Kann ich dem Mieter den Strom abstellen?
Hallo!
Wir haben einen Mieter den wir leider wegen seiner sehr schlechten Zahlungsmoral zu Heute 15.01. 2015 fristlos gekündigt haben, jetzt verhält es sich so das der Strom die ganze Mietdauer über von uns bezahlt wurde und er den Strom an uns gezahlt hat, wenn er denn mal gezahlt hat, der Zähler ist auch auf uns angemeldet! Da er ja zu Heute gekündigt ist habe ich erwartet das er dann wohl auch spätesten heute seine Koffer packt und auszieht, aber Pustekuchen, ich habe in den letzten Tagen mehrfach versucht Ihn zu ereichen aber er reagiert nicht, bin dann heute selber vor Ort gewesen um zu schauen ob er weg ist aber er ist noch da, macht die tür aber nicht auf und was ich sehen konnte hat er wohl trotz fristloser kündigung nicht vor auszuziehen im moment. Also, der Mieter ist gekündigt, Strom läuft auf uns, kann ich Ihm den Stecker rausziehen? Vielen Dank im voraus...
17 Antworten
Der Mieter hat Rechte! Als Vermieter bist Du zunächst ein Kapitalist mit viel Geld der sich versucht auf anderleuts Kosten - Mieter selbst zu bereichern. Du hast die Wohnung nicht zu Selbskosten abgegeben.
Wenn der Mieter -vom System und Regime Merkel benachteiligt möglicherweise nicht bezahlt - kann das verschiedene Gründe haben.
Du hast - bei allem respekt zu viel Geld - sonst könntest Du keine Wohnung vermieten.
Wenn der Mieter Dir die Türnicht öffnet - dann hat es wohl eine Vorgeschichte aufgrund Deines wiederholten Fehlverhaltens. Hast Du ihn nur wegen unwichtigen Dingen wie Geld belästigt oder gar bedroht?
Du solltest mit dem Mieter sprechen - und zwar freundlich. Trefft Euch doch wenn er wenig Geld hat in der Mitte. Halber Preis - tut Dir nicht weh, da Du eh zu viel hast. Und ihm kannst Du in einer schweren Situation helfen.
Damit tust Du Dir und der menschheit etwas besseres als wenn Du das viele unnötige Geld zu einer betrügerischen Bank trägst oder am aktienmarkt verzocksts.
Dir selbst wird es massiv gut tun, etwas positives bewirkt und gutes getan zu haben. Das Gefühl ist mit keinem Geld der Welt bezahlbar.
Wenn Du jetzt einen auf typisch Deutscher Merkel-Lemming machst - dich also an Abzocke, betrug und Gier beteiligst - wird er in 6 Monaten noch da wohnen.
Du müsstest zunächst den korrekten Formweg einhalten (hast Du das?) Danach dauert es ewig bis zum Prozess.
Wenn er nicht ganz blöd ist nimmt er sich erstmal nen Schein und lässt scih prozessunfähig schreiben - das bringt hm locker 3 weitere Monate.
Danach kann er beliebig Rechtsmittel einlegen - wenn er unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze liegt bezahlt das korrekterweise der Staat.
Wenn Du meinst ihn wegen einer Lappalie wie Geld erpressen zu können - er wird zurückschlagen und Du seelisch zu Grunde gehen vor lauter Ärger.
Medienberichterstattung über Horror-Mieter usw, anprangern in öfffentlichen Facebook-Gruppen. Die Liste ist lang. Intelligenz ist eben wichtiger als Kapital.
Ich rate Dir daher: Rede doch mit ihm , frage warum er nicht zahlen konnte. Erkundige Dich anch seinen Problemen und sucht gemeinsam eine Lösung.
Ist für Dich ohnehin billiger - wenn Du etwas Miete bekommst als gar keine.
Wenn Du versucht hast mit ihm zu reden und angebote gemacht hast - dann kann ich eine Kündiung verstehen.
Viele Vermieter kündigen jedoch ohne zu Fragen.
Bekommt der Mieter Wohngeld? oder ALG2? Dann kannst Du dich an diese Stellen wenden und diese überweisen Dir den Zuschuss direkt.
Rausklagen ist schwierig - wenn er ausgefuchst ist.
Ich bin ziemlich Links eingestellt - und helfe viel ehrenamtlich. Da bekommst Du eine Menge mit.
Wenn er das Gespräch verweigert sind Deine Optionen aber wirklich begrenzt.....
Den Strom solltest Du dennoch nicht abschalten, das grenzt an Nötigung und fällt Dir später vor Bericht je anch Richter gewaltig auf die Füße.
