Bedeutet das, dass man nicht durchfallen kann? Bitte helft mir. Danke! :)
Hallo Leute, ich mache zur Zeit einen Fachlehrgang zum "Rettungsdiensthelfer/Rettungshelfer" (die Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland, in Bayern z.B. nennt man ihn RDH [Rettungsdiensthelfer]) jedenfalls haben meine Kollegen und ich in ein paar Wochen Prüfung. Letztes mal hat uns der Chef-Ausbilder des Landkreises gesagt, dass man bei diesem Lehrgang nicht einmal eine Prüfung bräuchte, dies obliegt dem jeweiligen BRK Kreisverband wie sie das handhaben.. Aber er meinte man kann die Ausbildung "bestehen" oder "nicht bestehen", wenn man sie besteht dann kann man innerhalb von 3 - 3 1/2 Jahren die Weiterbildung zum RS (Rettungssanitäter) absolvieren, also ohne die Theorie-Ausbildung, dann nur mit dem Wachen- und Klinik-Praktikum und der Abschlusswoche. Aber wenn man sie nicht besteht wird das BRK uns den RDH nicht aberkennen, also wir dürfen uns danach trotzdem "RDH" nennen, aber der KV wird uns nicht ohne noch einmal die 150-stündige Theorie-Ausbildung auf den RS-Lehrgang lassen, also man müsste theoretisch wieder die gesamte Ausbildung ERFOLGREICH absolvieren, eher uns er Kreisverband auf die RS-Prüfung zulassen würde.
So viel zur Vorgeschichte... Meine Frage ist allerdings, bedeutet dass dann, selbst wenn man an (im Schlimmsten Fall angenommen) Theorie, und die beiden Praxis-Teile (1. Das Fallbeispiel und die HLW) scheitern würde und somit die Prüfung NICHT bestanden hat, dass man dann trotzdem RDH ist? Allerdings kann man ohne die erneuten 150-std. Theorie nicht die RS-Prüfung machen, stimmt das so wie ich das interpretiert habe?
Danke schon einmal im Voraus! :)
3 Antworten
Hallo Johann,
das interpretierst du soweit richtig. Beim Durchfallen in der RS Prüfung wird der dir bereits erteilte Titel (in dem Fall RH) nicht aberkannt.
Dass jedoch von einer "Weiterbildung" vom RH zum RS ohne weiterführende Theorie gesprochen wird, finde ich sehr schwammig. Es gibt einen guten Grund für diese Untergliederungen: Das Wissen, welches an die jeweilige Ausbildungsstufen vorausgesetzt wird, steigt.
Nicht umsonst schließt der RA mit einem Examen ab. Der RS legt eine Prüfung ab, die jedoch wesentlich anspruchsvoller als die RH Prüfung ist.
In welchem Bundesland machst du deine Ausbildung auf diese Weise?
Ich erachte es in jedem Fall als grobes Wissensdefizit. Ich würde verstehen, wenn die Stunden vom RH mit anerkannt würden und die Ausbildungszeit sich so ein wenig verkürzt, aber eine Prüfung zum RS ohne jemals einen RS Lehrgang besucht zu haben?!
Ich möchte dir nichts böses, aber hast du dich auch richtig informiert?
Von einer derartigen Regelung höre ich zum Ersten Mal. Ich vermag mir auch nicht vorstellen zu können, dass zwischen meinem und deinem Bundesland eine derartige Differenz im Bezug zur Ausbildung herrscht.
Für den Rettungshelfer muss man eine Prüfung ablegen. Besteht man diese nicht, darf man sich als solcher auch nicht betiteln. Der Rettungssanitäter ist neben dem Praktika, die absolviert werden müssen, auch ein Stück anspruchsvoller, was das vorausgesetzte Wissen anbelangt.
Daher meine Verwunderung.
Bist du an einer Rettungsdienstschule oder führst du die Ausbildung über eneinm ehrenamtlichen Verein durch? Btw. hast du mit deinem FDL Rettungsdienst darüber mal gesprochen?
