Hilfe. Unterhaltsvorschuss?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich Unterhalt/Unterhaltsvorschuss. Vorab: Mein Partner ist vollzeit Berufstätig.
Mein Partner hat vor einiger Zeit einen Brief von seiner Ex Freundins Anwältin bekommen. Darin steht geschrieben, dass sie Unterhaltsvorschuss beantrag hat und mein Partner mindestens 154€ Unterhaltsvorschuss für ihren gemeinsamen Sohn (4 Jahre alt) zahlen soll. Dies tut er auch monatlich. Meine Frage ist, bekommt seine Ex Freundin jetzt noch zzgl. der 154€ eine Aufstockung vom Jugendamt o.ä? Ich hatte gelesen, dass der Unterhaltsvorschuss entfällt wenn der Zahlungspflichtige Leistungsfähig ist. Kann mir jemand auch erklären was es mit der Zurückzahlung auf sich hat?
Die ganze Internet recherche hat mich total verwirrt bzw gibt mir keine klaren Antworten. Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.
Danke im Vorraus!
5 Antworten
Das Jugendamt würde nur den evtl.Differenzbetrag von gezahltem Unterhalt bis zum Unterhaltsvorschuss zahlen, würde dieser geringer als der Unterhaltsvorschuss sein, wenn der gezahlte Unterhalt gleich bzw.höher als der zustehende Unterhaltsvorschuss wäre, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr !
Dieser müsste vom barunterhaltspflichtigen dann zurückgezahlt werden, wenn dieser in der Zeit für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde leistungsfähig war, also hätte den Unterhalt selber zahlen können.
Wenn der Vater tatsächlich schuldlos nicht genug für den Mindesunterhalt verdient, dann muss der UVG nicht zurückgezahlt werden.
Wenn er genug verdient, dann muss er zurückzahlen.
Die Mutter bekommt da nichts aufstockend vom Jugendamt.
Ganz nach unten scrollen, da kommt die Tabelle mit den Zahlbeträgen.
Minimum sind eigentlich 251€ im Monat. Warum ist der Vater ein Mangelfall?
Er könnte auch dazu verdonnert werden, einen Nebenjob anzunehmen um den Mindestunterhalt zahlen zu können.
Grundsätzlich wird nur dann Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn überhaupt keine Unterhaltszahlungen geleistet werden oder ergänzend, wenn Unterhalt gezahlt wird, der geringer ist als die Unterhaltsvorschussbeträge.
Falls der Unterhaltsvorschuss bereits bewilligt wurde, dann hätte der Kindesvater auch darüber schriftlich Bescheid erhalten.
Der Selbstbehalt Deines Partners beträgt 1080,00 Euro.
Sollte er also zu höheren Unterhaltszahlungen in der Lage sein, so sollte er diese auch leisten. Die Nachweise über seine bisherigen Zahlungen sollten jedenfalls aufbewahrt werden für den Fall, dass sie bestritten werden.
der Unterhaltsvorschuss fällt nicht weg, wenn der Vater leistungsfähig ist, er fällt weg, wenn er Unterhalt tatsächlich leistet. Viele sind leistungsfähig, zahlen aber nicht.
Hier scheint es mir so, dass die Mutter die Zahlungen wohl nicht entsprechend gemeldet hat. Besorgt euch die Zahlungsnachweise und wendet euch an das Jugendamt.
Wenn er mindestens 154 zahlt, steht ihr kein UV zu. Möglicherweise muss er aber mehr (zumindest Mindestunterhalt) zahlen, das ist aber was anderes. UV bekommt sie nicht, wenn sie Geld in Höhe von UV bereits erhält.
Nein zusätzlich bekommt sie soweit ich weiß, nichts mehr vom JA. Hat dein Partner denn von Anfang an Unterhalt gezahlt?
