Urheberrecht - YouTube - Filmszenen?

6 Antworten

"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe)." UrhG § 15 Absatz 2.

Die Ausnahmen stehen in http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001301377

Interessant wäre für dich vor allem UrhG § 51 Zitate. Aber du hast leider keinen zulässigen Zitiergrund - du klaust einfach die Arbeit Anderer!

Dann greifen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und § 97a Abmahnung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, du verstößt dagegen. Allerdings musst du nichts zahlen. Ein Freund von mir hatte auf seinem yt Kanal auch eine kurze Szene benutzt und das Video wurde nach ein paar tagen gesperrt.

JustaUserr  07.09.2016, 14:55

Ja, die haben da wahrscheinlich angefragt

ThisTime 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 22:42

Wie schaffen es Leute, dass deren Videos nicht gelöscht werden und über 10-80 Millionen Views erreicht haben. ? Weisst du was ich mein? 

Hi,

egal was du von anderen klaust, ob Video, Bilder oder Musik und du das wieder veröffentlichst, verstößt gegen das Urheberrecht.

Das deutsche Urheberrecht sieht zivilrechtliche, strafrechtliche und wettbewerbsrechtliche Instrumentarien vor, um den nicht gestatteten Gebrauch von geschützten Werken zu ahnden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_%28Deutschland%29#Urheberrechtsverletzung

Ja es verstößt gegen die Urheberrechte. Theoretisch. Ob es praktisch zu Problemen führt weiß ich nicht. Casey Neistat macht das öfter.

Jede Sekunde an Material, das nicht von dir stammt, darfst du nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers nutzen.