Nur unterhaltsvorschuss obwohl Kindsvater fest arbeitet?
Huhu ihr lieben, es geht um meinen ex-Mann. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, bekomme also nur UVG. Aber er arbeitet fest!(verdient etwa 1300 netto) Was kann ich da machen??? Hätte er das nicht schon längst beim Jugendamt angeben müssen dass er wieder arbeitet? Muss er unserem Sohn den richtigen Unterhalt zurück zahlen seit er fest arbeitet? Hatte UVG beantragt, da er arbeitslos war. Liebe Grüße und schonmal danke!!!!!
5 Antworten
Natürlich muss er Veränderungen in seiner finanziellen Situation melden. Das kannst aber auch du machen. Da er aber einen Selbstbehalt von 1080 Euro hat, wird sich für dich nichts ändern. Mehr als der UHV jetzt schon ist, kann er nicht zahlen und nachzahlen muss er dir auch nichts. Er wird aber dem Jugendamt irgendwann den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müssen.
kandahar: Es ist so, dass beim UV das volle Kindergeld abgezogen wird, beim richtigen Unterhalt, den der Vater zahlen muss hingegen wird nur das halbe Kindergeld abgezogen, das dem Vater zusteht. Im Endeffekt hat man daher bei Mindestunterhalt 92 Euro mehr, wenn der Vater zahlungsfaehig ist und Zahlungen leistet.
Sie haette also sehr wohl mehr Geld im Geldbeutel (ausser sie ist Alg2 Empfaengerin, dann nicht), wenn der Vater Unterhalt zahlen kann.
Weiterhin bekommt man UV ja auch nur 6 Jahre und dann ist Schluss. Macht also auch Sinn, sich den vielleicht fuer schlechtere Zeiten aufzuheben.
Ich bekomme zur zeit nur 133€ UVG
Ja, weil das Kindergeld, welches du ja auch bekommst angerechnet wird.
Bei seinem Einkommen müsste er 317 Euro Unterhalt zahlen, davon gehen 184 Euro Kindergeld ab. Bleiben 133 Euro, also genau so viel wie du jetzt bereits bekommst.
1300 minus 1080 - da bleibt schon was.
Sie wird nicht mehr haben als jetzt schon.
Rueckwirkend geht da wohl nichts, es sei denn, man kann ihm einen Strick draus drehen, dass er informiert wurde, dass er Aenderungen unverbindlich mitteilen muss und er das ja nicht getan hat.
Was du jetzt tun musst, ist eine Beistandschaft beim Jugendamt errichten (falls noch nicht geschehen), denen alle Infos zu geben, die du hast, wo er arbeitet, seit wann, wieviel er verdient. Die werden sich dann an ihn wenden und neue Einkommensbescheinigungen verlangen, dann den Unterhalt errechnen und einfordern. Ebenso koennen sie ihn eine Vereinbarung unterschreiben lassen, dass er das anerkennt und zahlt. Tut er das nicht, geht es zum Gericht und du bekommst irgendwann einen gerichtlichen Titel. Zahlt er nach Anerkenntnis oder Titel nicht, kann das Jugendamt ihn pfaenden lassen.
Das dauert natuerlich alles seine Zeit, aber spaetestens ab erstem Anschreiben des Jugendamtes muss er zahlen (rueckwirkend halt nur ggf.). Dem Unterhaltsvorschussamt musst du das mit der Arbeit auch umgehend mitteilen, dazu bist auch du verpflichtet, dir neu bekannt werdende Informationen mitzuteilen. Du bekaemst natuerlich am Ende, wenn genug zu holen ist, im Hoechstfall die Differenz von 92 Euro (halbes Kindergeld) pro Monat.
Solltest du aber Alg2 Bezieher sein, bekommst du gar nichts mehr, das Geld ginge dann an das Jobcenter zurueck, weil es ja das Geld vorgestreckt hat.
Sicher sollte er es melden, allerdings wenn er es nicht macht, siehste ja. Das Amt holt sich vom Kindsvater direkt , die schon gezahlten UVG zurück., sobald sie wissen das er wieder arbeitet.
du musst alle zwei Jahre beim Jugendamt eine Einkommensüberprüfung beantragen, von allein macht weder das Amt was, noch dein Mann
Wenn du das weißt, warum meldest du das nicht?
Was hast Du dann als nächsten Schritt gemacht?
Lg
Ich lasse die Zeit für mich arbeiten. Die 11 Euro an "Unterhalt" nehme ich nicht für voll, wenn ich die nicht bekäme, wäre ich auch nicht ärmer oder reicher.
Die Zeit wird dafür sorgen, dass Erzeuger, anders bezeichne ich solche Typen nicht, am Ende alleine dastehen. Bei mir braucht keiner Verzeihung erbitten, schon gar kein Verständnis. Es gibt Dinge, die für mich UNverzeihlich sind und immer bleiben. Und dazu gehört, seine eigenen Kinder zu ignorieren, sowohl emotional, als auch von der finanziellen Verantwortung her.
