Poster von Seiten wie z.B Poster XXL drucken lassen - Wie steht es mir dem Urheberrecht?

3 Antworten

Ganz ehrlich:

Ich denke nicht, dass das jemanden interessiert. Das dürfte nur kritisch werden, wenn du die Poster dann verkaufen willst.

Für den Eigenbedarf bei dir zu Hause an der Wand sollte es kein Problem geben.

Kein Problem, das fällt alles unter Privatkopie

§ 53 Abs. 1 UrhG

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird

Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."

bianchaneunzehn  21.06.2015, 23:35

Doch ein Problem, es verstößt nämlich gegen die AGB von PosterXXL:

(3) Der jeweilige Partner hat posterXXL ferner zugesichert, dass der unter Absatz 2 beschriebenen Verwendung derBilder keine Urheberechte, sonstigen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen.

Dieser Absatz befindet sich i.d.R. so oder in ähnlicher Form bei jeder dieser Seiten.

Gilgamesh18  22.06.2015, 01:21
@bianchaneunzehn

"(3) Der jeweilige Partner hat posterXXL ferner zugesichert, dass der unter Absatz 2 beschriebenen Verwendung derBilder keine Urheberechte, sonstigen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen."

Bei einer Privatkopie im Sinne von § 53 UrhG werden keine Urheberrechte verletzt.

bianchaneunzehn  22.06.2015, 02:05
@Gilgamesh18

Hab mich nun doch eine Weile damit beschäftigt und festgestellt, dass andere Poster-Anbieter es besser formulieren und festgestellt haben wollen, dass man die "Urheberrechte" hat. Ich denke, man könnte bei PosterXXL § 53 UrhG ausnutzen, allerdings weißt selbst PosterXXL noch so daraufhin: "Wir gehen davon aus, dass Sie die Rechte zur Vervielfältigung haben."

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass man sich jemand beschwert, kann man PosterXXL seine eigenen Worte entgegenhalten.

Allerdings ist das bei allen anderen Anbietern klargestellt, da hilft auch die Erlaubnis der Privatkopie nach § 53 UrhG nichts.

Gilgamesh18  22.06.2015, 02:30
@bianchaneunzehn

"Wir gehen davon aus, dass Sie die Rechte zur Vervielfältigung haben."

Ja, das ist bei einer Vervielfältigung für den privaten Gebrauch der Fall. Der Fragesteller macht sich somit **nicht** strafbar.

bianchaneunzehn  22.06.2015, 21:24
@Gilgamesh18

Ja, wie gesagt, nur PosterXXL formuliert es so fraglich.

Normalerweise wird auf solchen Seiten in einer kleinen Warnung oder in den AGB festgelegt, dass derjenige, der das Bild einreicht, um ein Poster daraus zu machen, der das Recht am Bild hat.

Es gibt Seiten, die es nicht so eng sehen, und trotzdem drucken, andere Seiten mahnen dich.

Prinzipiell machst du das zwar privat, aber wenn sich die Betreiber einer Seite erwischen lassen, können sie wohl Ärger bekommen, sonst würden sie ja wohl diese Warnung nicht geben.

Ich habe bei den AGB von PosterXXL mal nachgesehen: http://www.posterxxl.de/agb

Dort heißt es unter § 3: (3) Der jeweilige Partner hat posterXXL ferner zugesichert, dass der unter Absatz 2 beschriebenen Verwendung derBilder keine Urheberechte, sonstigen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen.

Für die Bilder bestehen, wenn du sie nicht auf freien Plattformen gefunden und gespeichert hast, Urheberrechte der Zeichner oder Photographen.

Also um deine Frage kurz zu beantworten: Nein, darfst du nicht, allerdings werden sie dich sehr sicher nicht anzeigen, falls du es versuchst, also hat es keine Konsequenzen, aber es bringt dir auch nichts.

Gilgamesh18  22.06.2015, 01:29

"...keine Urheberechte, sonstigen Schutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen"

Das ist bei einer Privatkopie nach § 53 Abs. 1 UrhG nicht der Fall.

"...sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."

Es werden somit keine Rechte verletzt.