Unterhaltsrückstand, volljährig?
Mein Vater konnte aus privaten Gründen nie den Unterhalt für mich bezahlen. Es liegt daher ein Unterhaltsrückstand von fast 44.000,00€ vor. Das Landratsamt hat mir mit meiner Volljährigkeit ein Schreiben zukommen lassen, in welchem es hieß, dass mir 37.000,00€ davon zustehen. Was bedeutet das? Mein Vater ist verschuldet und kann mir dieses Geld also niemals geben. Das Landratsamt wird mir wohl jetzt kaum eine so große Summe geben, oder? Ich verstehe nicht, wie genau das jetzt gemeint ist.
8 Antworten
Solange du minderjährig bist verjähren deine Unterhaltsansprüche gegen deinen Vater nicht. Sobald du volljährig bist, gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
In diesen drei Jahren kannst du auf der Grundlage des Schreibens des Landratsamts gegen deinen Vater ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, an dessen Ende ein sogenannter Titel steht.
Mit diesem Schuldtitel hast du das Recht, diese Forderung 30 Jahre gegen ihn geltend zu machen. Sollte er also irgendwann wieder zu Geld kommen, kannst du es von ihm auch später noch einfordern.
Das Landratsamt wollte dir mit dem Schreiben also nur bestätigen, wie hoch dein Anspruch ist und dir die Möglichkeit geben, deine Forderung weiter abzusichern.
Solange es keinen Unterhaltstitel gibt, verjähren Unterhaltsansprüche nach meinem Kenntnisstand mit dem 21. Geburtstag (gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren). 30 Jahre Verjährungsfrist nur mit Unterhaltstitel. Kann natürlich sein, dass das Schreiben des Landratsamtes ein solcher Titel ist, aber das geht für mich aus der Frage nicht hervor.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Schreiben schon als pfändbarer Titel betrachtet werden kann. Deshalb meine Zweifel wegen der Verjährungsfrist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__207.html
Ohne Titel / Vergleich / Jugendamtsurkunde / gilt die 3 jährige Verjährungsfrist, die beim Kindesunterhalt allerdings durch § 207 BGB gehemmt ist.
...bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes
Allein so ein Schreiben stellt keinen pfändbaren Titel dar.
Hm - vielleicht ist das Schreiben des Landratsamtes eine Urkunde vergleichbar mit einer Jugendamtsurkunde. Ich denke, in sehr kleinen Gemeinden sind die Behörden vielleicht nicht so genau voneinander getrennt. Aber ich weiß es wirklich nicht.
Dann müsste die Mutter Bescheid wissen ob es einen vollstreckbaren Titel gibt. Vor allem ob er auf die Volljährigkeit begrenzt ist. Denn der Vater müsste eine Jugendamtsurkunde ja unterschrieben haben.
Wir haben das Schreiben nicht gesehen. Deshalb werden wir auch nicht herausfinden können, was genau es beinhaltet.
Aber trotz allem ist es gut, von einer Behörde einen Anspruch von € 37.000 offiziell bescheinigt bekommen zu haben.
dir wird das in form eines titels übergeben. du musst dann deinen vater anmahnen in die gänge zu kommen das abzuzahlen. wenn du nichts tust, verfällt der anspruch
Du hast eine Forderung gegenüber deinem Vater in der genannten Höhe. Da er anscheinend nicht zahlungsfähig ist, nützt dir das nur nichts.
Ich nehme an, dass das Landratsamt dir damit juristisch die Möglichkeit verschaffen wollte, das rückständige Geld von deinem Vater einzutreiben. Dass es momentan nicht geht, weil dein Vater verschuldet ist, ist davon völlig unabhängig. Stelle dir vor, dein Vater gewinnt 1 Mio im Lotto. Dann hättest du sofort eine Rechtsgrundlage, das Geld von deinem Vater zu verlangen, ohne dass du die Unterhaltsforderung selbt oder deren Höhe noch langwierig beweisen müßtest. Zusammengefaßt: Es ist ein schriftlicher und UNWIDERRUFLICHER Beweis einer Behörde, dass du zu jeder Zeit die € 37.000 von deinem Vater fordern kannst.
Bewahre das Dokument sehr sorgsam auf!! Man weiß nie, wie sich die Situation deines Vaters verändern könnte.
Du kannst eine Pfändung veranlassen.., wenn dein Vater irgendwann mal an Geld kommen sollte, bekommst du es
und Unterhalt hat Priorität!
Hm - wo steht das? Ich denke, die Verjährungsfrist ist 30 Jahre ohne diese 3-jährige Beschränkung.