Keine Sorge, ich nehme das nicht falsch auf. Aber so hat es uns der Chef-Ausbilder unseres Kreisverbandes vom Roten Kreuz gesagt: "Man kann bräuchte für den RDH Lehrgang nicht einmal eine Prüfung, also man könnte den ganzen Lehrgang auch ohne Prüfung machen, das obliegt jedem Kreisverband selber wie er das Handhabt. Unser Kreisverband allerdings will dass ihr eine Prüfung absolviert. usw..... die Prüfung kann man entweder bestehen oder nicht bestehen.. aber auch wenn man sie nicht besteht wird euch der Kreisverband den RDH (Rettungsdiensthelfer) nicht aberkennen, er wird euch bloß nicht auf die Weiterbildung zum RS lassen, ohne dass ihr keine bestanden Prüfung nachweisen könnt, aber den RDH kann man euch schon alleine aus rechtlichen Gründen nicht aberkennen... "
Weil er meinte bis hin zum Rettungsassistenten kann in verschiedenste Richtungen variieren wie die Anforderungen usw. sind... bei uns z.B. wäre eig. die Reanimation in der Prüfung mit Frühdefi gewesen.. allerdings hat der KV nun beschlossen dass wir die Rea. ohne Defi machen... also das können sie anscheinend so machen wie sie wollen.. deshalb habe ich auch die frage gestellt, weil ich mich jetzt nicht mehr auskenne.. also bin ich theoretisch (da ich nur noch einmal Wiederholung und dann Prüfung habe) schon fast rettungsdienshelfer? sch** egal ob ich die Prüfung schaffe oder nicht? oder wie? total kompliziert :D
Ja also ich bin ehrenamtlicher Sanitäter (SAN A.B) beim Bayerischen Roten Kreuz und fahre halt öfters auf dem RTW oder KTW und deshalb habe ich mich entschlossen über die Bereitschaft bei dem RDH-Lehrgang teilzunehmen der bei uns im Lkr. ist, der ist halt immer Samstags in einer RW im Schulungsraum aber nicht in einer Schule.. deshalb fällt bei uns auch so viel weg.. wie z.B. Rea. mit Früh-Defibrillation.. also k.A. ich kenne mich jetzt gar nicht mehr aus.. :D
Ganz ehrlich. Ich würde mich ungern von einem Rettungsdiensthelfer retten lassen, der seine Ausbildung nicht bestanden hat.
Ich würde mir das noch einmal genau erklären lassen und an den eigenen Schwächen arbeiten. In kurzer Zeit hängt von Deinem Können ab, ob jemand überlebt oder nicht, also setze Dich hin und lerne den Kram oder suche Dir einen anderen Job!
freundliche Grüße
Martin
Ähem du, ich kenne jemanden der ist durch RS Prüfung gefallen . Die RA Prüfung hat er aber bestanden-
Ich werde mich sowieso anstengen und alles versuchen dass ich die Prüfung schaffe, weil ich vorhabe den RS zu machen. Natürlich wäre es nicht gut wenn man die Ausbildung nicht besteht und dann "auf die Leute losgelassen wird" aber ich wollte nur wissen ob ich das so richtig interpretiert habe..
Gruß
Johann
Hallo . Ich bin auch aus Bayern ich kenne Einen der ist durch die RDH Prüfung gefallen. Und darum durfte er den Titel RDh auch nicht tragen.
Hallo ObstMitSuesses,
ich machen den RH oder bei uns RDH genannt im Freistaat Bayern. Hier läuft das so weit ich richtig informiert bin so ab: Wenn du einen Rettungsdiensthelfer/- oder Rettungshelfer-lehrgang machst, kannst du den anscheinend "bestehen" - oder "nicht bestehen" aber den Titel "Rettungsdiensthelfer" hast du wenn du nicht über die Fehltage hinaus kommst, mit oder ohne bestandener Prüfung, aber unser Kreisverband vom Bayerischen Roten Kreuz lässt nur die innerhalb von 3 - 3 1/2 weiter auf die RS Prüfung welche die Prüfung zum RDH/RH auch erfolgreiche abgeschlossen haben. Weil sie meinen "wer den RH nicht schafft, schaff wahrscheinlich auch nicht den RS". Und wenn man den RDH/RH hat verkürzt sich bei uns die Ausbildung zum RS, dann muss man nur noch (vorausgesetzt man war beim RH erfolgreich und ist innerhalb dieser 3 - 3 1/2 Jahresfrist) 4 Wochen Klinikpraktikum und 4 Wochen Wachenpraktikum absolvieren, anschließend noch eine Woche Abschlusslehrgang und dann wenn man erfolg hatte kann man sich Rettungssanitäter nennen. Wenn man allerdings die zeitliche Frist überschreitet, den RDH/RH nicht besitzt oder die Prüfung ohne erfolg gemacht hat aber trotzdem RD/RDH ist muss man noch die 160-stündige Ausbildung machen, dann die Praktika und dann erst die Abschlusswoche.. Also theoretisch den kompletten RH-Kurs noch einmal, da dieser die komplette Theorie des RS beinhaltet. So läuft das zumindest bei uns ab.
Hoffe ich konnte deine Fragen beantworten,
Gruß Johann