Darf eine Schule den Eltern einen Brief trotz Volljährigkeit des Schülers schicken?

7 Antworten

Als die Schule den Brief geschrieben hat und vor allem als du vermutlich gegen die Attestpflicht verstoßen hast, warst du noch nicht volljährig - also ja.

Vielleicht war das auch die letzte Gelegenheit für die Schule, deine Eltern noch mal ins Bild darüber zu setzen, welche Späße du treibst.

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:21

Anscheinend hast du leider die Frage nicht richtig verstanden. Ich habe nicht gegen eine Attestpflicht verstoßen sondern habe sie erst jetzt bekommen :) Und wie schon oben genannt, wissen meine Eltern Bescheid.

Ich bin noch 17

Also stellt sich aktuell die Frage nach der Informationspflicht gegenüber den Eltern nicht.

da ich in einem Monat 18 werde

werden die Briefe ab dem Stichtag dann an Dich adressiert werden.

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:33

Danke!

Darf sie.

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:23

Sicher? Bzw woher weißt du das? Also weißt du ob es dafür ein Gesetz oder sowas gibt? Danke für die Antwort

MaryLynn87  07.02.2019, 15:23
@DerJavaFrager

Sicher.

Du bist dann zwar volljährig aber deine Eltern sind immer noch für deinen Unterhalt und dein Wohlergehen zuständig und daher dürfen sie auch immer noch Informationen von deiner Schuler über dich erhalten.

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:30
@MaryLynn87

hmm, ist für nicht erklärlich. Ich meine Unterhält und Wohlergehen haben ja nichts mit der Schule zu tun.

MaryLynn87  07.02.2019, 15:33
@DerJavaFrager

Sicher hat dein Wohlergehen was damit zu tun, ob du deine Arsch zur Schule bewegst oder ständig schwänzt. Außerdem ist der Unterhalt für Volljährige Kinder davon abhängig, ob sie sich noch in einer Ausbildung / Schule befinden oder nicht.

Wie sollen deine Eltern denn wissen, ob sie dir noch Unterhalt schulden wenn sie nicht wissen düfen ob du überhaupt noch zur Schule gehst? Brichst du die Schule ab, ist es nämlich auch mit dem Unterhalt erstmal vorbei!

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:36
@MaryLynn87

Wohlergehen und „Schule Schwänzen“ sind 2 Paar Stiefel und haben nichts mit einander zu tun. Hm am besten wäre es hier, direkt einen Fachmann zu fragen. Und nicht auf dieser Seriösen Online Frage Quelle. Jedoch trotzdem danke für deine Antwort! Ist für mich nur verwunderlich, dass jeder hier was anderes sagt.

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:37
@Kessie1

Vielen Dank Kessie1

Kessie1  07.02.2019, 15:40
@DerJavaFrager

Die wenigsten Schulen haben Interesse daran mit den Eltern "zu plaudern", wenn das Kind volljährig ist. Denn die meisten Eltern interessiert es auch nicht mehr, solange nichts Dramatisches im Raum steht. Und das Kind verbaut sich ja eventuell die Zukunft, nicht die Eltern.

Nein, du müsstest ein Einverständniss abgeben

Aus § 55 (3) SchulG Baden-Württemberg:

Die Schule kann [den Eltern volljähriger Schüler] auch personenbezogene Auskünfte erteilen oder Mitteilungen machen, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist oder wenn eine Gefahr für wesentlich überwiegende Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder Eigentum zu befürchten ist und die Auskunft oder Mitteilung angemessen ist, die Gefahr abzuwenden oder zu verringern. Dies gilt auch, wenn der Ausschluss aus der Schule angedroht wird oder ein Schüler die Schule gegen seinen Willen verlassen muss. Volljährige Schüler sind über die Möglichkeit personenbezogener Auskünfte und Mitteilungen an die Eltern, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist, allgemein oder im Einzelfall zu belehren.

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:40

Volljährige Schüler sind über die Möglichkeit personenbezogener Auskünfte und Mitteilungen an die Eltern, wenn kein gegenteiliger Wille der volljährigen Schüler erkennbar ist, allgemein oder im Einzelfall zu belehren. Heißt das also dass ich meiner Schule Bescheid geben muss, wenn ich das nicht möchte?

RobertLiebling  07.02.2019, 15:42
@DerJavaFrager

So wie ich das verstehe, ist das eine "Widerspruchslösung". Ohne Widerspruch wird Dein Einverständnis vorausgesetzt.

Und bei schwerwiegenden Angelegenheiten hilft auch der Widerspruch nichts.

DerJavaFrager 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 15:44
@RobertLiebling

Okay, Danke! Dann kann ich ja einfach einen Wiederspruh für theoretische Zukünftige Fälle die sich in einem nicht gefährdetem Ausmaß befinden bei der Schule einreichen.