Richtig, die würde enden denn der Mindestbetrag ist 154€ und die wären ja dann durch dein Partner geleistet. Und mit der höheren Zahlung, kommt darauf an wie viel er verdient. Verdient er bis zu 1.900€ muss er an die 250€ zahlen.
also für das kind muss er zahlen, für die frau theoretisch nicht, ausser sie treibt es auf die spitze und behauptet sie hätte lebenszeit verloren durch ihn (kind bekommen, nie die chance auf einen Job gehabt wegen kinder)
Und wenn, es gibt doch auch sowas wie einen Selbstbehalr der bei einem Erwerbstätigen 1080€ beträgt..?
Okay da er 1209€ netto verdient, glaube ich sogar dass er weniger zahlen muss. Wie sieht es denn mit einem Unterhaltstitel aus? Und hast du schon mal bei der Düsseldorfer Tabelle nachgeschaut?
Jein... im Prinzip hast du recht. Der Selbstbehalt liegt bei 1080,- Euro. Aber wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte, dann kann auch ein Richter entscheiden ihm fiktives Gehalt anzurechnen, weil er theoretisch ja auch mehr arbeiten könnte und durch Nebenjob, Überstunden, Sonntagsarbeit Geld zusammen bekommen würde, um wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen.
Zudem kommt, dass er auch eine Stufe höher in der Düsseldorfer Tabelle gestuft wird, wenn er weniger als 2 Unterhaltsberechtigte hat.
Wenn er jetzt also 1209,- Euro netto hat, dann wäre er ein Mangelfall. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um das bereinigte Netto handelt? Und das darin auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten ist?
Das Kind ist wie alt?
Nehmen wir an es ist zwischen 0-5 Jahre, dann zahlt er laut Tabelle 348,- Euro in Stufe 1. Ist er nur diesem Kind unterhaltsverpflichtet, dann muss er in Stufe 2 366,- Euro zahlen. Davon zieht man das halbe Kindergeld ab. Also 366,- - 97,- = 269,- Euro.
Er verdient 1209,- Euro minus 269,- = 940,- Euro = Mangelfall. ABER: wohnt er mit dir zusammen? Dann kann man von einem Wohnvorteil sprechen, da er ja an Miete und Nebenkosten spart.
Wenn es über das Jugendamt läuft, dann geben die sich meist mit dem zufrieden was er hat (ohne Mehrarbeit, ohne Wohnvorteil und weil die oft keinen Plan haben nehmen die Stufe 1). Also da müsste er dann wahrscheinlich nur 129,- Euro zahlen. Bedeutet dies aber, dass die was zuzahlen müssten, dann rechnen die sich das ebenfalls "schön".
Er täte also gut daran, wenn er von sich aus zumindest die Stufe 1 bezahlt: 348 - 97= 251,- Euro, da der Anwalt das ansonsten knallhart vor Gericht durchzieht.
Sie hat Arbeit und ihr neuer Partner ebenso aber dieser hat ja damit nichts zutun. Mein Freund bekommt Netto 1209€. Also muss er 250€ zahlen?
Damals gab es „Probleme“ bezüglich Unterhalt. Er ist von seinem Bundesland in meine Stand (anderes Bundesland) gezogen und hatte es schwer eine Arbeitsstelle zu finden die nicjz über seine Zeitarbeitsfirma lief. Er fing quasi dort an, arbeite einen Monat dort und kam in eine andere Zeitarbeitsfirma. Nun hat er seit 3 Monaten eine feste Arbeitsstelle mit guten Gehalt und kann regelmäßig Unterhalt zahlen.
Hm, dann muss er es tatsächlich nachzahlen. Denn der Mindestunterhalt muss immer geleistet werden.
Solange er belegen kann dass er diese 154€ zahlt, würde also die Zahlung vom JA an sie enden oder wie muss ich das verstehen? Aber durch seine volle Leistungsfähigkeit müsste er doch auch theoretisch mehr Unterhalt zahlen?