Hauptmieterwechsel bei WG
Hallo zusammen Seit dem 01. März 2014 wohne ich mit einer Kollegin in einer 5 Zimmer WG zusammen. Wir haben uns nun entschieden, dass Sie per Ende diesen Monat kündet und per Ende Februar umzuziehen wird. Ich möchte die Wohnung jedoch umbedingt behalten und die WG zusammen mit meinem Bruder weiterführen. Er hat wie ich eine Festanstellung und auch sein Betreibungsregisterauszug ist einwandfrei. Momentan wohnt er in einer anderen Wohnung mit einem gemeinsamen Freund zusammen, würde diese dann aber ebenfalls per Ende November künden. Er würde dann per Ende Februar in meine Wohnung auch als Hauptmieter ziehen und sein jetziger Mitbewohner würde als Untermieter bei uns einziehen. Wie müssen wir nun weiter vorgehen, damit mein Bruder mit mir zusammen den Mietvertrag übernehmen kann? Ist es möglich, dass meine Kollegin per 30.11.14 kündet (Auf Ende Februar die Wohnung verlässt) und mein Bruder Ihren Teil des Mietvertrages übernimmt und mit mir als Hauptmieter im Mietvertrag steht? Aus welchen Gründen könnte der Vermieter dies ablehnen? Wäre es rechtlich möglich, dass der Vermieter dann das Mietverhältniss für uns beide kündet? Vielen herzlichen Dank im Voraus für eure Antwort.
5 Antworten
Ist es möglich, dass meine Kollegin per 30.11.14 kündet (Auf Ende Februar die Wohnung verlässt) und mein Bruder Ihren Teil des Mietvertrages übernimmt und mit mir als Hauptmieter im Mietvertrag steht?
Wenn der Vermieter einverstanden ist.
Aus welchen Gründen könnte der Vermieter dies ablehnen?
Ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen ist ihm vielleicht lieber.
Wäre es rechtlich möglich, dass der Vermieter dann das Mietverhältniss für uns beide kündet?
Sollte es ein gemeinsamer Mietvertrag sein, dann müssen die Mieter gemeinsam kündigen oder wenn beide Mieter und der Vermieter einverstanden sind, durch einen Auhebeungsvertrag beendet werden.
Wer ist Hauptmieter, wer Untermieter? Wohnen tatsächlich 5 Personen in der Wohnung? Wenn du zusammen mit der Kollegin eine Mieterpartei bilddest, die an 3 Untermieter Zimmer vermietet hat. So ist diese Absicht zum Scheitern verurteilt, weil die Mieter der Mietpartei nicht getrennt kündigen können sondern nur gemeinsam. Das Ersetzen eines Hauptmieters in der Mieterpartei ist nur möglich, wenn Hauptmieter 1 Hauptmiter 2 und der Vermieter sowie der neue in den MV eintretende Mieter diese Erklärung zum Mietvertrag unterschreiben. Sollten die Untermieter einen UMV mit der Unterschrift des Auszugswilligen haben, so muss auch da der MV geändert werden.
Der Vermieter kann ohne Grund diese Konstruktion ablehnen.
Nach der Überschrift gehe ich davon aus das die Kollegin zusammen mit Dir einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen hat.
Dann kann sie allein nicht kündigen.
Ein "Hauptmieterwechsel" geht mit Zustimmung des Vermieters.
Die Entscheidung liegt hier einzig und allein beim Vermieter. Setzt Euch baldmöglichst mit ihm in Verbindung. Er muss keinen Nachmieter akzeptieren.
Der Vermieter ist da relativ frei und es kommt sehr darauf an, wie euer Mietvertrag geschlossen ist und welche Klauseln ihr drin habt - gerade bei WG Mietverträgen gibt es viele Absätze und Möglichkeiten.
Grundsätzlich wird der Vermieter, wenn er denn gute Erfahrungen mit Dir als Mieter gemacht hat, sicherlich nichts dagegen haben. Du darfst ja nicht vergessen, dass einen komplett neuen Mieter zu suchen erstens Arbeit ist und zweitens natürlich auch erstmal Leerstand der Wohnung (also fehlende Mieteinnahmen) verursacht. Insofern sind die Vermieter meist sehr offen, was sowas angeht.
Ich würde Dir empfehlen, Dich mit dem Vermieter zusammen zu setzen, ihm zu erklären was ihr vor habt und wie ihr es euch vorstellt. Wenn er vorher bereits einen guten Eindruck von euch hatte, wird es kaum Punkte geben, die dagegen sprechen bzw. Gründe von ihm, euch oder Deinen Bruder abzulehnen.
Liebe Grüße Sophie