Gebrauchtes Motorrad kaufen und sofort mitnehmen. Wie überführe ich es am sinnvollsten?

4 Antworten

es ist noch angemeldet

damit könntest sogar bis nach Hause fahren, zahlst den Kaufpreis und erhälst die Papiere, innerhalb 3 Tagen solltest Ummelden.

im KV - Datum und Uhrzeit, das sollte der Verkäufer der Zulassungsstelle und der Vers. in Kopie zukommen lassen.

Wenn er dir vertraut auch nicht.

soner89 
Beitragsersteller
 24.07.2018, 23:42

Ich versuche mich mal in die Lage des Verkäufers hineinzuversetzen. Da kommt ein Wildfremder Mann, schaut sich mein Motorrad an, gibt mir das Geld und fährt damit los. Würde ich ungern machen. Wenn er einen Unfall baut? Dann erhöht sich ja meine Schadensfreiheitsklasse? Und wenn er es nicht abmeldet, muss ich mich halt wieder drum kümmern, darauf hab ich keine Lust.

peterobm  24.07.2018, 23:48
@soner89

die Vers. müsste mit Verkauf auf den Käufer übergehen.

Idris164  25.07.2018, 00:40
@soner89

Da das Datum und die Uhrzeit im Kaufvertrag angegeben sind, erhöht sich bei deiner Versicherung nichts

verreisterNutzer  25.07.2018, 00:43
@peterobm

Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht nach Polen überführt und nie wieder kommt. Wenn der Käufer eine ehrliche Haut ist, dann ist das alles kein Problem, der Verkäufer hingegen bzw. der Halter bleibt so lange in all seinen Pflichten bis das Fahrzeug um oder abgemeldet wurde. Er ist weiterhin verpflichtet die vorgeschriebe Kfz Haftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten und ist Ansprechpartner für die Behörden falls ein Delikt mit dem Fahrzeug begangen wirde. Der trägt das größte Risiko.

verreisterNutzer  25.07.2018, 00:53
@Idris164

Das sagst du so..... Kann ja jeder sagen, aber der Halter haftet dafür das du dich eben nicht weg machst.... Das ist die Krux bei der Sache und es ist dem Verkäufer nicht zu verdenken das zugelassene Fahrzeug erst nach der Stilllegung aus der Hand zu geben. Alles andere ist blindes Vertrauen

peterobm  25.07.2018, 00:57
@verreisterNutzer

Richtig - aber, wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist kann keine Probefahrt durchgeführt werden, auch das schreckt etliche Käufer ab. Wer kauft eine Katze im Sack.

verreisterNutzer  25.07.2018, 01:01
@peterobm

Das ist ebenfalls richtig. Fakt ist eben, welches Vertrauen der Verkäufer zum Käufer findet und ob er bereit ist das Risiko zu tragen das seine Menschenkenntnis ihn hoffentlich nicht im Stich lässt

als Verkäufer würde ich mich darauf nicht einlassen, daß der Käufer mit meinem Kennzeichen noch herumfährt.

Weder Steuer noch Ummeldung sind erfolgt, da gab es genug Probleme

Auto mit Anhängerkupplung & Motorradanhänger mieten mit abgemeldetem Krad

Oder Überführungskennzeichen. Dann muß man eben 2 x hinfahren. 1 x Besichtigung & Kaufvertrag. Dann Abholung

Es empfiehlt sich der Kaufvertrag des ADAC mit Ausschluß der Sachmängelhaftung von privat an privat

https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/kauf-verkauf/default.aspx?ComponentId=39547&SourcePageId=47989

Hier mir PDFs zu Probefahrten, Tips & Kaufvertrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst einen motorradanhänger mitnehmen.

im Kaufverträge steht das Kaufdatum und die Uhrzeit. Solltest du auf jeden Fall eintragen

du erhältst eine Kopie davon und kannst damit das Fahrzeug angemeldet mitnehmen

die zweite Kopie ist für die Versicherung des Verkäufers, die schickt er hin und damit weis seine Versicherung Bescheid, die dritte Kopie ist für die Zulassungsstelle. Er schickt sie dorthin und das Fahrzeug wird abgemeldet

du verpflichtest dich laut Kaufvertrag das Fahrzeug innerhalb von ca 4 Tagen umzumelden. Damit sind alle abgesichert

soner89 
Beitragsersteller
 24.07.2018, 23:45

Heißt, wenn er den Kaufvertrag an die Versicherung schickt, was wahrscheinlich am Dienstag bei denen ankommt, bin ich als Käufer bereits vorher versichert? Das würde das Problem natürlich lösen.

Motorradanhänger müsste ich mir mieten, wäre aber auch eine Möglichkeit. Danke für die Antwort!

Idris164  24.07.2018, 23:46
@soner89

Ja.. du bist Übergangszeiten versichert

verreisterNutzer  25.07.2018, 00:36
@Idris164

Unsinn, niemand ist versichert, außer dem Fahrzeug und dem Sozius

verreisterNutzer  25.07.2018, 00:46
@Idris164

Trotzdem ist in einer Kfz Versicherung immer nur das Fahrzeug selbst versichert und niemals der Fahrer, darüber hinaus noch alle Insassen/sozia außer dem Fahrer selbst

Idris164  25.07.2018, 00:48
@verreisterNutzer

Ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft und deshalb mit der Versicherung telefoniert. Die haben mir gesagt, dass der Käufer für die 4 Tage ( das ist die Frist wo er sich selbst anmelden muss) versichert ist...

verreisterNutzer  25.07.2018, 00:55
@Idris164

Dann hast Du da was falsch verstanden. Der Käufer ist nur versichert wenn er auf allen anderen Plätzen außer dem Fahrersitz sitzt

Auf einem Pkw Anhänger mitnehmen.

Kaufvertrag ausdrucken und Datum, Uhrzeit und Km Stand bei Übergabe schriftlich festhalten.

Evtl. sich bei seinem späteren Versicherer eine Deckungsbestätigung geben lassen.

Auf der anderen Seite sind 500 Km, mit einem neu erworbenen Motorrad auch nicht so ohne. Kenne nun nicht die Maschine und deine Fahrerfahrung?