Unterschrift vom 2. Hauptmieter fehlt-Vertrag trotzdem wirksam?
Hallo, meine beste Freundin und ich haben eine Wohnung bekommen. Im Mietvertrag sind wir beide als Hauptmieter eingetragen. Meine Freundin hat den Vertrag schon unterschrieben, meine Unterschrift fehlt noch aus Distanz-Gründen. Ist der Vertrag schon wirksam oder erst wenn meine Unterschrift aucg eingetragen ist?
4 Antworten
Zwei Mieter im Vertrag aufgeführt - nur einer hat unterschrieben
Da ihr nicht verheiratet seid, gilt:
Unterzeichnet ein Mieter den Mietvertrag allein, ist er alleiniger Vertragspartner des Vermieters und allein für die Zahlung der Miete und alle anderen Verpflichtungen verantwortlich.
Ohne ausdrückliche Vertretungsbefugnis ist eine nicht berechtigt, den andern rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Unterschreibt ein Mieter den Mietvertrag nicht, fehlt es an einer ordnungsgemäßen Annahme des Vertragsangebots des Vermieters. Dann muss der Mietvertrag auf den unterzeichnenden Mieter ausschließlich abgestellt werden. Nur dann kann der Mietvertrag wirksam werden.
Demn Vermieter steht es aber frei, beide Mietparteien als gleichberechtigt anzusehen.
Unterzeichnen nicht alle Mieter den Mietvertrag, trägt der Vermieter das Risiko, dass er im Streitfall nur auf den Unterzeichner zurückgreifen kann. Allein der Umstand, dass eine weitere Person in der Mietwohnung wohnt und den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, macht diese Person nicht zum Vertragspartner. Sie braucht das Mietverhältnis bei Auszug nicht formal zu kündigen.
Zieht diese Person aus der Wohnung dann aus, kann sich der Vermieter nur an den verbleibenden Mieter als Vertragspartei halten. Auch eventuelle Ansprüche aus einem Untermietverhältnis stehen ihm mangels vertraglicher Beziehung nicht zu.
Der Vertrag ist gültig, denn er enthält die Willenserklärungen der beiden gegensätzlichen Parteien. Somit ist er gültig zwischen Deiner besten Freundin und dem Vermieter.
Was, wenn er ungültig wäre?
Deine beste Freundin freut sich, dass sie die Wohnung bekommen hat und Du kommst einfach nicht in die Gänge. Sie vereinbart aber schon mal alles weitere mit dem Vermieter, die Wohnung wird übergeben, die Kaution bezahlt und dann kommst Du plötzlich und sagst, nein, ich will das doch nicht... Was soll der Vermieter davon halten?
Oder umgekehrt: Weil Du aus irgend welchen Gründen zu lange brauchst, um den Mietvertrag endlich zu unterschreiben, entscheidet sich der Vermieter, die Wohnung doch ganz anderen Bewerbern zu geben. Wie wäre Eure Reaktion?
hat der Vermieter schon unterschrieben?
dann hol das nach - der Vertrag ist gültig
Auch ohne meine Unterschrift, obwohl ich auch als Mieterin eingetragen bin?
Es ging mit Mail, unterschreiben und zurück.
Ja er hat schon unterschrieben, nur meine Unterschrift fehlt