Unterschrift unter WEG Protokoll?
In einer 2 er WEG wurde eine Eigentümerversammlung mit der Hausverwaltung gemacht. Ein Eigentümer weigert sich nunmehr, das Protokoll zu unterschreiben und zb. die Hausordnung anzuerkennen (dieser Miteigentümer hat die Wohnung vermietet). Ist das Protokoll nunmehr mit einer Stimme des anderen Miteigentümers und der Unterschrift des Hausverwalters rechtlich gültig?
5 Antworten
Da muss aber etwas mehr an Informationen gegeben werden. Was soll in der Hausordnung geändert werden? Protokolle sind auch ohne Unterschrift gültig. Aber wenn das Protokoll gleichzeitig eine Vertragsänderung darstellt, dann wird wohl hier der Widerstand des Wohnungseigentümers im Text der Änderung seine Ursache haben.
danke, weitere Infos folgen
Ein Miteigentümer hat seine Wohnung vermietet, ohne das eine Hausordnung gemacht wurde. Er hat gleichzeitig einen Grundstückshälte mitvermietet. Es ist aber Gemeinschaftseigentum und kein Sondernutzungsrecht. Vom anderen Miteigentümer liegt KEINE Zustimmung/ Beschluss über die Vermietung des Gemeinschaftsgrundtückes vor. Dieser Grundstücksteil ist nun mit Sperrmüll und Unrat vermüllt. In der EV wurde das angesprochen. Ua. das ein neuer Mietvertrag mit Hausordnung gemacht wird und das Teile der Miete in den Gemeinschaftstopf fließen...!
Das Protokoll ist eine Privaturkunde.
Sie besitzt keinen öffentlichen Glauben und daher ist es belanglos, ob die Eigentümer dort unterschreiben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie lediglich, den Inhalt der Beschlüsse.
Weigert sich nun ein oder gar zwei Eigentümer das Protokoll zu unterzeichnen ändert dies ja am Inhalt der Beschlüsse nichts. In dem Fall sollte der Verwalter in seiner Funktion als Versammlungsleiter das Protokoll unterzeichnen, ggf. kopieren und den Eigentümern zusenden und es anschließend zu den Akten legen.
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Anders sieht die Sache aus, wenn in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist, dass zur Gültigkeit der Beschlüsse das Protokoll von zwei Miteigentümern oder dem Verwaltungsbeirat gegengezeichnet werden muss.
In diesem Fall wären die Beschlüsse solange schwebend unwirksam, bis die Unterschrift geleistet wurde, oder durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt wurde.
die gefassten Beschlüsse sind viel wichtiger als die Unterschriften. Was ändert die Unterschrift an den Beschlüssen?? 2 er WEG ist total blöd. Verkauf deine Wohnung. Du siehst - der Ärger ist schon da.
Schau erst mal in die Teilungserklärung (bekommst Du beim Verwalter oder Grundbuchamt/Amtsgericht) ob dort etwas zum Protokoll geregelt ist.
Wenn nicht, gilt das Wohnungeigentumsgesetz Nach dem Gesetz muss der Versammlungsleiter, in der Regel der Verwalter und ein Eigentümer unterschreiben. Das liegt in Deinem Fall vor. Es wurde also formrichtig unterschrieben.
Ob der andere Eigentümer die Hauordnung anerkennt oder nicht, hat mit der Unterschrift unter das Protokoll nichts zu tun. Wenn die Hausordnung mit der erforderlichen Mehrheit (Schau mal, ob oder was zum Stimmrecht in der Teilungserklärung steht) beschlossen wurde, gilt sie. Ob nun ds Protokoll unterschrieben wurde oder nicht.