Unterhalt Jugendamt Beistandschaft?

5 Antworten

Deine Bekannte sollte beim Amtsgericht eine Prozesskostenhilfe beantragen und dann den Erzeuger des Kindes auf Unterhalt verklagen.

Schau hier mal rein:

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/Prozesskostenhilfe/index.php

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:28

Versucht sie. Stellen sich aber alle quer. Pkh gibt's erst wenns vors Gericht geht. Die Anwältin will erst versuchen mit dem das außergerichtlich zu klären, dazu brauch sie aber einen Beratungsschein. An dem hängts

Barbarosse  02.12.2019, 12:35
@Lausebengel2o1o

Diese Anwältin verstehe ich nicht.

Wenn der Erzeuger nur sporadisch seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kann es nur über eine Gerichtsverhandlung funktionieren.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:38
@Barbarosse

Ist leider so. Erst Briefe schreiben, kommt da nix geht's vors Gericht... Aber Ohne diesen Beratungsschein passiert gar nichts

Barbarosse  02.12.2019, 14:28
@Lausebengel2o1o
Aber Ohne diesen Beratungsschein passiert gar nichts

Was für einen Beratungsschein?

Prozesskostenhilfe bedeutet, dass bei einem Prozess die Kosten zum Teil oder komplett übernommen werden.

Scheinbar hast du dir die von mir genannte Internetseite noch gar nicht angeschaut.

Und somit beende ich diese Diskussion!

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 15:45
@Barbarosse

Google,....

Beratungshilfeschein ist nicht gleich Prozesskostenhilfe

Die Beratungshilfe ist nicht mit der Prozesskostenhilfe nach § 114 ff ZPO zu verwechseln. Über die Prozesskostenhilfe können die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt für einen Gerichtsprozess ganz oder teilweise übernommen werden. Beratungshilfe gibt es, wenn es um die oben genannten außergerichtlichen Rechtsthemen geht. Gleich sind bei der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe allerdings die persönlichen Voraussetzungen bei den Vermögens- und Einkommensverhältnissen. Die Vorschriften des § 114 ff ZPO gelten nämlich gleichermaßen für die

Barbarosse  02.12.2019, 17:24
@Lausebengel2o1o

Wenn du glaubst, alles besser zu wissen, weshalb stellst du hier dann überhaupt eine Frage?

Ich bin raus!

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 17:55
@Barbarosse

Weil ich nicht nach finanziellen Hilfen gefragt habe sondern was sie noch machen kann

Barbarosse  02.12.2019, 18:34
@Lausebengel2o1o

Und darauf habe ich geantwortet.

Aber du hast es ja noch nicht mal nötig, dir meinen Link anzuschauen.

Und daher bin ich raus! und nun endgültig.

Als erstes sollte man nochmal zum Jugendamt und den Vorgesetzten verlangen. Es kann nicht angehen, dass die Dame vom Amt da so schlunzig arbeitet und das auf Kosten der Mutter ins Ungewisse zieht. Auch das Jugendamt kann eine Unterhaltsklage einreichen! Vor allem war ja die Beistandschaft vorhanden. Hier würde ich noch mal richtig Druck machen und ein schreiben verlangen, damit man nun endlich vor Gericht gehen kann mit Hilfe eines Anwaltes, wenn das Jugendamt sich dermaßen als unfähig erweist!

Einen Titel hätte das Jugendamt schon längst einklagen können! Ebenso eine Lohnpfändung einleiten können. Es ist ist nicht nachvollziehbar, warum da nichts passiert! Und sollte das Jugendamt zudem falsch gerechnet haben, dann kann man sogar das Jugendamt in Regress nehmen!

Und genau damit würde ich da jetzt auch drohen. Verschleppung der ganzen Sache, unwillige Mitarbeiterin und Verweigerung des Schreibens für das Amtsgericht um einen Beratungsschein zu erhalten. Und das wird nicht mit der Dame dort besprochen sondern ausschließlich (Zeugen mitnehmen) dem Amtsleiter mitgeteilt.

Das Kind hat einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel!

Das sich das Amtsgericht nun wegen eines fehlenden Schreiben vom Jugendamt quer stellt in Punkto Beratungsschein, habe ich noch nie gehört. Aber offenbar ist ja nichts unmöglich...

