Unterhaltsvorschuss auch wenn man zusammen wohnt?
Ich lebe mit meinem Partner zusammen und wir haben ein 1 jährigen Sohn zusammen. Jetzt ist meine Frage ob ich trotzdem unterhaltsvorschuss beantragen kann da nur ich das sorge recht für unseren Sohn habe und mein Freund zur Zeit nicht arbeiten ist.
6 Antworten
wenn dein freund der vater des kindes ist, dann gibts kein uvg für dich. wenn er nicht arbeitet, dann kann er alg1 oder alg2 beantragen. es hindert dich auch niemand selbst arbeiten zu gehen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.
Da du aber nicht allein erziehend bist, sondern mit dem Kindsvater zusammen lebst, hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Nein hast du nicht.
Wenn ihr zusammen wohnt dann so oder so nicht, etwas anderes wäre es wenn es nicht sein leibliches Kind wäre und ihr nicht verheiratet sein würdet, dann stünde dir UVG - zu, sollte der leibliche Kindsvater nicht, oder nur teilweise unterhalb des UVG - Unterhalt zahlen.
Solltet ihr wenig Einkommen haben, dann käme ggf.vorrangig Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht, oder dann nachrangige Leistungen ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV bzw.dann Sozialgeld für Kinder unter 15 ) vom Jobcenter.
Nach Paragraph 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung), wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt.
Da das Kind nicht nur bei einem Elternteil lebt, sondern bei beiden, besteht kein Anspruch.
Wenn ihr zusammen wohnt, zahlt dein Freund keinen Unterhalt, also kannst du auch keinen Vorschuss dazu verlangen.