für diese Zeit anders disponieren kann.

Außerdem musst du in diesen 9 Stunden täglich, auch eine Pausenmöglichkeit haben. Mit etwas gutem Willen, kann man da auch einem Termin platzieren.

Familiengerd  07.06.2020, 15:50
Mit etwas gutem Willen, kann man da auch einem Termin platzieren.

Die vom Fragesteller geposteten Zitate hast Du wohl nicht gelesen - oder?!?

Es ist für einen Patienten nun einmal nicht immer möglich, einen Termin nach Wunsch zu bekommen!!

Inzwischen solltest Du eigentlich doch wohl eine etwas differenziertere Sicht auf dieses Problem haben, nachdem es in letzter Zeit mehrmals angesprochen worden ist.

Einfach mit deinem Vorgesetzen reden