Ansonsten gibt es in der Nähe ggf. eine öffentliche Rechtsauskunft, die man kostenfrei nutzen kann?! Eine Erstberatung kostet beim Anwalt um die 250,- Euro. Aber auch hier würde ich beim Amtsgericht nochmals Druck machen und sagen, dass man einen Unterhaltstitel erwirken will, das Jugendamt aber lange Zeit untätig blieb und man dort nicht weiter kommt. auch hier gilt: nächst höhere Instanz einschalten, wenn der Beratungsschein verweigert wird.

http://www.vaterlos.eu/beschwerde-ueber-das-jugendamt/

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/leben-und-familie/unterhalt-einklagen-tipps-zum-richtigen-vorgehen/

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 13:06

Danke. Die erste vernünftige Antwort. Die bestandschaft wurde von der Jugendamt aufgelöst weil sie bei der Anwältin war.

Unterhaltstitel sollte er damals unterschreiben. Wollte er nicht. Die vom Jugendamt hat zu ihr gesagt, sie möchte mit dem Titel abwarten da er eigentlich mehr Unterhalt zahlen kann als das was er momentan zahlt.

Und das schreiben für den Schein bekommt sie nicht, weil das Jugendamt ja tätig wird, in dem sie ihn anschreibt und hofft, er meldet sich. Sie hat am 21. Frühs bei der angerufen, ob denn nun was kam von dem. Die vom Jugendamt meinte nein, aber es wäre noch früh, sie ist bis 18 Uhr da und so lange wartet sie. Dann kam ein Brief und der Brief bringt nichts. Die beim Gericht KANN das so nicht bewilligen da das Jugendamt in Sachen Unterhalt tätig werden muss.

Die Tochter von einer Freundin von unserer Tante arbeitet auf einen anderen Jugendamt. Die hat gesagt da wird nicht so lange gefackelt.

Kessie1  02.12.2019, 13:55
@Lausebengel2o1o

Normalerweise sind die Ämter angehalten schnell zu reagieren. Da scheinst man eine Sachbearbeiterin erwischt zu haben, die keinen Bock auf ihren Job hat. Deswegen sollte sie zum Amtsleiter und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Denn ihr fehlt das Geld und nicht der guten Dame vom Amt! Und die Beistandschaft hätte seitens des Jugendamtes noch gar nicht aufgelöst werden müssen. Erst wenn der Anwalt tätig wird und es vor Gericht geht, dann ist das Jugendamt endgültig raus! Wahrscheinlich empfindet man sie dort als "Nervensäge". Aber im Grunde ist das Jugendamt auch nur ein Dienstleistungsunternehmen und hat nach Vorgaben zu handeln. Hier scheint mir aber eher Willkür und Unlust zu herrschen. Den Amtsleiter würde ich direkt angehen, nachfragen warum das Ganze dermaßen unnötig in die Länge gezogen wurde und was er nun gedenkt dagegen zu tun und den Hilfesuchenden zu unterstützen. Man benötigt halt für das Amtsgericht einen entsprechenden Beleg und den soll er endlich raus rücken, wenn sein Personal unfähig ist.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 16:00
@Kessie1

Normalerweise ja. Andere haben da viel schneller nen Titel.. Ich denke auch das die beim Jugendamt macht was sie will.

Diese Auflösung wurde sogar schriftlich gemacht, sofort als sie der gesagt hat, dass sie bei der Anwältin war.

Ja, sie war ne Nervensäge. Aber verständlich. Es geht um Geld fürs Kind was ihr in dem Monat fehlt

Sie war paar mal bei der, hat so oft angerufen und immer das selbe, wir müssen abwarten.

Der Titel wird in die Länge gezogen, weil er mehr Unterhalt zahlen kann als er zahlt. Aber warum kann das von Anfang an nicht richtig berechnet werden wenn er mehr zahlen kann?

