Impressum Kopieren - Urheberrecht?

3 Antworten

1. Impressum

Die Impressums Pflicht richtet sich nach Webseiten, die wirtschaftliche Interessen verfolgen und wird im u.a. im Telemediengesetz definiert. Wo die Grenze nun liegt ist ein anderes Thema.

Du kannst folgenden Satz auf Dein "Impressum" setzten:

Es besteht keine Pflicht zum Impressum nach dem § 5 TMG und § 55 RSTV, nach dem diese Website, keine Wirtschaftstätigkeit verfolgt und rein persönlichen Interessen, sowie dem journalistischen Bloggen dient über [...........]

2. Urheberrecht

Das ist ein komplexes Thema und Gegenstand vieler Rechtsprechungen. Dabei geht es um die "Schöpfunghöhe" der "persönlichen geistigen Schöpfung".

Dazu ein Beispiel: Bei Produktbeschreibungen wird keine "Schöpfungshöhe" gesehen und man könnte diese kopieren  - jedoch empfiehlt sich trotzdem das abzuändern.

Ähnlich "kann" das auch bei den allgemeinen Texten vom Haftungsausschluss sein. Es kommt aber darauf an. Wenn man den Texte von Rechtsanwalt A oder B kopiert, der diese "Schöpfunghöhe" hat, dann wird man wohl gegen das Urheberrecht verstossen.

Daher ist es empfehlenswert freie Texte zu "Disclaimer" oder "Haftungsausschluss" zu suchen (Häufigen Bedingung eine Link zu setzten). Manchmal bieten auch die Industrie- und Handelskammern (IHK) das auf Ihrer Webseite an.

Fazit

Zitat aus dem Spiegel Artikel "Das Märchen vom Disclaimer".

"Das Feld der Disclaimer gilt juristisch als geklärt. Thomas Hoeren, Experte für Onlinerecht brachte es jüngst in einem Interview auf den Punkt: Disclaimer bei Links sind "für die Katz', sie bringen überhaupt nichts". Gleiches gilt für E-Mail-Disclaimer. "Sie verfehlen das Ziel", befand nun ein Aufsatz in der Fachzeitschrift "Multimedia und Recht" (Nr. 8, S. 501)."

beste Grüße

Kiteman

http://www.kliggs.de

P.S.: Die ist keine Rechtsberatung.

A) Ein Impressum ist immer nötig, wenn eine Website "geschäftsmäßig" betrieben wird, also etwa hie und da aktualisiert wird - auch wenn kein "Geschäft" damit betrieben wird -, sagt die herrschende Rechtsprechung.

B) Der Text des Impressums stammt ja von dir. Aber selbst dein Straßenname ist kein fremdes geschütztes Sprachwerk im Sinne von UrhG § 2 ;-). 

C) Der Aufbau, die Struktur eines abgekupferten Impressums könnte geschützt sein als Werk, ist es in diesem Fall aber nicht - mangels Schöpfungshöhe. 

D) Alle anderen genannten Texte (s. u.) haben mit einem Impressum nichts zu tun - man kann sie natürlich auf dieselbe Website stellen, mangels besserer Ideen.

E) Ein Disclaimer ist eine persönliche Meinung. Er hat keinen Einfluss auf die persönliche Haftung für Irgendetwas - höchstens im negativen Sinne, weil ein Gericht dann annehmen könnte, man hätte mit Absicht Links zu illegalen Webseiten auf seine Website gestellt ;-).

F) Angaben zum Urheberrecht sind ebenso überflüssig: Werke sind auch dann geschützt, wenn der Rechte-Inhaber nicht angibt, dass er der Rechte-Inhaber ist (und keine Verletzungen dieser Rechte dulden wird). 

Ausnahme: Man möchte für ein Werk "unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen" im Sinne von UrhG § 32. Dafür gibt es aber massenweise gemeinfreie Texte, etwa bei Wikipedia quasi bei jedem Foto, wenn man es anklickt (meist in Form einer CC-Lizenz).

Ein sonstiger fremder belehrender Text über das Urheberrecht kann aber sehr wohl ein geschütztes Sprachwerk darstellen im Snne von UrhG § 2!

G) UrhG § 63 Quellenangabe: Solche Angaben haben ebenfalls nichts verloren auf der Seite mit dem Impressum. Eine Quellenangabe gehört in der Regel zwingend an das zitierte oder sonstwie benutzte Werk!

Falls das nicht geht, gehört diese Angabe zumindest auf dieselbe Website, auf der das Werk zu sehen ist. Außer: Dem Rechte-Inhaber an dem Werk ist es Wurscht! Oder wenn es branchenüblich ist, diese Angaben auf einer Extra-Seite zu versammeln, wie etwa in Büchern.

Ganz übel ist aber der Irrtum, man dürfte fremde Bilder und Grafiken dann verwenden, wenn man den Urheber und die Quelle auf seiner Website angibt! Dies ist in der Regel nicht der Fall, höchstens bei zulässigen Zitaten im Sinne von UrhG § 51.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Du meinst den Haftungsausschluss, auch Disclaimer genannt, und der ist oft urheberrechtlich geschützt.

laroz 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 10:27

Wenn ich die ganzen Haftungstexte (Disclaimer) alle umschreibe, aber Inhaltlich das selbe bei raus kommt, dann ist das ok?

Sprich wenn ich deren Texte nehme, und sie etwas umformuliere oder so?