Gebrauchtes Motorrad kaufen und sofort mitnehmen. Wie überführe ich es am sinnvollsten?
Hallo zusammen,
ich habe bereits gegoogelt aber die Antworten sind nicht zufriedenstellend.
Ich habe ein gebrauchtes Motorrad gefunden, es ist noch angemeldet und steht so etwa 500 km von mir entfernt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich es mitnehme. Würde sie gerne probefahren. Wenn ich mich an dem Samstag entscheide, sie zu kaufen, möchte ich sie am liebsten sofort mitnehmen. Wie überführe ich das Motorrad am sinnvollsten?
- Kurzzeitkennzeichen: Ist nur für abgemeldete Fahrzeuge zu haben. Da ich am Samstag die 500 km lange Reise antrete, werden die Zulassungstellen geschlossen haben, um das Motorrad abzumelden.
- Rotes Kennzeichen: Gibt es für Privatkäufer nicht mehr.
- Vorher abmelden: Kommt leider nicht in Frage, da der Verkäufer ab und an noch damit fährt. Wenn ich sie nicht kaufe, hat er ein abgemeldetes Fahrzeug.
- Mit seinem Kennzeichen fahren: Ich habe gelesen, dass ab dem unterschriebenen Kaufvertrag die Versicherung auf mich übergeht. Ich könnte das Fahrzeug abmelden und ihm seine Kennzeichen per Post schicken.
- Mehr fällt mir nicht ein
Wenn ich mit seinen Kennzeichen fahre und die Versicherung übernehme, wie genau läuft das ab? Müssen wir in den Kaufvertrag noch irgendetwas reinschreiben oder ist das pauschal für alle Fahrzeugverträge gültig? Müssen wir der Versicherung bescheid geben, dass ein Kauf stattgefunden hat? Wie?
Habt ihr andere Ideen? Ich möchte ungern nochmal 500 km hin und 500 km zurück fahren.
Vielen Dank für die Antworten!
4 Antworten
es ist noch angemeldet
damit könntest sogar bis nach Hause fahren, zahlst den Kaufpreis und erhälst die Papiere, innerhalb 3 Tagen solltest Ummelden.
im KV - Datum und Uhrzeit, das sollte der Verkäufer der Zulassungsstelle und der Vers. in Kopie zukommen lassen.
Wenn er dir vertraut auch nicht.
die Vers. müsste mit Verkauf auf den Käufer übergehen.
Da das Datum und die Uhrzeit im Kaufvertrag angegeben sind, erhöht sich bei deiner Versicherung nichts
Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht nach Polen überführt und nie wieder kommt. Wenn der Käufer eine ehrliche Haut ist, dann ist das alles kein Problem, der Verkäufer hingegen bzw. der Halter bleibt so lange in all seinen Pflichten bis das Fahrzeug um oder abgemeldet wurde. Er ist weiterhin verpflichtet die vorgeschriebe Kfz Haftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten und ist Ansprechpartner für die Behörden falls ein Delikt mit dem Fahrzeug begangen wirde. Der trägt das größte Risiko.
Es geht aber nicht um polen
Das sagst du so..... Kann ja jeder sagen, aber der Halter haftet dafür das du dich eben nicht weg machst.... Das ist die Krux bei der Sache und es ist dem Verkäufer nicht zu verdenken das zugelassene Fahrzeug erst nach der Stilllegung aus der Hand zu geben. Alles andere ist blindes Vertrauen
Richtig - aber, wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist kann keine Probefahrt durchgeführt werden, auch das schreckt etliche Käufer ab. Wer kauft eine Katze im Sack.
Das ist ebenfalls richtig. Fakt ist eben, welches Vertrauen der Verkäufer zum Käufer findet und ob er bereit ist das Risiko zu tragen das seine Menschenkenntnis ihn hoffentlich nicht im Stich lässt
als Verkäufer würde ich mich darauf nicht einlassen, daß der Käufer mit meinem Kennzeichen noch herumfährt.
Weder Steuer noch Ummeldung sind erfolgt, da gab es genug Probleme
Auto mit Anhängerkupplung & Motorradanhänger mieten mit abgemeldetem Krad
Oder Überführungskennzeichen. Dann muß man eben 2 x hinfahren. 1 x Besichtigung & Kaufvertrag. Dann Abholung
Es empfiehlt sich der Kaufvertrag des ADAC mit Ausschluß der Sachmängelhaftung von privat an privat
Hier mir PDFs zu Probefahrten, Tips & Kaufvertrag
Du kannst einen motorradanhänger mitnehmen.
im Kaufverträge steht das Kaufdatum und die Uhrzeit. Solltest du auf jeden Fall eintragen
du erhältst eine Kopie davon und kannst damit das Fahrzeug angemeldet mitnehmen
die zweite Kopie ist für die Versicherung des Verkäufers, die schickt er hin und damit weis seine Versicherung Bescheid, die dritte Kopie ist für die Zulassungsstelle. Er schickt sie dorthin und das Fahrzeug wird abgemeldet
du verpflichtest dich laut Kaufvertrag das Fahrzeug innerhalb von ca 4 Tagen umzumelden. Damit sind alle abgesichert
Heißt, wenn er den Kaufvertrag an die Versicherung schickt, was wahrscheinlich am Dienstag bei denen ankommt, bin ich als Käufer bereits vorher versichert? Das würde das Problem natürlich lösen.
Motorradanhänger müsste ich mir mieten, wäre aber auch eine Möglichkeit. Danke für die Antwort!
Ja.. du bist Übergangszeiten versichert
Unsinn, niemand ist versichert, außer dem Fahrzeug und dem Sozius
Natürlich... die Versicherung läuft ja noch
Trotzdem ist in einer Kfz Versicherung immer nur das Fahrzeug selbst versichert und niemals der Fahrer, darüber hinaus noch alle Insassen/sozia außer dem Fahrer selbst
Ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft und deshalb mit der Versicherung telefoniert. Die haben mir gesagt, dass der Käufer für die 4 Tage ( das ist die Frist wo er sich selbst anmelden muss) versichert ist...
Dann hast Du da was falsch verstanden. Der Käufer ist nur versichert wenn er auf allen anderen Plätzen außer dem Fahrersitz sitzt
Auf einem Pkw Anhänger mitnehmen.
Kaufvertrag ausdrucken und Datum, Uhrzeit und Km Stand bei Übergabe schriftlich festhalten.
Evtl. sich bei seinem späteren Versicherer eine Deckungsbestätigung geben lassen.
Auf der anderen Seite sind 500 Km, mit einem neu erworbenen Motorrad auch nicht so ohne. Kenne nun nicht die Maschine und deine Fahrerfahrung?
Ich versuche mich mal in die Lage des Verkäufers hineinzuversetzen. Da kommt ein Wildfremder Mann, schaut sich mein Motorrad an, gibt mir das Geld und fährt damit los. Würde ich ungern machen. Wenn er einen Unfall baut? Dann erhöht sich ja meine Schadensfreiheitsklasse? Und wenn er es nicht abmeldet, muss ich mich halt wieder drum kümmern, darauf hab ich keine Lust.