Pfändung für Unterhalt?

4 Antworten

Aktuell beziehe ich Hartz4, das Jugendamt hat jedoch angedroht, ein fiktives Einkommen anzusetzen und dies ggf einzutragen...

Geht es hier um Pfändung oder generell um Unterhalt?

Du hast ein Kind bei dir für das du Unterhalt und Kindergeld bekommst (Beides nicht pfändbar, da es für das Kind ist) und auf der anderen Seite ein Kind, für welches du Unterhalt zahlen müsstest...

Und da das Kind wohl minderjährig ist musst du natürlich auch ALLES dafür tun um Unterhalt zahlen zu können. Und wenn es bedeutet einen Minijob anzunehmen.

Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind beträgt derzeit 960 Euro, da arbeitslos.

Nun kommt es darauf an wie alt das Kind ist, welches bei dir lebt... Unter Drei? Wenn es über Drei ist, dann müssen andere Betreuungsmöglichkeiten gesucht werden, damit du arbeiten kannst um Geld zu verdienen für das Kind welches nicht bei dir lebt.

Es bringt dir derzeit ja auch wenig, wenn du zwar ein P-Konto hast und derzeit nicht gepfändet werden kann, das Jugendamt aber die aufgelaufenen Summe später einfordert, wenn du wieder einen Job hast.

Arbeitslosigkeit bedeutet nicht automatisch, dass man keinen Unterhalt zahlen muss!

Wenn eine Unterhaltspfändung reinkommt (HarzIV ist übrigens nicht pfändbar), setzt der Rechtspfleger beim erlassenden Amtsgericht den Pfändungsfreibetrag fest. Das variiert also von Gericht zu Gericht. Erfahrungsgemäß liegt dieser bei rund 900 €. Wenn noch ein weiteres Kind bei dir lebt, bleibt dir der halbe Mehrbetrag auch frei. Also nehmen wir an, du verdienst 1200 €. Dann blieben dir einmal die pfandfreien 900 € und die hälfte vom übersteigenden Betrag (150 €). 150 € wären somit pfändbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Holger2912 
Beitragsersteller
 30.10.2020, 12:38

Ich denke mal, dass auch Kindergeld nicht pfändbar ist? Aktuell beziehe ich Hartz4, das Jugendamt hat jedoch angedroht, ein fiktives Einkommen anzusetzen und dies ggf einzutragen...

ichweisnix  01.11.2020, 09:05
@Holger2912

Das JA hat keine Entscheidungsbefugnis es kann also nicht einfach etwas eintragen. Es kann lediglich einen EINVERNEHMLICH erstellten Titel beurkunden. Will das JA gegen ihren Willen einen Unterhaltstitel erzeugen, muß es Klagen. Bei dieser Klage müssen Sie sich natürlich entsprechend, verteidigen. Hierzu können Sie beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Sie können auch schon vor dem Verfahren Beratungshilfe beantragen und damit zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.

Zunächstmal ist zu unterscheiden, ob sie Aufstocker sind oder nicht. Als Aufstocker wären ihnen Unterhaltszahlungen ziemlich egal, wenn und solange sie so oder so Harz 4 beziehen können, da diese bei der Berechnung von Harz 4 vom Einkommen abgezogen werden und Sie diese effektiv über dar Harz 4 wiederbekommen.

Kann mir jemand sagen, wie hoch die Grenze zur Berechnung des Existenzminimums mit Kind in eigenem Haushalt in diesem Fall ist?

Der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners ändert sich nicht, das Kind im Haushalt zählt als unterhaltsbrechtiges Kind. Im Mangelfall wird der Unterhalt pro rata auf die Kinde verteilt.

Es macht allerdings dahingehend einen drastischen Unterschied, als das die Gerichte in der Regel kein fiktives Einkommen ansetzen, wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind beim Unterhaltsschuldner lebt. Denn das würde zwangsläufig zu unterhaltsrechtlichen Benachteiligung diese Kindes führen.

Pfändung für Unterhalt?

Man muß beim Unterhalt strikt zwischen der Frage der Pfändungsmöglichkeiten und der Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners unterscheiden.

Ist der Unterhaltsschuldner unterhaltsrechtlich nicht leistungsfähig, dann schuldet er schon keine Unterhalt. Unterhalt der aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht geschuldet wurde, muß nicht nachgezahlt werden, wenn der Unterhaltsschuldner wieder leistungsfähig wird. Hier is es extrem wichtig, etwaige Unterhaltstitel anzupassen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Denn die Titel sind verbindlich. Wenn ein Titel besteht und nicht bedient wird, z.B. weil nicht gepfändet werden kann, dann bleibt der Unterhaltsanspruch an sich bestehen und es laufen Schulden auf.

Sollte eine Pfändung auf dein Konto anstehen, dann solltest du dieses in ein P - Konto umstellen lassen, falls das noch nicht passiert ist.

Dann kannst du dir aus dem Internet die Pfändungsfreigrenze für das P - Konto suchen und alles ausführlich nachlesen, da solltest du eine entsprechende Tabelle und Infos finden.