Fahrerflucht trotz Beinaheunfall?
Hallo mir ist gestern fast ein Unfall passiert. Lässt mich kurz den Hergang beschreiben. Ich fahr in der 30er Zone mit ca.35 laut Tacho. Als ich an einer Seitenstraße von links kommend vorbeifahren will, zieht dort plötzlich eine Frau in einem weißen Kombi raus und nimmt mir die vorfahrt. Da ich natürlich einen Unfall verhindern wollte musste ich auf den Gehweg ausweichen samt vollbremsung und dauerhupen. Die Frau ist eiskalt einfach weitergefahren und ich bin dann nach paar schocksekunden gleich hinterher. Zum Glück War an der nächsten Kreuzung eine lange rotphase an der sie anstand. Ich aus dem Auto raus, an ihrer Scheibe geklopft und ihr gesagt dass sie hätte anhalten müssen, auch wenn es nicht zu einer kolision kam, denn es hätte ja dennoch zu einem schaden an meinem Fahrzeug kommen können durch das rasche ausweichen auf den bordstein. Sie hat sich entschuldigt und hat gemein, dass sie wohl nicht richtig aufgepasst hätte. Als ich Grad dort stand bei der Frau und diskutiert habe rief jemand der auch an der Kreuzung stand aus dem Auto, er hätte alles gesehen und wäre Zeuge und die Frau hätte klar fahrerflucht begangen. Kennzeichen habe ich mir daraufhin notiert und später nochmal meine reifen und Felgen angeschaut. Sah erstmal alles gut aus. Also wohl nichts kaputt gegangen am auto.
Sollte ich dennoch eine Anzeige machen bei der polizei?
6 Antworten
Die Frau hat sich entschuldigt, nix passiert; warum noch ein Fass aufmachen? Fahrerflucht wo? Höchstens ne Gefährdung, es sollten immer beide Fahrer aufpassen, und auf seine Vorfahrt bestehen kann auch teuer werden
bei der Geschwindigkeit wird am Reifen nicht viel passieren, auch du warst wohl an einer unübersichtlichen Stelle zu schnell!!
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht") setzt erstens einen Unfall (und nicht nur eine Gefährdung) und zweitens den Vorsatz des Beschuldigten voraus, der sich also vom Unfallort entfernt haben muss, obwohl er wusste oder wissen musste, dass er an einem Unfall beteiligt war.
Eine Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann man in jedem Fall erstatten. Es obliegt dann zunächst der Staatsanwaltschaft und letztendlich einem Richter zu beurteilen, ob tatsächlich eine "Unfallflucht" vorlag oder nicht.
Im vorliegenden Beispiel mangelt es meines Erachtens nach am Vorliegen eines Unfalls. Wärst du allerdings beim Ausweichen gegen einen Baum gefahren, dann sähe die Sache anders aus.
Eine Anzeige wegen Nichtbeachtung der Vorfahrt mit Gefährdung der vorfahrtberechtigten Person ist da wesentlich erfolgversprechender. Diese lag offenbar tatsächlich vor und kann mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden. Zudem gibt es dafür einen Punkt im Fahreignungsregister.
Und was willst du mit der Anzeige bewirken?
Keine Anzeige! Wegen was denn? Beinahe - Unfälle passieren andauernd. Wo soll man da die Grenze ziehen? Hätte mit zu 30% - oder zu 60% oder eben zu 99% iger Wahrscheinlichkeit zu einem Unfall kommen KÖNNEN?...
Hätte ich nicht reagiert wäre es 100 %ig zum Unfall gekommen. Und es War echt knapp. Unsere Autos waren nur wenige cm vonander entfernt. Die Frau ist auch nicht schön vor mir rausgezogen sondern gerade als ich an der Seitenstraße vorbeifuhr. Also kann man von "auf Vorfahrt bestehen" nicht reden!
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p>Wenn kein Schaden vorliegt, gibt es keine Schädigung. Egal wie sch.... jemand anderes fährt! Solche Sachen passieren mir aber auch andauernd. Shit happens...
"Die Frau hat das Fenster erst zögerlich runter gelassen und mir auch nicht wirklich in die Augen gesehen und mir eben nur mit leiser stimme gesagt dass es ihr leidtut und sie hätte nicht richtig aufgepasst." Damit hat sie doch eindeutig, für mich jedenfalls, gezeigt, dass sie eingesehen hat, dass sie was falsch gemacht hat und ein schlechtes Gewissen hat. Und da es nicht zu einem Unfall kam,brauchst du keine Anzeige machen, denke sie ist mit ihrem schlechten Gewissen schon bestraft genug.
Der erste Blick hat keinen Schaden sehen lassen. Nur was ist wenn ich jetzt nichts unternehme und in einer Woche beim räderwechsel auf Sommer fällt mir dann eine Beule im reifen auf? Dann bleibe ich auf den Kosten sitzen. Und dann ist es ja nicht nur ein reifen sondern gleich 2 denn man soll ja immer gleich auf der ganzen Achse 2 gleiche reifen fahren