Besteht ein Recht am eigenen Bild eines Gegenstandes?
Ich habe ein Objekt, das mir gehört zwecks Online-Verkauf fotografiert. Diese Bilder (aus meinem Haus zudem) finde ich nun bei einem Online-Shop, der ein baugleiches Gerät damit anbietet.
Kann ich ein Verstoß gegen Urheberrecht, gegen das Recht an meinen Bildern geltend machen (ich bin kein professioneller Fotograf) bzw. würde sich das Einschalten eines Rechtsanwaltes lohnen?
Ist es original das Bild?
Ja, mehrere
1 Antwort
Wenn man zumindest ein bisschen Kreativität in die Schöpfung einer Fotografie investiert hat, ist sie ein Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke:
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: [...]
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
Und wenn die Schöpfungshöhe dazu nicht ausreicht, greift dieser analoge Schutz:
UrhG § 72 Lichtbilder.
In beiden Fällen entsteht der Schutz für den Urheber unabhängig davon, wer der Eigentümer und wer der Besitzer des fotografierten Objekts ist. In manchen Fällen hat dieser aber auch noch ein Mitspracherecht bei der Verwertung der Fotografie im Sinne von UrhG Verwertungsrechte § 15 Allgemeines ff. und im Sinne von UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.
Bei einer Fotografie, auf der das Innere des eigenen Heims zu sehen ist, greift zudem eventuell noch das Persönlichkeitsrecht des Heimbewohners.
In allen Fällen kann versucht werden, mit oder ohne Anwalt, seinen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz durch eine § 97a Abmahnung durchzusetzen oder zuvor durch ein einfaches Anschreiben und danach oder gleich durch eine Klage - ab einem Streitwert von über 5.000,- € ist allerdings das Landgericht zuständig, wofür ein Anwalt benötigt wird.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hier gibt es Texte und Erläuterungen zu Urteilen in solchen Fällen. Wenn im Innenraum nichts Persönliches zu erkennen ist, entfällt aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Dann greift nur noch das Urheberrecht des Fotografen. Auf Urteile dazu habe ich ja verlinkt.
Klasse, besten Dank! Genau das, was ich wissen wollte.
Vielen Dank für Deine Antwort! Wie würdest du denn die Aussichten einschätzen, Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen? Mich ärgert das ungefragte Nutzen meiner Produktfotos schon, zumal auch ein - wenn auch kleiner und wenig aussagekräftiger - Teil des Raumes mit abgebildet ist.