Wo kann ich mich zur Impfpflicht am Arbeitsplatz beraten lassen?
Weiß jemand wo ich mich telefonisch/ persönlich beraten lassen kann wegen der Impfpflicht im Job, da ich auch speziell auf meinen Beruf eine Beratung möchte (Gärtnerin in Innenraumbegrünung bei versch. Firmen). Leider bin ich in keiner Gewerkschaft.
Mir geht es hauptsächlich darum, ob und in welcher Form eine Impfpflicht für Arbeitnehmer kommen könnte. Wie es bei mir ausschaut, da ich zum gießen und zur Pflanzenpflege in Fremdfirmen bin, also wer da was verlangen kann.
4 Antworten
https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123
... also wer da was verlangen kann.
Da es keine dementsprechende Gesetze gibt eigentlich niemand ,jedoch können die Bundesländer eigene Rechtsverordnungen beschließen,die den Zutritt bzw. die Impfpflicht vorsehen. (zB.Pflegeheime ect.)
Gerade gefunden und denke eine gute Zusammenfassung auch der einzelnen Bundesländer
https://www.twobirds.com/de/news/articles/2021/germany/covid-19-verordnungen-und-verfuegungen-bl
und noch dies ,wo unten ein Bürgertelefon angegebn wird
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Na das was da im zweiten Absatz steht und ein Gesetz gibt es noch nicht. Es handelt sich dabei um Rechtsverordnungen der Länder.Aber ich korrigiere mal ,Danke für die Kopfnuss.
Was ist mit dem Hausrecht eines Unternehmens?
Gibt es die Möglichkeit das jemand sagt über meine Schwelle kommt nur wer geimpft ist?
Die Fragestellerin, sie spricht von Gärtnerin also sie, fragt ja nicht ob sie das Gelände des Arbeitgebers sondern einer Fremdfirma betreten darf?
Naja, das ist ja eben in diesen Landesverordnungen geregelt und demnach wohl zulässig,da ja auch für das Personal der Pflegeheime ect. Impfpflicht besteht aber inwieweit das auf private Firmen zutrifft ,keine Ahnung.Ich hab da noch 2 Links oben neu aufgeführt wo auch einzelne Länderverordnungen mit drinn sind bei dem von twobirds.Alle durchgelesen habe ich aber nicht.
Zur Frage ob ich aufgrund meines Hausrechts oder aufgrund des Vertragsrechts nur geimpfte Dritte auf mein Betriebsgelände lasse braucht es keinerlei spezieller Rechtsverordnung.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen bestimme ich, wer mein Betriebsgrundstück betritt. Punkt.
Und da Vertragsfreiheit herrscht kann ich von einem Dienstleister fordern, dass er nur geimpfte Personen in lila Overalls mit Kisuaheli-Sprachkentnissen bei mit einsetzt.
Danke für die Info .
Dein Arbeitgeber kann es formal nicht von Dir verlangen.
Die Kunden können aber aufgrund ihres Hausrechts nur geimpfte Dienstleister in ihre Räumlichkeiten lassen, wenn sie wollen.
Dann kann Dich Dein Arbeitgeber bei den entsprechenden Kunden nicht einsetzen.
Der Arbeitgeber benötigt eine Masern Impfpflicht Bescheinigung. Wenn du eine Impfpflicht zu Corona meinst, die gibt es noch nicht.
Keiner meiner Arbeitgeber hat jemals eine Masern-Impfung gefordert oder wollte eine Bescheinigung sehen.
Die gibt es seit 2020:
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/masern-impfung-fuer-wen-gilt-die-impfpflicht
Du kannst dich beim Gesundheitsamt beraten lassen.
Was du scheinbar möchtest ist einen Hellseher kontaktieren. Es kann keine Beratung geben wenn keine Gesetzgebung dazu existiert.
Aus deinem Link
Was gilt denn nun?