Unterschied :Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie( Eigengeschäft) und Sachmängel?
Ich bin ein bisschen verwirrt über die Sachmängelhaftung und die Garantie. Im Kaufvertrag seht: Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie ( Eigengeschäft) dann noch Besondere Vereinbarung: Der Verkäufer leistet dem Besteller eine Garantie gemäß den separat ausgehändigten Garantiebedingungen.
In den Gebrauchtwagen- Verkaufsbedingungen lese ich aber nichts von Garantie sondern nur Haftung für Sachmängel.
Kann mir jemand den Unterschied leicht erklären? Was fällt unter Garantie? Was fällt unter Sachmängel?
1 Antwort
https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html Sachmangel
das andere eine
schriftliche Zusicherung des Herstellers/Verkäufers, dass er für eine
bestimmte Zeit nach dem Kauf eines Produkts die Kosten für die Behebung
eventueller Mängel übernimmt.