Kessie1  02.12.2019, 16:31
@Lausebengel2o1o

Ein Titel kann auch angepasst werden. Also liegt kein Grund vor, dass sie den Titel nicht anstrebt. Jugendämter tun sich mitunter etwas schwer, wenn es darum geht tatsächlich vor Gericht zu gehen. Es macht Arbeit und ist zeitaufwändig. Und selbst wenn er nun 30 Euro mehr zahlen kann, dann hätte man einen Titel schon dahin gehend anpassen können, dass bei einem Mehrverdienst der Titel automatisch angepasst werden muss. Der Unterhaltsschuldner ist ja angehalten erhebliche Veränderungen mitzuteilen. Keine Ahnung was die Dame vom Amt da abzieht :-(. Viele Ämter fackeln da nicht lange. Schon gar nicht, wenn es um einen Unterhaltstitel geht. Arbeitet der Unterhaltsverpflichtete nicht mit wenn es um die Unterzeichnung der Jugendamtsurkunde geht (kann er auch von einem Anwalt machen lassen oder beim Notar), dann wird ein Verfahren eingeleitet.

Das Geld ist ja insoweit auch nicht verloren. Denn sie bekommt (hoffentlich) Unterhaltsvorschuss und wenn er sich als zahlungsfähig erweist von Beginn an oder eben auch erst jetzt, dann wurde er mit der Aufforderung Unterhalt zu zahlen in Verzug gesetzt. Haben die ihm geschrieben, er muss Summe X zahlen und stellt sich nun raus, dass er hätte Summe Y zahlen können, dann kann sie das Jugendamt in Regress nehmen, wenn die sich verrechnet haben. Wobei so eine Rechnung nun auch das jeder Depp vornehmen kann, wenn wenn es keine größeren Besonderheiten gibt. Dazu braucht man nicht mal das Jugendamt!

Wie gesagt: sie soll offiziell Beschwerde einlegen und auf den Wisch für das Amtsgericht drängen. Am Besten mit Fristsetzung!

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 16:41
@Kessie1

Okay. Viiiiiielen dank für die ausführliche Antwort.

Ich sag ihr das so.

Kessie1  02.12.2019, 16:45
@Lausebengel2o1o

Mache das und viel Glück für sie... Ist immer nervig sich mit Ämtern rumschlagen zu müssen. Sie soll sich mit dem Beratungsschein, sobald sie den hat, einen guten Fachanwalt für Familienrecht suchen und den Titel auf den Weg bringen und die Pfändung umgehend einleiten, falls er weiterhin mal zahlt und mal nicht. Denn auch bei unregelmäßiger Zahlung bzw. einer ständigen verspäteten Zahlung kann eine Lohnpfändung erfolgen. Da muss sie nicht hinterher laufen und jedes Mal "bitte, bitte" sagen...Und Gerichte rechnen eh "besser" als die meisten Jugendämter! Durchhalten und die Hoffnung nicht aufgeben!

Das ist etwas durcheinander.

Prozesskostenhilfe steht ihr ohne Jugendamt zu.

Die Beistandschaft ist keineswegs verpflichtent.

Dass der noch nicht gepfändet wurde, finde ich doch recht erstaunlich.

Hat die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragt?

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:24

Der hat schon zig Lohnpfändungen.

Er zahlt unregelmäßig. Wenn er nicht zahlt springt das Arbeitsamt ein und das Arbeitsamt holt sich das wieder vom Jugendamt.

Menuett  02.12.2019, 12:40
@Lausebengel2o1o

Das ist eine ungewöhnliche Vorgehensweise.

Wenn doch aber der Lohn gepfändet wird, dann wird doch gezahlt.

Oder meinst Du, dass die Pfändungen von anderen Gläubigern kommen?

Dann wäre es reichlich dämlich vom Jugendamt nicht selbst den Lohn zu pfänden.

Unterhalt geht vor Schulden.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:44
@Menuett

Ja er hat ne lange Liste von zig anderen gläubigern... Unter anderem den Vater von ihr wegen handyvertrag. Daher wissen wirs ja. Ihr dad hat über zig Umwege eine Lohnpfändung durch bekommen. Er steht ganz unten in der Liste... Ja Unterhalt geht vor. Er hat 3 kinder, seine zwei Großen hat er nur angegeben beim Arbeitgeber. Alles was da drüber ist bekommen die Gläubiger.

