Kind rammt mit Fahrrad einen Falschparker, wer haftet?
Hallo, ich habe folgende Situation beobachtet und wüsste gerne wer für den Schaden haftet.
Ein Auto parkt in der Innenstadt auf dem Bürgersteig im absoluten Halteverbot. Ein Kind (Schätzungsweise 9 Jahre) versucht vorbeizufahren und bleibt mit dem Lenker an der Seite des Autos hängen. Nur ein Lackschaden aber deutlich sichtbar.
Wer muss für den Schaden aufkommen?
10 Antworten
So wie du die Sache schilderst, darf der Fahrzeugeigentümer den Schaden selbst zahlen.
Das 9 jährige Kind haftet laut BGB nicht.
Und die Eltern sind auch nicht haftbar, da sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Ich vermute, dass das Fahrrad das Auto gestreift hat, weil der Abstand zwischen Hauswand und Auto zu gering war.
Der Halter des Autos.
Kinder bis 10 Jahre können für Unfälle mit KFZ nicht haftbar gemacht werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 828 Minderjährige(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Ja, das ist völlig irrelevant.
Auch wenn jemand etwas falsch macht, darf man ihm das Auto nicht kaputt machen.
Das Kind ist hier zu jung, das kann noch nicht haften.
Die einzige Möglichkeit wäre, wenn die Eltern eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch für Schäden deliktunfähiger Kinder aufkommt.
nur weil ein Auto falsch geparkt ist, gibt einem das noch nicht das Recht es zu beschädigen.
Davon bin ich ja auch ausgegangen. Ich wollte es für die Fragestellerin , die das besonders wichtig zu nehmen scheint, nur nochmal klargestellt haben.
Die einzige Möglichkeit wäre, wenn die Eltern eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch für Schäden deliktunfähiger Kinder aufkommt.
Wobei, die Eltern diesen Schaden ja nicht ihrer Haftpflichtversicherung melden müssen. Und eine Aufsichtspflichtverletzung liegt nicht vor.
Der Autofahrer wird angezeigt, das Kind nicht da er nicht strafmündig ist. Aber seine Versicherung müßte eingeschaltet (Haushalt/Haftpflicht) werden. Ob sie gewinnt oder nicht ist einer andere Sache.
Leider das Kind da es gegen das Stehende Auto fährt und es dabei zerkratzt. Der Fahrer muss aber daher auch mit einer Geldstrafe wegen Falschparkens rechnen
Leider doch, den nicht das Kind bekommt dann eine Klage sondern die Eltern. Sonst könnte ja jedes Kind durch die Gegend laufen und die Autos zerkratzen
Kannst Du nicht lesen? Da steht ganz klar, dass das Kind in diesem Alter nicht haftet.
Und die Eltern haften so oder so nie für ihre Kinder.
Hallo,
Kind ist nicht deliktfähig.
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mit Einschluß nicht deliktfähiger Kinder, würde noch die SB der Vollkasko Versicherung herangezogen werden, damit auch die Stufung der Vollkasko, den Halter wird es freuen. Hat er keine Vollkasko, hat er Glück.
Vom Grundsatz her, hat der Halter Pech.
Ob er mit der Aufsichtspflichtverletzung der Eltern druchkommt, bezweifle ich.
Beste Grüße
Dickie59
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es vollkommen irrelevant ist ob das Auto im Halteverbot stand? (Auch, wenn der beschädigende Radfahrer nun volljährig wäre)