Antrag zur ordentlichen Eigentümerversammlung wird von der Hausverwaltung abgelehnt. Was tun?

4 Antworten

Der Verwalter schlägt die Tagesordnung vor.

Da Tagesordnungspunkte, die erst in der Versammlung mit aufgenommen werden (z. B. durch einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag), regelmäßig anfechtbar sind, weil sie für die Wohnungseigentümer überraschend kommen und die nicht anwesenden Wohnungseigentümer in ihren Rechten benachteiligt sind, ist die Festsetzung der Tagesordnung der Verwaltung auch immer gleichbedeutende Bestimmung für die konkrete Versammlung.

Allerdings können Wohnungseigentümer auch beantragen, Tagesordnungspunkte aufzunehmen, wenn diese ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Der Verwaltungsbeirat hat diesbezüglich gar nichts zu melden, geschweige denn (mit-) zu entscheiden. Ob die von dir beantragten Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, obliegt zunächst der Beurteilung des Verwalters.

Wenn dieser die Punkte nicht mit aufnimmt, kannst du ihn mittels Minderheitenquorum zwingen. Hierzu musst du deinen Antrag von mehr als 25 % der Wohnungseigentümer unterschreiben lassen und dies dann der Verwaltung zustellen.

Weigert er sich dann immer noch, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats zu einer außerordentlichen Versammlung einladen und diese Punkte behandeln. Weigert auch dieser sich (was in der Regel der Fall ist, weil die Beiratsvorsitzenden damit überfordert sind), bleibt nur der Gang zu einem Anwalt und über das zuständige Amtsgericht.

mastoidesu03 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 11:20

Nehmen wir an meine Punkte, die abgelehnt wurden, entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung und sie sind fristgerecht gestellt. Dann brauche ich doch kein Minderheitenquorum, damit meine Punkte aufgenommen werden? DAnn brauche ich eigentlich nichts weiter tun als die Verwaltung über ihr pflichtwidriges Verhalten aufzuklären und falls sie weiter auf stur stellen und meine Punkte nicht aufgenommen werden zum zuständigen Amtsgericht gehen und die entsprechende Eigentümerversammlung anfechten?

Immofachwirt  17.12.2011, 16:58
@mastoidesu03

Fast richtig.

Eine Eigentümerversammlung kann man nicht anfechten, sondern nur die dort gefassten Beschlüsse.

Wenn sich der Verwalter weigert, geh zum Anwalt und der soll eine Verpflichtungsklage gegen den Verwalter führen.

Es müsste eigentlich einen Tagungspunkt "Sonstiges" geben, da kannst du die Punkte vorbringen. Ansonsten sind die für alle interessanten Punkte aufzunehmen, individuell zu klärende Fragen und Probleme sollten auch so geklärt werden. Ich kenne Ihre beantragten Punkte nicht, also kann ich Ihnen nur so eine allgemeine Antwort geben. Aber es ist ja mit den Beiräten besprochen, und das sind ja Eigentümer, also sollte ein Grund vorliegen.

mastoidesu03 
Beitragsersteller
 16.12.2011, 21:02

In der ordentlichen Versammlung im Januar soll unsere Hausverwaltung wegen pflichtverletzungen abgewählt werden (einvernehmlich). Jetzt habe ich die folgenden Antrag gestellt: TOP 1: Weiteres Vorgehen der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger wegen immer noch gravierenden Baumängeln. Dieser Punkt ist für mich sehr wichtig. Die Begründung der Ablehnung war: "Ihr Tagesordnungspunkt wird in der ersten Eigentümerversammlung der neuen Hausverwaltung behandelt. Damit wäre auch sichergestellt, dass dieser Punkt mit der gebotenen Neutralität behandelt wird."

karingoehmann  16.12.2011, 21:30
@mastoidesu03

zwei Vorschläge hätte ich noch, weil ich selber nicht ganz genau Bescheid weiß:

a. WEG / Wohnungseigentümergesetz im Netz suchen und nachlesen b. Anwalt anrufen oder c. www. Anwalt.de Frage einstellen, ob die Ablehnung rechtens ist mit der Begründung (wie lange läuft denn noch die Gewährleistungspflicht?)

Tabaluga1961  16.12.2011, 20:52

dieser TOP ist für dieKatz, weil keine Beschlüssen möglich sind.

Weder der Verwalter noch der Beirat hat darüber zu befinden, was als TOP zugelassen wird.

Die Versammlung ist eine Meinungsbildung und - austausch und hier wird über einen Beschluss festgelegt was weiter passiert. Ich vermute mal, dein TOP ist nicht absoluter blödsinn, dann kannst du deine Angelegenheit begründen und dannzeigt sich ob sich eine Mehrheit findet oder nicht.

Wahrscheinlich erscheinen der Hausverwaltung und den Verwaltungsbeiräten Deine Punkte nicht wichtig genug, um bei der Versammlung besprochen zu werden. Red doch einfach mal mit einem der Verwaltungsbeiräte.

mastoidesu03 
Beitragsersteller
 16.12.2011, 21:09

Mit den VErwaltungsbeiäten habe ich bereits gesprochen, doch die sind der MEinung dass erst eine neue Verwaltung her muss und dann kann man über die Baumängel reden. Doch das geht mir viel zu lange und meiner Meinung müsste man wegen den Mängeln schneller was tun.

Tabaluga1961  16.12.2011, 20:57

das ist eine gute Idee, denndann hast du die Möglichkeit den Beirat zu überzeugen.

mastoidesu03 
Beitragsersteller
 16.12.2011, 21:04
@Tabaluga1961

ich denke die ordnungsgemäße Instandhalung und instandsetzung ist ein wichtiger Punkt?