Urheberrecht/Recht am eigenen Bild? Müssen Bilder gelöscht werden?
Meine Freundin hat sich von einer Bekannten fotografieren lassen. Dies geschah auf freundschaftlicher Basis und unentgeltlich.
Mittlerweile sind die beiden zerstritten und die bekannte hat nun gefordert, dass meine Freundin alle gemachten Bilder löscht und drohte sogar mit einer Anzeige, sie möchte sie aber behalten (wurden auch auf sozialen Netzwerken gepostet).
Wer hat das Recht auf seiner Seite?
Meine Freundin mit dem Recht am eigenen Bild, oder die Bekannte mit dem Urheberrecht.
Vielen Dank im Voraus.
Sascha
9 Antworten
Da hier Urheberrecht und Nutzungsrecht kollidieren und es keine schriftliche Vereinbarung gibt, empfehle ich, der Forderung nachzugeben, bevor es eskaliert. Man kann sich auch von anderen fotografieren lassen und dann vorsorgen.
Ohne die genauen Umstände zu kennen: Man kann davon ausgehen, dass durch einen mündlichen Vertrag die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Bildern übertragen wurde. Dies kann nicht einfach widerrufen werden.
So lange es hier nicht um kommerzielle Nutzung geht, wird sich ein Rechtsstreit für beide Seiten nicht lohnen.
Die Bekannte hat eigentlich nicht das Urheberrecht, da ich annehme, dass das Foto von dem Smartphone deiner Freundin gemacht wurde. Somit wäre deine Freundin der Urheber.
Die Bekannt hat nur das Recht am eigenen Bild, aber wie schon einige vor mir gesagt haben, hat sie diese Bilder freiwillig machen lassen und zur Verfügung gestellt.
Da das ganze noch dazu auf einem mündlichen Vertrag basiert, gilt hier Aussage gegen Aussage und jedes Gericht wird höchstwahrscheinlich diesen Fall fallen lassen.
Liebe Grüße Lukas
Ich vermute die Bekannte hat das Recht an der Nutzung der Bilder, aber da sie deiner Freundin die digitale Kopie der Bilder ja vermutlich geschenkt hat, kann sie jetzt keine Löschung verlangen.
Wie das mit der Veröffentlichung im Internet durch deine Freundin aussieht weiß ich nicht. Da würde ich vom Gefühlt her sagen, dass nur die Bekannte die Bilder im Internet veröffentlichen darf.
Es gilt beides.
Hört sich nach "professionellen" Fotos an. Insgesamt schwierig aus der Ferne zu behandeln. Je nach Schöpfungshöhe kann da § 22 UrhG schon stark im Vordergrund stehen.