Amtsärztliche Untersuchung Multiple Sklerose?
Hallo, ich habe eine Ausbildungsplatzusage für eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einem Bezirksamt. Ich werde nun zu einer amtsärztlichen Untersuchung eingeladen, die meine Gesundheit attestieren soll. Bei mir wurde vor einigen Jahren Multiple Sklerose festgestellt. Verlauf ist bisher recht moderat. Muss ich mir Sorgen machen? Für eine Beatmung wäre es ja zu 100% ein KO Kriterium, aber gerade für die Ausbildung sollte es doch kein Problem sein. Oder? Danach wäre ich ja auch nur im Angestelltenverhältnis.
Nachtrag: ich war auch mal ziemlich lange krankgeschrieben, das war direkt nach der Diagnose. Kam darauf nicht klar damals. Kann auch das zum Problem werden?
Hast du einen behindertengrad?
Habe keinen.
4 Antworten
Das kommt drauf an.
Ich hab aber eine Mitstudentin, die damit Verbeamtet wurde. Weiterhin ist soweit ich weiß bei der Amtsärztlichen Untersuchung (zumindest fürs Beamtenverhältnis in der Ausbildung bzw. im dualen Studium) nur noch darauf abzustellen, ob du es bis zum Schluss der Ausbildung durchhalten kannst, nicht mehr auf das Erreichen der Regelaltersgrenze.
Kurz gesagt... ich glaube nicht dass das vor diesem Hintergrund Probleme geben wird. Sollte es welche geben, dann kannst du vor Gericht gehen und hättest da vermutlich auch nicht unbedingt schlechte Chancen (fraglich ist eben ob du das willst).
Insgesamt wäre es vielleicht gut bezüglich des Themas sowas wie eine Prognose vom Spezialisten oder eine genaue Dokumentation des Verlaufs etc. etc. auf Wunsch vorlegen zu können, einfach um darzulegen dass in den nächsten Jahren nicht mit einer radikalen Verschlechterung zu rechnen ist. Zumindest nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit.
Zu deinem Nachtrag: Es kommt drauf an. Psychotherapeutische Behandlungen können nicht gut ankommen, wenn du eine in Anspruch genommen hast. Falls nicht kann es darauf ankommen wie lange du wirklich konkret krankgeschrieben warst.
Eine längere Fehlzeit wäre aber vermutlich schon beim Vorstellungsgespräch zum Tragen gekommen und das hast du ja hinter dich gebracht, eine psychische Erkrankung, die du angeben müsstest sehe ich auch nicht, denn du hast dahingehend ja nichts diagnostiziert...
Zu deinem Nachtrag: Es kommt drauf an. Psychotherapeutische Behandlungen können nicht gut ankommen, wenn du eine in Anspruch genommen hast. Falls nicht kann es darauf ankommen wie lange du wirklich konkret krankgeschrieben warst.
Eine längere Fehlzeit wäre aber vermutlich schon beim Vorstellungsgespräch zum Tragen gekommen und das hast du ja hinter dich gebracht, eine psychische Erkrankung, die du angeben müsstest sehe ich auch nicht, denn du hast dahingehend ja nichts diagnostiziert...
Tatsächlich habe ich schon eine nicht abgeschlossene Ausbildung hinter mir. Das habe ich auch so mit „aus gesundheitlichen Gründen“ angegeben. Also ja, im Vorstellungsgespräch war das also kein KO Grund. In Psychotherapie war ich nie, nur lange krankgeschrieben vom Hausarzt damals. Naja… ich denke ich werde ehrlich sein und dazu stehen und darauf hoffen einen „netten“ Arzt zu erwischen, der mir daraus keinen Strick dreht.
Also ich musste auch so eine Untersuchung machen, das war letztes Jahr und das war total entspannt. War aber auch nicht beim 'konkreten' Amtsarzt, sondern ich hab eine Liste von Ärzten bekommen, durfte mir da einen raussuchen, bei dem ich dann einen Termin mache und der hat mir dann so einen Zettel ausgestellt.
Welchen Behinderungsgrad hast du denn?
Meine Mutter hat auch MS und ist zu 100% Behindert. Sie kann laufen, aber kann und darf nicht mehr arbeiten. Auch keine leichten Tätigkeiten. Aber ich weiß, dass nicht jeder gleich einen Status von 100% hat. Außerdem weiß ich nicht, was sich in den 30 Jahren diesbezüglich geändert hat.
Kein Behindertengrad
dann sollte das auch kein Problem darstellen.
Ich hab während meiner Studienzeit die Ausbildung zum Forschungstaucher angefangen. Dazu musste ich eine Tauchtauglichkeitsprüfung bei einem Bundeswehrarzt machen.
Ich habe nix gesagt, und er hat nichts festgestellt.
Wenn du nichts sagst, was du auch nicht musst, werden sie vermutlich auch nichts diagnostizieren.
Selbstverständlich darfst du die Erkrankung nicht verheimlichen. Und das kann sehr wohl dazu führen, dass du NICHT in den Staatsdienst treten kannst.
Gute Idee. Ich habe ohnehin in zwei Wochen einen Termin bei meiner neuen Neurologin, dann bitte ich sie darum.
mein Nachtrag wurde noch nicht in der Frage aktualisiert. Ich war nach der Diagnose auch längere Zeit krankgeschrieben, weil ich damals psychisch nicht auf die Diagnose klar kam. Falls das zur Sprache kommen sollte: kann das dann zum Problem werden?