Charakter-Namen schützen. Patent dafür erlangen?
Hallo sehr geehrte Anime-Freunde. Ich bin gerade dabei mir Gedanken über die Charaktere in meinem eigenen Anime zu machen. Ich bin gerade bei der Namensgebung für einzelne Charaktere und Formen usw. Meine Frage bezieht sich darauf, wie ich diese Namen sichern bzw. patentieren lassen kann um das alleinige Recht bzw. das Urheberrecht für diese Titel zu erhalten ! Danke für jede noch so hilfreiche Antwort ;)
3 Antworten
Man kann Patente nur für Erfindungen/Entwicklungen beantragen.
Das was du machen kannst, wäre die Namen markenrechtlich schützen zu lassen. Das kostet allerdings Geld und wird bei nicht so bekannten Namen nicht sinnvoll. Es schützt allerdings nur die Verwendung des Namens beim gewerblichen Handel.
Du bekommst automatisch ein Urheberrecht auf deinen Anime. Selbstverständlich sind dann auch die Figuren im Anime urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht muss du nirgends anmelden oder beantragen. Auch erwirbst du es kostenlos.
Urheberrechte gibt es nur für Werke, die die erforderliche Schöpfungshöhe gem. § 2 UrhG haben.
Mit freundlichen Grüßen
PinguinPingi007
Das einzige was du machen kannst ist den Titel markenrechtlich schützen lassen, wobei ich bezweifel, dass das sinnvoll wäre, solange das Ding nicht besonders bekannt ist und du damit Kohle machst (solche Eintragungen kosten Geld) Aber einzelne Namen? Nur weil du Lukas heißt oder deinem Sohn den Namen Lukas gibst kannst du den Namen nicht schützen lassen. Wie sollte das denn funktionieren?
Patente gibt es nur auf technische Neuerungen, also sog. Erfindungen und Entwicklungen technischer Natur (Glühbirne, Schallplatte usw.).
Urheberrechte gibt es für schöpferische Werke, also auch für schöpferische Sprachwerke. Siehe UrhG § 2. Dafür ist aber eine gewisse Schöpfungshöhe nötig, s. Wikipedia. Das geht also kaum mit einem noch so orginellen Namen. Dafür sind meist schon ein paar geniale Zeilen nötig.
Aber man kann einen Namen als Marke schützen lassen, aber nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Siehe Markengesetz §§ 4 und 14. Dann dürfen Dritte nicht mit dem von dir geschützten Namen "Max Mustermann" für Kaugummis werben oder so. Aber sie dürfen immer noch einen "Max Mustermann" in ihrem Buch oder Comic auftauchen lassen.
Wovor hast du aber Angst? Deine gesamte Geschichte wird wahrscheinlich automatisch geschützt sein als Textwerk und / oder als grafisches Werk. Dazu gehören dann auch der Plot, die Figuren und deren Namen, sogar deren Kleidung, soweit diese Faktoren wesentlich sind für dein Werk.
Googel dazu mal "urheberrecht langstrumpf lidl". Und lese dann auch die Urteilsbegründung, obwohl sie in diesem konkreten Fall dem Urheber nichts genützt hat - dennoch ist sie lehrreich für andere Fälle.
Gruß aus Berlin, Gerd
Sehr ausführliche Antwort ;)