Generalvollmacht für Eigentümerversammlung?
Hallo zusammen,
folgende Frage:
Ist es möglich, dass ein Wohnungseigentümer sich auf der Eigentümerversammlung durch beispielsweise sein volljähriges Kind vertreten lassen kann, wenn dieses eine Generalvollmacht besitzt obwohl in der Teilungserklärung steht, dass eine Vertretung nur durch den Ehegatten, einen Miteigentümer oder die Hausverwaltung möglich ist ?
Danke im voraus!
Mit freundlich Grüßen
L.M.
1 Antwort
Grundsätzlich ist eine Beschränkung der Vertretung durch die TE statthaft; wenn wie hier positiv formuliert sind sogar alle anderen Personen wie z.B. Anwälte u.ä. ausgeschlossen. Für die Wirksamkeit der GV bedarf es in diesem Falle eines Beschlusses des Familiengerichtes, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr uneingeschränkt geschäftsfähig ist.
Durch Vereinbarung lässt sich dies ohne Änderung der TE ändern.