Erst dachte ist, Dein langer Text ist Satire...
auch an Dich die Frage: Warum darf dann der Stromanbieter den Saft abstellen wenn nicht bezahlt wird ?
Wenn Du einfach den Strom abstellst, kannst Du einen erheblichen Schaden anrichten. Stell Dir vor, der Mieter hat irgendwo einen Gefrierschrank voller gefrorener Lebensmittelvorräte. Oder er hat irgend ein medizinisches Gerät, dass er immer mal wieder oder ständig laufen lassen muss.
Wenn Du Dir sicher bist, dass so etwas nicht in der Wohnung ist, würde ich die Möglichkeit schon nutzen. Mach einfach, wenn es Tag ist, den Strom mal für 2 Stunden aus. Du wirst sehen, ob der Mieter auf Dich zu kommt. Reagiert er nicht, kannst Du das verschärten, in dem Du am nächsten Tag vormittags, ca. 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr wieder abschaltest und dann nachmittags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr. Also achte darauf, dass er dann, wenn er Licht braucht, auch Licht hat und wenn Zeit zum Essen kochen ist, er auch Strom hat. Wenn er Dich anmeckert, sag ihm, dass Du nicht einsiehst, ihm mehr Strom als nötig zu geben, wenn er im Gegenzug nicht bereit ist, den Strom wie auch alle anderen Kosten zu bezahlen. Kündige ihm an, dass es künftig ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ebenfalls keinen Strom gibt. Soll er doch klagen. Er wird nicht klagen. Sage ihm auch, dass Du die Sperrzeiten noch weiter ausdehnen wirst und zwar mit zunehmender Tageshelligkeit z. B. von 16.00 Uhr auf 16.30 Uhr, dann 17.00 Uhr usw.
Du solltest unabhängig davon auf jeden Fall auf Räumung klagen und zwar so schnell wie möglich.
Also, rein rechtlich darf der Vermieter in dieser Situation sogar den Strom abstellen und vielleicht sogar den Zähler demontieren lassen. Da der Mieter nicht Vertragspartner des Grundversorgers ist, sondern der Vermieter, sieht die rechtliche Lage leider anders aus. Erst wenn der Vermieter die Stromentnahme unterbindet und den Zähler ausbauen lässt greift dieses Grundversorgungsgesetz. Normalerweise muss der Vermieter einen Stromzähler von Grundversorger einbauen lassen und diesen zur Verfügung stellen, aber hier könnte es Lücken geben....
Bei leer stehender Wohnung zahlt der Vermieter die Grundgebühr. Sobald der Mieter Strom aus dem Netzt entnimmt, geht er mit dem Grundversorger durch schlüssiges handeln einen Vertrag ein.
Da aber der Vermieter die Grundversorgung stellt, würde ich es an seiner Stelle genauso wie die Großen machen; bei nichtzahlung abstellen...
Wasser und Heizung und Telefonanschluss würde ich dann auch abklemmen.
Im endeffekt gibt es als Vermieter einen einfachen Trick. Der heißt Sanierung. Grade bei Mietnomaden ist eine Renovierung leider meistens unumgänglich, was die Sache noch ärgerlicher macht.
Da der Mieter ja offiziell schon längst hätte weg sein müssen und diese Moderniesierung offiziell schon im Vorfeld geplant wurde, wären solche Maßnahmen sogar legitim. Nur das die neue Wohnungstür Beispielsweise erst in ein paar Tagen geliefert wird, während die alte schon weg ist....
Zu der Sache mit den Elektronischen Medizinischen Geräten:
Sollten solche Geräte wirklich vorhanden und Notwendig sein, eventuell sogar für Kinder, dann ist im Falle eines Abstellen des Stroms nicht derjenige der den Strom abstellt verantwortlich, sondern der Mieter. Es ist der Mieter, der in dieser Situation weiß das er auf Strom angewiesen ist und grob Fahrlässig seine Rechnung nicht bezahlt, oder den Sachverhalt klärt.
Und was ist, wenn dadurch verdorbene Lebensmittel (Abtaufvorgang-Gefrierschrank) verzehrt werden und die Mieter krank davon werden?
lg
Liebe Kaete, da will ich doch nochmal auf meine einleitenden Sätze verweisen:
Wenn Du einfach den Strom abstellst, kannst Du einen erheblichen Schaden anrichten. Stell Dir vor, der Mieter hat irgendwo einen Gefrierschrank voller gefrorener Lebensmittelvorräte. Oder er hat irgend ein medizinisches Gerät, das er immer mal wieder oder ständig laufen lassen muss.
