Hallo zusammen,
(Zur Frage an der nächsten Fett gedruckten Stelle)
wer die A8 Stuttgart Richtung Karlsruhe kennt, kennt sicherlich die Berg-Tal fahrt hinter der Raststätte runter und dann den strammen Berg wieder auf.
Da bin ich heute entlang mit dem LKW (40t) und auf der Steige (Richtung Karlsruhe, nach der Raststätte) bergauf standen 2 Personen auf der Autobahnbrücke. Kein Fahrzeug, die Personen konnte ich wegen der entgegen strahlenden Sonne nicht eindeutig erkennen.
An einer Stelle wird es von 2 Spuren auf 3 Spuren verbreitert und da ist der Vordermann zum Überholen dann ausgeschert.
Ich hinterher. Als mir dann die 2 Leute auf der Brücke aufgefallen sind. Die haben die Kamera auf die Autobahn gerichtet, leider konnte ich nicht eindeutig erkennen, ob ich abgelichtet wurde.
Jedenfalls wurde eindeutig eine nicht auf einem Stativ stehende Spiegelreflexkamera verwendet.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich da einen Fehler gemacht habe und schon ausgeschert habe, obwohl eventuell noch Überholverbot war.
Ich hab mich im Tran vom Vordermann der vor mir zum Überholen angesetzt hat irritieren lassen und bin blind mit rausgezogen.
Jetzt meine Frage:
Wenn das wirklich die Polizei gewesen sein sollte, fotografieren die Überholverbotsmissachtungen?
Ich bin bis jetzt jedenfalls immer davon ausgegangen, dass das gefilmt werden muss um die Beweislast zu erfüllen, dass der Fahrer nicht behaupten kann, es habe der Verkehrsfluss so erfordert.
So zum Beispiel: Am Fahrzeug vor mir konnte ich beobachten, dass am Silozug ein Eimer mit einem Kantholz drin (Haben die schonmal als Tropfenfänger) fast gelöst hat und um nicht über umher liegene Gegenstände zu fahren bin ich zu meiner eigenen Sicherheit auf die mittlere Spur gewechselt.
Ich kenne es nur mit Fotografieren, wenn die kontrollieren wollen, dass der Fahrer sich nicht die Fußnägel schneidet, am Handy spielt, nicht angeschnallt ist, oder sich nen Film am Notebook ansieht, dass die das Fotografieren, wenig später Kollegen mitm PKW am Fahrbahnrand stehen und den Fahrer dann rausziehen und adas Ahnden.
Damit der Fahrer nicht behaupten kann, er sei die ganze Zeit angeschnallt gewesen, reicht dann das Foto als Beweisstück.
Aber um Überholverbot zu kontrollieren einfach nen Foto knipsen? Aus der Distanz?
Das ist doch fast unmöglich, zumal ich mich bewege, die meine Person ablichten müssen und gleichzeitig auch das Kennzeichen haben müssen.
Wie ist das jetzt?
Danke für die Antworten! Belehrungen könnt ihr euch sparen. Die werde ich dann ggf. in ein paar Wochen mit Punkte- und Gußgeldbescheid ganz Hoheitlich vom Amt erhalten :P