Darf mich ein Arbeitskollege am Arbeitsplatz ungefragt fotografieren?
Hallo zusammen.
Darf mich ein Arbeitskollege am Arbeitsplatz ungefragt fotografieren? Keine peinliche Situation oder so. - Aber geht ums Prinzip.
Wie sieht das mit Persönlichkeitsschutz aus? So nach dem Motto "das Recht am eigenen Bild"?
Die Argumentation, dass der Arbeitsplatz ja auch für Kunden frei zugänglich sei und somit eine öffentliche Zone darstelle, finde ich falsch...
Öffentlichkeit ist doch ein Fussballspiel oder wenn ich am Bahnhof auf den Zug warte, oder etwa nicht?
Kann man sich dagegen wehren ausser der Person zu sagen, dass man dies nicht möchte? Den Anwalt einzuschalten finde ich jetzt wieder etwas übertrieben.
Danke für eure hilfreichen Antworten.
9 Antworten
Natürlich darf dich niemand ungefragt fotogrfieren, egal wann und wo (es sei denn, du hast nen Arbeitsplatz, wo das im Arbeitsvertrag steht). Ausnahme gibt es nur bei Personen, die im öffentlichen Leben stehen. (Foto eines Politikers am Rednerpult - also seinem Arbeitsplatz) oder bei einer Gruppenaufnahme (Foto vom Formel 1-Rennen und du bist Zuschauer im Hintergrund)
Er muß Dich sogar fragen, denn Du hast das Recht auf das eigene Bild. Er kann das nicht als Argument bringen! Wer weiß, was er mit dem Bild vor hat.
Grundsätzlich gilt: Wenn Personen auf dem Foto zu sehen sind, muß man fragen, außer, er lässt sich nicht vermeiden, weil nun mal am Platz Menschanansammlungen sind. Das ist was anderes!
So lange er dein Bild nicht veröffentlicht, hat das mit dem Recht am eigenen Bild nichts zu tun. Er kann dich ja rein zufällig mit aufs Bild bekommen haben.
den anwalt vielleicht nicht gleich - aber den chef! natürlich ist es dein recht ... wie du eben sagtest - recht am eigenen bild! das erlischt erst ab einer bestimmten personenanzahl auf dem foto - das müssen aber schon einige sein, damit das der fall ist ... somit hat das dein kollege zu unterlassen!!
so in der art meinte ich das auch, weil hier die rede vom anwalt war .... wäre der chef erstmal die bessere alternative.... natürlich nur im wiederholungsfall .... oder bei nicht einsichtigkeit ... also dann, wenn das nicht untereinander geklärt werden kann ...
Keiner darf dich ungefragt fotografieren damit hat sich die Frage beantwortet...
Ja, aber finde ich auch ein wenig übertrieben. Chef's haben doch eh bereits viel um die Ohren.
Aber ist eine Alternative, falls er nicht aufhören würde.