Menuett  02.12.2019, 13:07
@Lausebengel2o1o

Dann muss sie ebenfalls eine Lihnpfändung veranlassen.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 13:08
@Menuett

Geht nur mit unterhaltstitel

Menuett  02.12.2019, 13:16
@Lausebengel2o1o

Ja und genau dafür muss sie nochmal zum Gericht.

Der Schein steht ihr zu. Wenn sie nicht genug verdient.

Sie soll den Anwalt anrufen, der weiß wie das funktioniert.

Dann muss sie eben EINMAL Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt bezahlen. Dieser wird dann auch für sie die PKH beantragen.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:19

Easy, mit 4 Kids, alleinerziehend noch nen Anwalt zahlen. Seeeehr hilfreich

Luciversangel  02.12.2019, 12:30
@Lausebengel2o1o

Du hast Anspruch auf Beihilfe für Prozess-Kosten!

Dafür musst du allerdings den Arsch mal hoch kriegen und die dann auch beantragen!

Sorry. aber mir platzt gleich der Kragen!

Wenn es um die Kinder geht, ist ja wohl ein Bisschen eigene Initiative nicht zu viel verlangt, oder?

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:34
@Luciversangel

Wie oft noch steht doch alles im Text man! Sie war am 11. bei der Anwältin. Die möchte einen Beratungsschein, vorher schreibt sie dem NIX! Den Schein gibt's beim Gericht... Gericht weigert sich. Sagt das Jugendamt kümmert sich um sowas. Jugendamt hat ihn im November nen Brief geschrieben, wollte bis 21. abwarten. Dann sollte sie nen schreiben bekommen. Hat sie. Damit ist sie zum Gericht. Gericht sagt, das Schreiben bringt nichts. Sie braucht ein Schreiben in dem steht DAS JUGENDAMT KANN NICHT MEHR HELFEN...

DAS bekommt sie nicht. SIE WILL... A B W A R T E N

Also was soll sie noch machen? Mir platzt auch gleich was!!

Dahika  02.12.2019, 12:37
@Lausebengel2o1o

Was geht es dich an, was SIE macht? Oder bist du es selbst. Dann schreib das auch so.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:39
@Dahika

Weils Familie is und sie hier ned angemeldet ist. Was geht's dich an was ich für fragen hier stelle? Wenn du nicht helfen willst HDF

Menuett  02.12.2019, 12:42
@Lausebengel2o1o

Das mit dem Gericht glaube ich nicht.

Sie bekommt beim Gericht auch einen Schein für eine Erstberatung, wenn das Jugendamt involviert ist.

Und wenn sie die Beistandschaft gekündigt hat, dann erst recht.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:46
@Menuett

Ist aber so. Sonst wäre das alles schon viel weiter wenn sie den Schein schon hätte

Menuett  02.12.2019, 13:05
@Lausebengel2o1o

Nein, das ist definitiv nicht so.

Sie sollte sich noch mal zum Amtsgericht begeben oder beim Anwalt nachfragen, wie man mit diesem Gericht zu verfahren hat.

Den Vater als Erzeuger bezeichnen und sich dann wundern, dass es Schwierigkeiten mit dem Unterhalt gibt. Nichts ist unmöglich.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:18

Sorry aber nen Vater ist der nicht! So alt wie die kleine ist hat er sie noch kein einziges Mal gesehen! Will ER nicht! Aber super Daddy wa

babah696  02.12.2019, 12:19
@Lausebengel2o1o

Es soll ja Mütter geben, die regelrechten Umgangsboykott betreiben. Aber darum geht es hier bestimmt nicht, oder?

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:21
@babah696

Nein. Er hätte sie bei der Geburt im kh schon besuchen können. Er wohnt 5 min zu Fuß vom Bahnhof weg. Die kleine ist 1 1/2 Jahre. Er hat von Mai bis September gebraucht um die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben, und auch erst dann als man ihm mit allem möglichen gedroht hat

babah696  02.12.2019, 12:22
@Lausebengel2o1o

Sorry, bin zwar kein Männchen. Aber wenn mir irgendjemand mit irgendwas drohen würde, würde ich schon prinzipiell rein gar nichts unterschreiben. Erpressung ist eine Straftat.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:26
@babah696

Mut Gericht wurde ihm gedroht. Und den ganzen weiteren Kosten. Ist keine Straftat

babah696  02.12.2019, 12:26
@Lausebengel2o1o

Wer mit Gericht droht, gehört in die Geschlossene.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:29
@babah696

Dann schick mal die vom Jugendamt in die geschlossene

babah696  02.12.2019, 12:30
@Lausebengel2o1o

Das scheint an dieser Stelle ein angemessener Vorschlag zu sein.

