Darf ich bekannte Motive (z.B. Super Mario) nachhäkeln und gelegendlich auf dem Flohmarkt anbieten?
Ich möchte bekannte und kultige Figuren, Motive und kleine Persönlichkeiten nach eigener Anleitung häkeln, wie z. B. Super Mario, Minions, Star Wars, Eisprinzessin etc. Diese Motive (Sammelbegriff für das eben aufgeführte) kann man nach meinen Recherchen nicht gehäkelt erwerben, weder die Anleitung noch das fertige Produkt.
Darf ich diese fertigen Motive gelegendlich auf dem Flohmarkt anbieten?
Ich möchte das nicht gewerblich machen. Häkeln ist mein Hobby und bekannte Motive nachzuhäkeln, vor allem ohne Anleitung reizt mich besonders. Aber man würde sich auf Dauer zumüllen.
Ich häkel meistens auch nur jedes Motiv einmal, also würde nicht in Massenproduktion gehen.
Gibt es dennoch Schwierigkeiten mit den Markenrechtsverletzungen, Urheberrecht und was es da nicht alles gibt?
Vielen Dank, wenn ihr euch die Mühe macht mir zu antworten
2 Antworten
Ja kann und es wird richtig ärger geben
dazu die Kosten des Verfahrens
Ich kenne dies zur genüge
Finger davon lassen
besser bei restposten solche Figuren kaufen und aufnähen.
Danke schön.
UrhG § 2 Geschützte Werke: "(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: (...)
4. Werke der bildenden Künste (...)"
Markengesetz § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch:
"(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt (...)"
Wir können annehmen, dass alle deine genannten Motive geschützt sind als Werke der bildenden Künste.
Wir können ebenso annehmen, dass die meinsten der Motive geschützt sind als Marke, entweder durch Eintragung beim dpma.de oder durch Bekanntheit:
Markengesetz § 4 Entstehung des Markenschutzes:
"Der Markenschutz entsteht
1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat (...)"
--> Ein Verschenken der gehäkelten Waren mit solchen Motiven im engsten Bekanntenkreis wäre also zulässig, mehr aber nicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank für die ausführliche Antwort