Unverschuldeter Verkehrsunfall ohne Zeugen. Unfallgegner hat Zeugen
Hallo zusammen, meine Frau hatte mittlerweile schon vor ca.4 Wochen einen Verkehrsunfall. Sie ist auf einer Vorfahrtsstraße geradeaus gefahren. An einer Kreuzung ist von rechts ein Opel ungebremst durch die Kreuzung gebrettert obwohl er dort die Vorfahrt gewähren muss. Meine Frau konnte nicht mehr ausweichen und ist im seitlich reingefahren. Das Auto des Unfallgegners hat hierbei eine fast 90 Grad Drehung gemacht. Total unter Panik hat meine Frau mich angerufen und da der Unfallort nicht weit weg war, bin ich hingerannt. (Allgemein unsere erste solche Situation) Ich bin vor der Polizei angekommen! Nun für uns war sie Sachlage eigentlich geklärt, da viele "Zuschauer" uns bestätigt haben, dass der Unfallgegner Schuld hat. Soweit ok...nun habe ich gestern einen Brief von der Stadt bekommen mit der Aufforderung, dass ich mich als Zeuge melden soll. Erst da habe ich realisiert, dass die Polizei mich als Zeugen aufgeschrieben hat, obwohl ich den Unfall gar nicht gesehen habe. Somit haben wir nun eigentlich keinen Unfallzeugen. Der Unfallgegner hat natürlich einen Beifahrer gehabt der nun als Zeuge fungiert. Somit wächst natürlich der Stress, dass die gegnerische Versicherung uns eine Teilschuld anlasten möchte. Bei solchen klaren Verhältnissen, besteht die Möglichkeit das diese damit durchkommt? Ich habe vom Unfallort Fotos mit dem Handy gemacht. Dabei habe ich genau geachtet das man die Beschilderung sieht. Können diese das entscheidende Beweismittel sein? Wir regeln diese Angelegenheit über einen Anwalt jedoch ist dieser sehr schwer zu bekommen (Telefonisch) und die Panik wächst! Vielen Dank für eure Antworten Gruß Philipp
10 Antworten
Auch wenn der Opel vorfahrt gewärhen muss, muss man auch selber aufpassen. Teilschuld wäre natürlich möglich und das wird die Gegenseite auch anstreben. Es kommt auf die Situation an. Angenommen deine Frau würde jetzt immer das "Rechte auf Vorfahrt" anbringen, könnte das auch nach hinten losgehen. Das könnte bedeuten, dass sie stur nach Schildern fährt und auch nicht auf gefährliche Stellen und die Bewegungen der anderen Verkehrsteilnehmer achtet. Ich hoffe mal, ihr habt sowas auch mal mit den Anwalt abgesprochen.
Du kennst die Situation nicht. "An einer Kreuzung ist von rechts ein Opel ungebremst durch die Kreuzung gebrettert"
Was heißt das? Wo ist die Kreuzung? Wie sieht de Kreuzung aus? WIe schnell war die Frau? usw. Du kannst nicht mit 50km/h durch die enge Altstadt Stadt brettern und dich 100% auf die Schiler verlassen. Es gibt Kreuzungen, wo man schon fast auf die Straße fahren muss um was zu sehen ob frei ist. Vorfahrt schützt nicht immer vor Teilschuld.
Wenn man einen Wagen sieht der mit hoher Geschwindigkeit auf eine Kreuzung zufährt, kann man eventuell davon ausgehen, dass er die Vorfahrt missachten wird. Man kann auch mal Sachen wie Ortskentniss oder vorrausschauendes Fahren in den Raum werfen.
Eine Teilschuld kann überhaupt nur dann in Betracht kommen wenn ein Fehler begangen wurde. Den sehe ich hier aber nicht.
Ich denke, dass ihr Recht bekommen werdet. Schließlich hat der Unfallverursacher die Schilder missachtet.
Ich würde nicht gleich in Panik geraten. In meinem Familienkreis gab es zB einen Fall, wo eine Fahrradfahrerin vor Schreck vom Fahrrad gefallen ist, obwohl es eine ganz normale Situation war. Ihr war nichts passiert, mein Onkel hat sofort geholfen, angeboten sie zum Arzt zu fahren, falls was wäre und sie meinte nein nein das ist schon alles in Ordnung. Und er gab ihr trotzdem seine Nummer, falls doch irgendwas ist. War Gentleman durch und durch.
Einen Monat später hatte er ein Schreiben der Polizei vonwegen Fahrerflucht und mit einem Polizisten als Zeugen, obwohl niemand beteiligt war außer die beiden und niemand hinzugerufen wurde.
Insofern: Einfach ehrlich bleiben, mehr kannst du ja nicht.
Danke! Danke für die schnellen Antworten und der damit verbundener Zuversicht, dass alles glatt laufen wird. Ich warte jetzt den Rückruf meines Anwalts ab...jedoch beruhigter. Als nächstes werde ich wohl zur Polizei gehen und die Sache mit dem Zeugen klären... Laut meiner Frau ist sie maximal 30-35 km/h gefahren da die Straße gerade umgebaut wird und sie außerdem ihre kleine Nichte 8 Jahre auf dem Rücksitz hatte. Auf der Kreuzung sind normalerweise Ampeln jedoch sind diese durch die Umbauarbeiten ausgeschaltet. Die Kreuzung ist außerdem recht schwer einsehbar da dichte Bebauung und die parkenden Autos durch die Baustelle kreuz und quer standen...ich habe auch während der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei gesehen, dass einige geparkte Autos ziemlich schnell dort verschwunden sind...wahrscheinlich war den Personen bewusst, dass sie die Sicht für den Unfallgegner versperrt haben. Trotzdem ist es kein Grund durch die Kreuzung zu rauschen sondern eher zweimal hinzuschauen. Wie gesagt muss der Unfallgegner schon viel auf dem Tacho gehabt haben wenn ein "Schubs" diesen um 90 Grad umdreht und die Vorderseite unseres 2008er BMW´s direkt mal um 10 Grad verschiebt. Unsere Hauptträger sind einfach zur Seite weggebogen (im Motorraum) und hierdurch ist nun natürlich ein Totalschaden entstanden.
Die Polizei war da und hat die Unfallstelle besichtigt und Spuren gesichert. Diese werden mit den Aussagen deiner Frau und des Unfallgegners / Zeugen abgeglichen. Wenn es so war, wie du es beschreibst, können der Unfallgegner und sein Zeuge erzählen was sie wollen, wenn es nicht zu den gesicherten Spuren passt, die Darstellung deiner Frau aber schon, kommt der Unfallgegner nicht weit. Dass die Versicherung erstmal versucht, nicht leisten zu müssen, ist klar, auf Dauer bzw. nachdem der Polizeibericht zum Unfall kommt, wird sich da schon etwas tun. Ihr müsst jetzt vor allem Ruhe bewahren, denn ihr habt die Wahrheit auf eurer Seite und müsst euch darum nicht fürchten.
Damit muss man nun wirklich nicht rechnen, deshalb keine Teilschuld.