Meine Erfahrung nach über 20 Jahren: Kinder werden auch ohne Unterhalt groß und ohne, dass sie um die Liebe ihres Erzeugers betteln müssen.
:) Danke für deine Antwort! Ich spreche auch fast nur vom Erzeuger. Selten "Kindsvater". Mein kleiner ist erst 6 Jahre. Stehe da noch recht am Anfang mit allem. Hoffentlich sehe ich in ein paar Jahren es genauso wie Du. Bewundere Deine Stärke!! Liebe Grüße
violatedsoul
Ich teile da dein Schicksal ebenfalls seit ueber 20 Jahren, komme aber auch zu aehnlichem Resultat, man schafft es auch alleine, seine Kinder gross zu kriegen. Mein aeltester ist 23 und ohne Vater und ab und zu mal ein paar Euros Unterhalt gross geworden, mein Kleiner ist jetzt 14 und kennt seinen Vater nicht und es gab nicht mal einen Cent Unterhalt bisher von ihm.
Die Vater des Grossen hat eine Entschuldung gemacht und ist jetzt alle Altlasten los, beim Vater des Kleinen ist nichts zu holen und der droht auch immer gleich mit dem Anwalt, wenn man es versucht, weil die Ansprueche ja per Gesetz inzwischen verwirkt sind, wenn man nicht jedes Jahr aus eigener Kasse einen Pfaendungsversuch startet und das ist mir zu teuer. Ich kann kein Geld zum Fenster raus werfen.
@ Jenny
Danke. Aber als Stärke sehe ich das nicht. Ich habe nur über die Jahre erkannt, dass gerade im Kindesunterhalt die Gesetze nur auf dem Papier stehen. In der Realität sieht das anders aus, egal, wie man dem Amt zuarbeitet mit Informationen.
Ich hab mehrmals gemeldet, dass er schwarz arbeitet oder doch angemeldet. Anstatt ihm erstmal für seine NICHTmitwirkungspflicht eine drüberzuziehen, wurde nur gesagt, ich kann nur ab Zeitpunkt der Meldung Gelder beanspruchen. Drauf geschissen, dass durch angeforderte Arbeitsverträge frühere Daten draufstanden.
Ich hab den Glauben in Gesetze schon vor Jahren 3m tief begraben. Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nicht mal ein Recht.
Aber meine beiden Töchter sind auch so gut geraten. Naja, sie sind auch bei mir groß geworden ;-)
@ Petra
Ja, so sieht es auch bei mir aus. Die Große hat vor Jahren selbst den Kontakt abgebrochen und die Jüngere, auch 14, lebt auch ohne Nachfragen. Sie hatte mal mit 8 Jahren eine Begegnung mit der "unbekannten Art". Aber es hat nicht dazu geführt, dass sich Gefühle einstellen, weder von ihrer Seite, von seiner ganz zu schweigen.
Das hat meine Große dann zu ihrem Schritt bewogen, denn ihr wurde da klar, dass er wirklich der A*** ist, der er ist.
Ich hab wie gesagt vor Jahren aufgehört, dem Amt zu vertrauen. Sollte ich mitwirken, war man hinterher, bei ihm aber kam immer, "uns sind die Hände gebunden".
Ja, dann schiebt das Amt zu! Denn mit gefesselten Händen kann keiner arbeiten, oder?
Ich sag mal so, auch in deinem Namen, wenn ich darf: Unsere Kinder wissen, wo sie hingehören und wer ihnen das gibt, was sie brauchen. Und wenn es auch ab und zu mal in der Kiste rappelt, aber sie wissen sicher instinktiv, dass sie an anderer Stelle nichts vermissen brauchen.
Wer damit leben kann, seine Kinder auf freiwilliger Basis zu ignorieren, der hat zuhause alle Spiegel abgehängt. Ansonsten müssten sie erschrecken, welch mieser Charakter ihnen da entgegen schaut.
Habe mir schon einen Termin beim Jugendamt gemacht für Freitag morgen. Mal schauen, was die mir dann sagen. Aber danke für deine Antwort
Ich kann dir sagen, was die machen: Ihn anschreiben und auffordern, seine Finanzen offenzulegen. Und darin steht die theoretische Floskel, dass er seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen hat.
Ich hatte mal eine Beistandsschaft, dass die sozusagen in meinem Sinne tätig werden. Aber nachdem mir immer wieder gesagt wurde, denen sind für richtige Maßnahmen die Hände gebunden, Anzeigen zum Beispiel sind private Schritte, und wenn er nicht auf Schreiben reagiert, könne man nichts machen, hab ich das Ganze beendet mit dem Hinweis, sie könnten ihr Amt dann auch schließen. Denn zur reinen Aktenverwaltung braucht es kein solches Amt.
Weil ich es jetzt erst durch Zufall herausgefunden habe! Wir wohnen 600 km auseinander.
Dann gehst du eben jetzt zum Amt. Er wird es nämlich NICHT melden, wie so viele Unterhaltsverweigerer, denen ihr Kind am A*** vorbeigeht.
Er darf doch nur die Hälfte des Kindergeldes abziehen, also nur 92€.