Wenn Du Dir sicher bist, dass so etwas nicht in der Wohnung ist, würde ich die Möglichkeit schon nutzen.
Das Risiko, dass durch Stromabschaltung entstehen kann, sollte man natürlich bedenken und keinesfalls einen Schaden an Lebensmitteln oder gar an der Gesundheit verursachen. Also, ohne Kenntnis davon, ob ein Gefrierschrank oder ein wichtiges medizinisches Gerät vorhanden und am Laufen ist, würde ich es auch nicht wagen, den Strom einfach abzustellen.
Für alles andere, beispielsweise Licht, Herd, Kühlschrank, Küchengeräte, Waschmaschine, Radio, Fernseher, Computer, Telefonanlage und was man eben sonst noch so hat, bedeutet es allenfalls eine deutliche Komforteinbusse, wenn man zwischendurch oder stundenweise darauf verzichten muss und dieses Zeichen sollte man sich durchaus trauen, wenn der Strom zwar eifrig verbraucht, aber nicht bezahlt wird. Soll er doch ruhig klagen.
ABER NOCHMAL: KEIN RISIKO!
jein...
es gibt da eine ganz klare schuldnerregel. strom darf dem Mieter erst dann abgestellt werden, wenn er seinerseits nachweislich bei euch Schulden für den Strom hat. und das wird schwierig...
wir haben mal mit einem Vermieter, der vor einem ganz ähnllichen Problem stand, eine kleine scharade abgehalten. mein Chef hat mich und einen Kollegen zu jemandem nach hause geschickt, den Stromzähler mitnehmen. wir haben dann so getan, als kämen wir im Auftrag des Stromanbieters... sobald der dann kapiert hat, dass ganz schlicht mit Strom nichts mehr ist, hat der innerhalb weniger stunden (ich meine noch in der gleichen Nacht) das Feld geräumt...
frag doch mal euren Elektriker, ob er bereit ist, das Spielchen mitzumachen
viel glück, Anna
Ja dann sage mir aber mal, warum der STROMANBIETER einfach den Saft abdreht wenn man dort im Verzug ist?
wir haben dann so getan, als kämen wir i m Auftrag des Stromanbieters...
im auftrag des stromanbieters heißt nicht, dass es der stromanbiter selbst ist. Herr Neckermann kommt ja auch nicht persönlich vorbei deinen flatscreen pfänden, wenn du die raten nicht zahlst...
das übliche prozedere ist, dass der stromanbieter nach dem trotz sperrankündigung keine einigung erfolgt, den netzbetreiber beauftragt die messeinrichtung auszubauen... ergo: der sperrkassierer kommt im Auftrag des stromanbieters...
lg, Anna
Wir haben einen Mieter den wir leider wegen seiner sehr schlechten Zahlungsmoral zu Heute 15.01. 2015 fristlos gekündigt haben,
Stellt sich mir die Frage ob die fristlose Kündigung überhaupt wirksam ist
Kann ich dem Mieter den Strom abstellen?
Ich weiß nicht ob Du das kannst. :-)
Aber Du darfst es nicht.
Also, der Mieter ist gekündigt, Strom läuft auf uns, kann ich Ihm den Stecker rausziehen?
Das ist verbotene Eigenmacht und er Mieter könnte Dich auch z.B. auf Schadenersatz verklagen. verdorbenes Essen).
Ebenso könnte er deswegen die Miete mindern.
MfG
Johnnymcmuff
Hallo. Der junge Mann zahlt ja schon seit Monaten keine Miete mehr, also 0€, gar nix, also könnte er auch nix kürzen! Er zahlt ja auch keine Nebenkosten... Deswegen Strom aus, weil nicht bezahlt,oder? Warum sollte die Kündigung nicht wirksam sein?
MFG
Rechtlich eine sehr wackelige Kiste.
Zunächst mal hat der Mieter nach einer außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstand Zeit diese durch unverzügliche Zahlung unwirksam zu machen.
Man geht da von etwa 1 - 2 Wochen aus.
Dann hast Du als Vermieter das Recht Räumungsklage einzureichen.
Das Recht dem Mieter Strom, Wasser und Heizung abzustellen hast Du (leider) nicht.
Tust Du es dennoch, kann der Mieter bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen und bekommt ganz schnell recht.
Räumungsklage kann er schon heute einreichen.
Nein, es ist keine wackelige Kiste, es ist ganz schlicht und einfach verboten!
Netter Text... Ich habe mehr als nur einmal versucht mit Ihm zu reden und ihm möglichkeiten geboten die Kündigung zu umgehen, in Raten, oder bei uns ab Arbeiten, aber er reagiert auf gar nix mehr...