Lausebengel2o1o 
Beitragsersteller
 02.12.2019, 12:35
@babah696

An dieser Stelle aber nicht hilfreich

Kessie1  02.12.2019, 14:00
@babah696

Was hat das mit Erpressung zu tun? Und wer leidet darunter? Das Kind! Es bekommt nicht den Unterhalt der ihm zusteht. Im übrigen: das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel!

Der  Bundesgerichtshof hat bereits in seiner  Entscheidung vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97 - entschieden, trotz freiwilliger, pünktlicher und regelmäßiger Zahlung des Unterhalts besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Titulierung des Zahlbetrages.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruch-auf-titulierung_024441.html

Der Unterhaltsverpflichtete hat eine gesetzliche Pflicht. Unterhalt zu zahlen ist keine Kann-Option! Und solchen Verweigerern kann man im Grunde auch nur drohen und am Besten gleich mit einer Klage in die Tat umsetzen. Unverständlich, dass man da noch Verständnis für aufbringen soll!

babah696  02.12.2019, 14:02
@Kessie1

Du hast das völlig falsch verstanden. Für Leute wie dich hat es sich bewährt, diese "Verweigerer", die so unverschämt sind, Unterhalt auch noch freiwillig, pünktlich und vollumfänglich zu leisten, einfach kalt zu machen.

Kessie1  02.12.2019, 14:07
@babah696

???? hier geht es um einen Verweigerer und nicht um einen Vorbildlichen Unterhaltszahler...

Aber wenn mir irgendjemand mit irgendwas drohen würde, würde ich schon prinzipiell rein gar nichts unterschreiben. Erpressung ist eine Straftat.

Waren dies nicht deine Worte? Man hat einen Rechtsanspruch auf einen Unterhaltstitel. Wenn Bitten nicht hilft, dann geht man entweder zu Drohungen über und schreitet gleich zur Tat und geht vor Gericht! Und eine Drohung im Sinne: "dann trägst du die Kosten der Klage und musst den Unterhalt eh zahlen" , ist wohl kaum eine Drohung. Was auch immer du unter Drohung da verstehen willst! Man bedroht ja nicht sein Leben, sondern erklärt Fakten im schärferen Ton. Oder denkst du, es wäre ok einfach mal auf stur zu stellen und sein Kind am langen Arm verhungern zu lassen?

babah696  02.12.2019, 14:08
@Kessie1

Ich habe beruflich reichlich Erfahrung zu diesem Thema und hatte täglich mit Leuten zu tun, die sich so verhalten wie du. Unsere Chefin hatte da eine ganz spezielle Meinung zu ...

Kessie1  02.12.2019, 14:14
@babah696

Und? Erkläre doch mal bitte, wovon du jetzt eigentlich redest... Du machst hier Aussagen, die nicht nachvollziehbar sind. Von Unterhaltszahlern die voll ihre Pflichten erfüllen ist keine Rede. Und was hat deine Chefin jetzt damit zu tun? Und wenn du beruflich reichlich Erfahrung hast, dann dürfte dir die Gesetzeslage und gängige Urteile ja bekannt sein. Umso unverständlicher, dass dann solche Aussagen kommen:

Wer mit Gericht droht, gehört in die Geschlossene.

Schön wäre es, wenn ein Unterhaltspflichtiger regelmäßig seine Pflichten nachkommen würde. Tun aber nun mal nicht Alle. Was bleibt da der anderen Seite, wenn Reden nichts mehr bringt? Man fordert sein Recht auf gerichtlichem Weg ein. Wieso man dann in die Geschlossene sollte, weißt wahrscheinlich nur du (oder deine Chefin)...