Motorrad überholt Kolone und verursacht Unfall, wer hat Schuld?
Hallo, liebe Community. Folgendes ist passiert, ein Freund von mir wollte aus einer Seitengasse, auf eine Hauptstraße einbiegen, mit beidseitigen Verkehr. Natürlich musste mein Freund Vorrang geben. Aufgrund dessen, dass die Kreuzung ca 10m vor einer Ampel ist, hat der Linkskommender ihm den Vorrang gegeben. Mein Freund fuhr vor und von links kam ein anderes Motorrad, welches die Kolone überholte, und fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit in meinen Freund rein. Jetzt meine Frage, wer trägt hier die Schuld ?
5 Antworten
- Dein Freund musste nicht Vorrang, sondern Vorfahrt geben.
- Das wird sicherlich (vermute ich) auf Teilschuld hinaus laufen. Wie die genaue Aufteilung ist, wird, glaube ich, ein Richter entscheiden (evtl. auch Sachverständiger, keine Ahnung).
Warum der Überholende eine Teilschuld bekommt (§5 Abs. 2 Satz 1):
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Warum dein Freund eine Teilschuld bekommt:
naja, er hat halt die Vorfahrt genommen.
Oh ja, falscher Absatz.
Ich meinte den hier (Abs. 3)
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
Dann frag ich mal provozierend 😁
- War die Verkehrslage für den Überholenden unklar ? Wird die Verkehrslage unklar weil jemand aus der Nebenstraße die Vorfahrt des Überholenden missachtet ?
- Stand dort Zeichen 276/277 (Überholverbot) ?
Wenn der Vordermann unerwartet bremst, kann man das evtl. als unklare Verkehrslage sehen.
Ich selbst denke das zwar nicht, bin aber auch nicht klug genug in dem Rechtsgebiet, um das auszuschließen.
Ja hab halt auch vergessen, dass ihm die Vorfahrt ein Kastenwagen gegeben hat und somit ein durchschauen des Verkehrs bis ganz nach hintern nicht möglich war. Aber ich mein würde der Linkskommende sich an das Tempolimit halten, würde er dennoch abbremsen können.
Woher weißt du, dass er zu schnell war?
Das klärt die Polizei
Dennoch darf dein Freund auf die Hauptstraße nur dann einbiegen, wenn frei ist. Auch bei überhole den Motorradfahren
der sich in den Verkehr einfädelt hat auf jeden Fall die Hauptschuld.
Hallo, die Vorfahrt hat man auf der ganzen Breite. Die überhöhte Geschwindigkeit müsste man dem Vorfahrtsberechtigten beweisen - eine Schätzung ist kein Beweis.
Evtl. kriegt der linksfahrende auf der Vorfahrtsstraße eine relativ geringe Teilschuld, weil er an einer Kreuzung überholt hat.
Dein Freund trägt die Haupthaftung, er muss schon aufpassen.
Und was hat Gegenverkehr nun mit der hier gestellten Frage zu tun wo jemand aus einer untergeordneten Straße einfährt ?