Hausverwaltung Pflichten?
Wir leben in einem Mehrfamilienhaus, in dem 1 Wohnung vermietet ist. Die Mieter halten sich in keinster Weise an die Hausordnung und auch über den Vermieter konnten wir bisher nichts erreichen, da er kein Interesse daran hat, dass die Mieter ausziehen (aus finanziellen Gründen).
Es gibt zur Verwaltung dieses Objektes (3 Parteien) eine Hausverwaltung. Welche Pflichten hat die Hausverwaltung, hier einzuschreiten und zu vermitteln?
3 Antworten
Wenn alle Mieter zusammen können den Miteigentumer zwingen den Vertrag aufzulösen oder sogar seine Wohnung zu verkaufen.
Euer Hausverwalter sollte das wissen.
Nur muss man das alles auch beweisen.
Das ist keine "Abstimmung". Wenn die Mehrheit entscheidet könnt ihr einen Anwalt beauftragen das der eine Miteigentümer sein Eigentum verkaufen muss weil er den Hausfrieden nachhaltig stört. Das muss man dann vor Gericht beweisen. Erst danach ....
Und danach kann dann der neue Eigentümer den Mieter rausschmeissen. Denn der Mietvertrag hat ja nichts mit eurer WEG zu tun.
Dauert alles ewig und Ausgang ungewiss.
Würde der Miteigentümer den Mieter raussetzen beendet das euer Verfahren. Und wer kann sagen wie die nächsten Mieter sind.
Wenn nur eine Vermietet ist von 3, wo Wohnst du denn ? Und was geht dich das an was im Nachbarhaus ist ?
Uns gehört eine der 3 Eigentumswohnungen. Wir wohnen im EG und müssen bisher hinnehmen, dass die Mieter bis Nachts um 02:00 lärmen, uns Müll in den Garten und auf die Terrasse schmeisen, uns und unsere Kinder anpöbeln .....
Es ist also nicht im Nachbarhaus, sondern im eigenen Haus.
Ab 22 Uhr ruft man die Polizei, Müll im Garten auch ( Anzeige )! Hausverwaltung wechseln !
Antrag rechtzeitig zur nächsten Eigentümerversammlung stellen, dass er Vermieter über Abmahnung und ggf. fristlose Kündigung auf seinen Mieter einwirken muss, dass solche Sahen, wie Du sie beschreibst, künftig unterbleiben.
Um eine Abmahnung zu schreiben, müssen aber handfeste, wirklich belastbare Gründe mit Beweisen und/oder Zeugen vorliegen.
Wird der Antrag beschlossen und der Vermieter macht nichts, kann die Eigentümergemeinschaft als nächstes beschließen, dass eine Klage auf Zwangsveräußerung der Wohnung, also Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft gestellt wird.
Es ist wohl kaum anzunehmen, dass es jemals soweit kommt, aber die HV könnte den einzelnen Eigentümer mal informieren, was auf ihn zukommen könnte. Vielleicht hilft das.
Bedarf ein solcher Antrag der 1-stimmigkeit? Oder ist so ein Beschluss mehrheitsfähig?
Kurz den Google gefragt und in folgendem Link findest Du eine gute Antwort:
Dort steht "Entziehung des Wohneigentums", was aber mit einem Zwangsverkauf gleich zu setzen ist. Der Rechtsanwalt erklärt ganz gut, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit so ein vermutlich schwieriges und langwieriges Verfahren in Gang gesetzt werden kann.
Ein Mehrheitsbeschluss reicht aus, was für den betroffenen Eigentümer bedeutet, dass er nach einem solchen Beschluss so stark unter Druck kommt, dass er schon selbst aktiv werden wird, um seine schlimmen Mieter los zu werden. Oft ist es so, dass eine Eigentumswohnung noch finanziert ist und sollte die Bank Wind davon bekommen, dass u. U. eine Zwangsversteigerung droht, ist für den Eigentümer wirklich Feuer am Dach.
Einen Fall, wo das Thema in einer WEG behandelt wurde, gab es in meinem Umfeld mal. Dort hatte ein selbstwohnender Eigentümer die Mieterin der darüber liegenden Wohnung (anderer Eigentümer) über mehrere Monate trotz Einschaltung von Rechtsanwalt etc. so massiv gemobbt, dass sie entnervt ausgezogen ist. Weitere untragbare Verhaltensweisen und Zustände sorgten schließlich dafür, dass in der Eigentümerversammlung über einen Antrag abgestimmt wurde, in dem dem Eigentümer mit der Zwangsveräußerung gedroht wurde, wenn er sich nicht ändert. Das half dann offenbar.
Danke; aber heisst das, dass alle - inklusive des Vermieters als Eigentümer - dafür stimmen müssten? Oder reicht eine einfache Mehrheit, sprich: 2 Eigentümer dafür (bei insgesamt 3 Eigentümern)?