Muss eine mfa alles putzen?
Hallo Leute,
Bin MFA im ersten Lehrjahr, in einem Krankenhaus und muss ständig putzen bin jetzt gerade mal 1,5 Wochen da und musste schon das Kinderspielzeug und Schreibtische sowie computer und etc putzen.
Morgen soll ich Schubladen ausräumen putzen und wieder einräumen. Sie meinten auch das ich Sachen abstauben soll. Soweit wir in der Schule Gelernt haben muss ich nichts putzen außer evtl mal Arbeitsflächen (im Labor, in der Notaufnahme usw.) desinfizieren.
1 Antwort
Sorry - aber solche ausbildungsfremden Tätigkeiten musst Du nicht ausführen - und schon gleich gar nicht in diesem Umfang !
https://www.ausbildung.info/rechte-in-der-ausbildung
Ausbildungsgerechte BeschäftigungAusbilder_innen haben die Pflicht, dir aktiv alle Ausbildungsinhalte entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan und dem betrieblichem Ausbildungsziel zu vermitteln. Das bedeutet: Endlose Routinejobs haben in deiner Ausbildung nichts zu suchen!
Das Berufsbildungsgesetz (kurz BBiG, PDF-Download) sieht einen Verstoß gegen diese Vorschrift als Ordnungswidrigkeit und verbietet folglich so genannte „ausbildungsfremde Tätigkeiten“ - also alle Aufgabenstellungen, die nicht dem Ausbildungszweck dienen bzw. deine körperlichen Kräfte übersteigen.
Dazu gehören:
- Urlaubs- oder Krankheitsvertretung
- Private Besorgungen für deine_n Chef_in
- Regelmäßige Säuberung von Werkstätten bzw. Büros - es sei denn, es handelt sich um deinen eigenen Arbeitsplatz oder um Ausbildungsmittel, mit denen du regelmäßig zu tun hast (siehe oben "Arbeitsmittel")
- Akkord- oder Fließbandarbeit
Gesetzestexte zur ausbildungsgerechten Beschäftigung
- §14 Abs. 2 BBiG - Ausbildungsfremde Tätigkeiten
- Berufsbildungsgesetz, PDF-Download
https://www.aubi-plus.de/ausbildung/rechte-und-pflichten/
Angemessene Aufgaben: Die Aufgaben, die dein Ausbilder dir stellt, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Im Umkehrschluss heißt das: Wenn die zu erfüllende Aufgabe nicht deine Ausbildung betrifft, hast du ein Arbeitsverweigerungsrecht.
"Problematisch"/ schwierig ist das Ganze halt hinsichtlich der Probezeit, wo man ohne Nennung von Gründen den Ausbildungsvertrag von jetzt auf gleich beenden kann :
Siehe dazu § 22 BBiG : https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Im BBiG findest Du alle Rechte + Pflichten recht einfach verständlich zum Nachlesen.
Dir bleibt die Möglichkeit mit der "Ausbildungsleitung" vorsichtig / mit "Fingerspitzengefühl" diese Missstände anzusprechen. Oder halt abzuwarten, bis Du die Station wechseln kannst bzw. die Probezeit abzuwarten. Oder es drauf ankommen zu lassen, dass das Ausbildugsverhältnis gelöst wird - ich denke niemand kann hier so wirklich Deine Situation einschätzen. Leider sind manchmal Dinge wie "Recht haben und Recht bekommen" zwei Paar Schuhe.
Ich wünsche Dir viel Glück.
Also als "arbeiten" würde ich das jetzt ungern bezeichnen - im Moment bist Du die billige Putze. Und das ist so nicht zulässig.
Arbeite halt zurzeit im Sekretariat in einem neben zimmer soll aber morgen in der direkten Anmeldung also Vorraum alles abstauben und Schubladen putzen