Fahrzeugbrief in der Post verloren gegangen ..was ist für die Zulassung nötig
Hallo Allerseits,
ich habe vergangene Woche bei einem Autohändler (seriöses Autohaus, kein Hinterhofhändler) ein gebrauchtes Fahrzeug erstanden.
Wie üblich hatte der Händler den Fahrzeugbrief nicht in der Schublade liegen sondern bei einer Bank eingelagert. Auf dem postalischen Weg von der Bank zum Händler ist der Brief nun leider verschollen, eine Sendungsverfolgung bei der Post brachte ebenfalls kein Ergebniss, es gibt keine Unterschrift für eine Empfangsbestätigung der Brief ist tatsächlich nie beim Autohaus angekommen und die Post weiß einfach nicht wo er geblieben ist...
Mir ist klar das ich mit den entsprechenden Papieren (Kaufvertrag, Tüv/ASU Bericht, Eidesstatliche Versicherung das Verkäufers) einen neuen Brief bei der Zulassung anfordern kann,aber wie sieht das mit der Sperrfrist bis zur Aushändigung der Briefs und der Zulassung aus ? Kann ich den Wagen zulassen und bekomme von der Zulassungsstelle nur den Fahrzeugschein ausgehändigt während der Brief bis Ablauf der Sperrfrist auf dem Amt bleibt ?? Oder muss ich das Auto 4 Wochen in der Garage stehen lassen bis ich ihn zulassen kann ?? Schonmal Danke für Auskünfte
Grüsse
4 Antworten
Die Bank hat den Brief per Einschreiben verschickt, daher lässt sich ja nachweisen das niemand beim Autohaus den Empfang bestätigt hat und die Sendung unterwegs verschollen ist.
Grüsse
Ich denke mal, die Bank hätte den Kfz-Brief mindestens per Einschreiben/Rückschein schicken müssen!!! Die Bank muss einen neuen Kfz-Brief besorgen. Ansonsten mit Kauf-Rückgängig-machen drohen oder mit Wandlung d.h. einen anderen gleichen Wagen MIT Kfz-Brief. Der Eigentümer des Fahrzeugs muss Dir ja den Kfz-Brief aushändigen (Eigentumsnachweis!!!), erst dann kommt ja der Kaufvertrag zustande oder auch Geld zurück!!!
Du musst überhaupt nichts machen, denn: der Kunde (also DU) bist der King!!!
Es kann aber auch sein, dass der KfZ-Brief - ich gehe mal davon aus, dass Du nicht bar gezahlt hast - jetzt schon bei Deiner Bank liegt (als Sicherheit) mit der Du den Wagen finanzierst. Frag doch da mal nach!
Bzw. die Banken sollen das mit dem Kfz-Brief dann untereinander klären, das sind wenigsten gleichwertige Partner (die eine muss den KFZ-Brief aushändigen, die andere will ja ihren Kredit mit dem Brief abgesichert haben). Hetz die ruhig mal aufeinander und halte Dich dann dezent im Hintergrund.
Du musst den Brief bei deiner Zulassungsbehörde aufbieten/zu verlust melden und erst nach dem ende der aufbietungsfrist beim Kraftfahrtbundesamt nach 4-6 wochen kannst du dein auto anmelden.