AU aus REHA entlassen?
- bin AU in eine Reha (<3 Std. arbeitsfähig)
- nach 5 Wochen AU entlassen (>6 Std. arbeitsfähig) für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten
- Zitat Chefarzt: als Pförtner, Nachwächter und Museumsmitarbeiter können Sie arbeiten
- Der Stationsarzt entschied eigentlich 3-6 h arbeitsfähig, der Chefarzt hatte das Sagen,
- anscheinend hat die Quote noch nicht gepasst..
- hatte vor der Reha aber 4 unabhängige Gutachten, die jeweils <3 Std arbeitsfähig aussagten
- kann ein subjektiver Chefarzt, der einen in 5 Wochen 15 Minuten gesehen hat, solche Gutachten über den Haufen werfen ???
- Kann ich trotzdem Widerspruch gegen den Entlassungsbericht einlegen und die Erwerbsminderungsrente beantragen. -bin nach dem 01.0.16 geboren, hätte aber die Vorraussetzungen für Erwerbminderungsr.
10 Antworten
Hallo, wie alt bist du?
Was ist dein Beruf?
In der Regel sagen die REHA Unternehmen immer
„Arbeitsfähig
„die wollen ja weitere Patienten haben und Geld verdienen. Wenn die alle
egal ob es zutrifft oder nicht, arbeitsunfähig entlassen, würde die
Rentenversicherung keine Patienten mehr dorthin schicken.
Widerspruch dagegen ist Sinnlos.
Stelle ein Antrag auf Rente (deswegen meine Frage nach dem Alter und Beruf) bevor Rente genehmigt wird, erfolgt meistens eine Umschulung. Dann achte darauf wann du ausgesteuert bist?
Solltest du noch keine 18 Monate Krankengeld erhalten haben, melde dich
arbeitslos für einige Wochen und dann wieder krank, wenn möglich auf ein
anderes Leiden. Somit bekommst du erneut 18 Monate Krankengeld und hast
Zeit für deinen Rentenantrag. Hoffe du hast Rechtsschutzversicherung,
hole dir Kostenzusage und gehe zu einem Anwalt.
Hast du keine Rechtsschutzversicherung, hole die einen Beratungsschein beim Gericht und gehe zu einem Anwalt. Solltest du bereits Hartz4 bekommen und wegen Krankheit nicht vermittelbar sein, schickt dich das Arbeitsamt eventuell auch zu einem Gutachter.
Sind deine 4 Gutachten von einem behandelnden Arzt oder von Sachverständigen? Gib sie deinem Anwalt.
Du musst viel mehr differenzieren! Man geht ja eigentlich immer Arbeitsunfähig in eine Reha. Wäre man normal arbeitsfähig, gebe es keine Bewilligung. Entscheidend ist die Arbeitsfähig nach der Reha. Auch da musst du unterscheiden zwischen „ ist“ Zustand und Zustand in paar Wochen. Es ist recht oft, dass man nach einer Reha noch für einige Zeit arbeitsunfähig ist. Das hat nichts mit Erwerbsminderungsrente zu tun. Erwerbsminderungsrente bekommt man erst, wenn klar ist, dass der Zustand für immer so bleibt oder zumindestens für viele Jahre.
Hallo,
dein Geburtsdatum hakt etwas.
Ich gehe von davon aus, das das 1961 heissen soll.
Anspruch auch Erwerbsminderungsrente hat jeder, der nach SGB VI die Wartezeiten erfüllt. Wenn man Krankentagegeld und Arbeitslosengeld 1 bezieht hat man Pflichtbeitragszeiten, auch während der Reha.
Ja, erst wenn dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird lege schriftlich Widerspruch ein. Beziehe dich auch alle Ärzte die dich bisher behandelten. (Auflisten, Fachrichtung, wegen was behandelt)
Eine eigene Ansammlung von Gutachten benötigst du nicht, die Rechtsmmittelabteilung hat alles anzufordern und der sozialmedizinische Dienst hat das zu begutachten und neu zu entscheiden. Deshalb vergesse nichts.
Der Reheentlassungsbericht ist nur eine Empfehlung für die DRV. Ob der Chefarzt böswillig hier anderes entscheidet als der Stationsarzt möchte ich nicht unterstellen.
Kannst du nachweisen, das du (vor 1961 geboren) auch noch in deinem Facharbeiterberuf arbeitetst oder hast du diesen aus gesundheitlichen Gründen (nachweislich) verlassen?, dann hast du den Berufsschutz.
Ich wollte keine Romane schreiben.
Beste Grüße
Dickie59
Ein Entlassungsbericht ist kein Verwaltungsakt! Daher kann man gegen diesen KEINEN Widerspruch einlegen.
Du kannst deine EM Rente jederzeit beantragen. Allerdings hat hier nur der medizin. Dienst der DRV zu entscheiden.
Deine Gutachten werden mit gewertet, aber die endgültige Entscheidung trifft NUR die DRV! Daher kann man sich nicht auf vorherige Gutachten verlassen
Diesmal ein Lob für die Strukturierung :)
Der Chefarzt hat, wie du selbst sagst, am Ende das Sagen. Wenn du aber andere Gutachten hast, kannst du damit natürlich auch arbeiten...
Ich heiße eine übereifrige Gutachtung zwar nicht gut, weiß aber auch nicht, inwiefern der Chefarzt dich getestet hat und mit seinen Kollegen in Kontakt stand.
Das mit dem Widerspruch verstehe ich nicht ganz. Du bist nach dem 01.00.2016 geboren? Das kann ich nicht so ganz glauben...
Aber ich denke wenn du 4 unabhängige gutachten hast, kannst du ja alle beim Amt einreichen und die Erwerbsminderungsrente trotzdem beantragen.
LG,
Messoras
bin nach dem 01.01.1961 geboren,
4 Gutachten: ärztlicher Dienst AfA, Rentengutachter für Bewilligung der Reha, Gutachten MdK, Gutachten für eine private BU-Rente
alle Gutachten von April bis September 2017 erstellt !!!