Pflegefall in Polen, wer zahlt?
Hallo Liebe Community,
Ich wollte mich erkundigen, vielleicht weiß jemand was oder hat eine Anlaufstelle.
Mein leiblicher Vater wohnt in Polen und hat seit je her sich weder im mich gekümmert noch in irgendeiner Form gesorgt. Er hat auch kein Sorgerecht und vor Jaaaahren hat ein Gericht auch zu Gunsten meiner Mutter und mir für einen Umzug ins Ausland entschieden. In der Zwischenzeit hat er zwei mal geheiratet, einmal ist er geschieden und aus beiden Ehen ist je ein Kind hervorgegangen. Ich bin 25, mein Halbbruder dürfte 13 sein und die Jüngste dürfte 8 sein. Er ist irgendwas um die 45. Er ist zwar derzeit verheiratet, wie aber die Erfahrung zeigt, kann man darauf kein Brief und Siegel geben.
Was ich wissen will: wenn er irgendwann alleine sein sollte, werden im Pflegefall in Deutschland die Kinder belangt. Wie ist es in Polen? Wer kommt hier für auf? Wie ist die Gesetzliche Regelung, wenn zum Beispiel die Kinder teilweise noch nicht volljährig sind? Wie hoch ist der Kostenpunkt? Kann man Gerichtlich dagegen vorgehen?
Ich bitte um seriöse Antworten und Verweise.
Liebe Grüße
4 Antworten
Es kann sein dass Du zahlen müßtest ,aber es gibt die Möglichkeit dass er von seiner Frau gepflegt wird. Teuer kann es dort nicht sein. Ob er sich gekümmert hat spielt keine Rolle, bei uns und dort nicht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass du du für die eventuellen Pflegekosten deines Vaters zahlen musst sind zumindest nach deutschem Recht mehr als gering:
Es geht um ein Urteil von 2004. Die Mutter war aus Deutschland ausgewandert und hatte ihre eineinhalbjährige Tochter bei den Großeltern zurückgelassen. In den USA heiratete sie einen anderen Mann und bekam weitere Kinder. Als sie dann nach Deutschland zurückkehrte und im Alter unterhaltsbedürftig wurde, sollte auch hier die Tochter herangezogen werden. Der BGH stellte die Tochter damals von allen Unterhaltspflichten frei. Denn hier sah der BGH – es war derselbe Familiensenat – eine schwere Verfehlung der Mutter.
Je früher also der Elternteil sich der elterlichen Sorge entzogen hat, desto eher bewerten die Gerichte die Unterhaltsansprüche des Elternteiles als verwirkt.
Zudem ist dein Vater erst 45. Die Wahrscheinlichkeit, dass er demnächst ein Pflegefall wird, sind also noch nicht so hoch. Und seine anderen Kinder werden ja ebenfalls irgendwann erwachsen sein. Zudem ist er jetzt verheiratet. Mit etwas Glück hält das und seine Frau kann für ihn später sorgen.
Zudem ist der Selbstbehalt bei Elternunterhalt relativ hoch mit 1800,- Euro bereinigtem Netto. Vor deinem Vater sind dann auch erstmal die eigenen Kinder dran und die Ehepartner.
Zumindest nach deutschem Recht...
Du solltest dir heute noch keine Gedanken darüber machen was mal sein könnte... Und Pflegeheime in Polen sind auch viel günstiger als bei uns. Da bleibt zu hoffen, dass dein Vater sich für den Fall der Fälle selbst schon abgesichert hat.
Wenn du es ganz genau wissen möchtest, dann solltest du einen Fachanwalt aufsuchen, der sich auskennt mit den polnischen Gesetzen. Aber ich schätze mal, dass die einzige Möglichkeit bleiben wird Rücklagen zu bilden für den Fall der Fälle, wenn es sich heraus stellt, dass die Verwirkung des Unterhaltes in Polen nicht greifen wird.
Da mußt Du Dich nicht für interessieren, da passiert nichts. Du bist nicht involviert. Das muss die polnische Verwandtschaft lösen.
Worauf basiert diese Antwort?
Wenn ich seine Tochter bin, bin ich doch logischerweise "Polnische Verwandtschaft".....
Ganz ehrlich... ich finde, du machst dich jetzt unnötig verrückt... dein Vater ist um die 45 Jahre, d.h. bis er ein Pflegefall werden könnte, dauert es bestimmt noch zig Jahre, bis dahin sind eine Halbbrüder alle erwachsen... (im Normalfall)
Wie die gesetzliche Regelung in Polen ist, weiß ich nicht... aber wenn der Fall der Fälle kommt, dann kannst du immer noch klagen ... wer weiß, vielleicht kommt es gar nicht so weit und dann hast du dich ganz umsonst verrückt gemacht.
Sorry, dass ich dir keine informativere Antwort geben kann.
Ganz ehrlich, das ganze war wirklich nicht hilfreich.
Danke dir für deine Ausführliche Antwort und deine Sichtweise. Es ist einfach so, dass die Polnische Gesetzgebung anders ist als die deutsche. Sieht man schon am Mutterschutz und an dem Punkt und der Handhabung mit Arbeitslosigkeit.
Ja, mein Leiblicher Vater ist erst 45, das heißt ja nicht, dass er es nicht werden kann. Und ich möchte vorsorgen. Ich mache mich nciht verrückt, ich will einfach nur wenigstens ein wenig vorbereitet sein.